Unterhalt neu berec...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt neu berechnen lassen durch Steuerklassenwechsel?

Seite 3 / 4
 
(@zwickau08056)
Schon was gesagt Registriert

Danke! Aber wie rechne ich das. Ganz ehrlich verstehe ich nur Bahnhof in diesem Text. Zudem bin ich ja Mangelfall und es werden mir 10 Prozent vom Selbstbehalt abgezogen, da meine Frau als leistungsfähig gilt und wir dadurch wirtschaftlich im Haushalt sparen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2019 13:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht ist das einzige was helfen würde eine Stelle, die besagt wie hoch der Selbstbehalt des Ehegatten beim KU ist.
Leider habe ich dazu nichts gefunden sondern nur gegenüber anderen (ehemaligen) Ehegatten (960 Euro) und auch gegenüber volljährigen Kindern (1040 Euro), aber eben nichts zu minderjährigen Kindern.

Wie kommt das JA auf 800 Euro? Kann das JA dies mit einer zitierfähigen Quelle belegen?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 14:47
(@zwickau08056)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hab jetzt nochmal beim JA nachgehakt und warte auf Antwort wo diese 800 Euro stehen... ich werde mich melden sobald ich Antwort habe...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2019 15:07
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Sodele... @Zwickau08056

Hallo,
ich hab jetzt nochmal beim JA nachgehakt und warte auf Antwort wo diese 800 Euro stehen... ich werde mich melden sobald ich Antwort habe...

habe gerade mal nach "Ehegattenselbstbehalt" gegockelt und das hier:
https://www.familienrecht.de/unterhalt/2015-neue-werte-selbstbehalt-berechnungsbeispiele/
gefunden.

Die vom Jugendamt Zwickau (sitzen die eigentlich noch im Gebäude/ auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne :question: :wink:) angeführten 800,- € kann ich so nirgens finden...

Edith.... Zitat gelöscht

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 15:27
(@zwickau08056)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wo das Jugendamt Zwickau sitzt weiß ich nicht. Da ich mit dem Jugendamt Wunsiedel in Oberfranken zu tun habe. Ich wohne in Zwickau und die minder wohnen bei de Mutter in Oberfranken....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2019 15:40
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle
Ich verstehe die Berechnung des Selbstbehalt der Ehefrau von Zwickau so, das Sie anspruch auf einen Selbstbehalt in Höhe des Trennungs - und oder Nachehelichen Unterhalt hat. Das hieße wie der BGH dort im Urteil geschrieben hat, das nach der drei siebtel Regelung gerechnet werden soll. Daran muss sich auch das JA halten. Ich habe jetzt mal einen Rechner zum Trennungsunterhalt genutzt und der hat ausgerechnet das Zwickau zusätzlich zu Ihrem Einkommen von 1000€ Netto noch etwa 260 €  zahlen müßte. Da denke ich mal das dann der Selbstbehalt seiner Ehefrau bei 1260 € liegt und Ihr Einkommen bis auf die 10 % Synergieeffekt nicht angerechnet werden darf.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 16:13
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Zwickau08056,
zu #44
ok...  
aber man könnte sich ja praktischerweise am einheimischen JA schlau machen in der Sache?
Ich gebe zu, dass ich in Summe nicht allzuviele gute Erfahrungen mit JÄ gemacht habe, aber es gibt tasächlich auch positive Ausnahmen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 16:15
(@zwickau08056)
Schon was gesagt Registriert

Also auf die Idee bin ich schon vor zwei Jahren gekommen mit der Auskunft... das JA Zwickau verwies mich höflich darauf, dass ich mich ans zuständige Amt in Wunsiedel halten soll. Schließlich liegt es in einem anderem Bundesland und sie können mir keine Auskünfte geben...

Nochmals zu dem Ehegatten Selbstbehalt...

Ich finde über genau meinen Fall nichts... außer das im Mangelfall (dieser liegt bei mir vor) das Einkommen des Ehepartners mit einberechnet werden darf und dann mein eigener Selbstbehalt 10 Prozent nach unten gesetzt werden darf da eine wirtschaftliche Ersparnis im Haushalt vorhanden ist.

Allerdings finde ich keinerlei Zahlen dazu... also ab wann meine Frau eben Leistungsfähig ist... daher hoffe ich nun auf die Antwort vom JA in welchem Paragraphen dies steht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2019 16:32
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zwickau 08056
Wie ich oben schon geschrieben habe bin ich der Meinung das das Einkommen gar nicht angerechnet werden kann weil Ihr wenigstens der Selbstbehalt in Höhe vom Trennungsunterhalt verbleiben muss. Laut Rechner für Trennungsunterhalt müsstest Du Ihr noch ca. 260 € an Trennungsunterhalt ( jetzt mal ohne Heranziehung des Kindesunterhalts) zahlen, so das Sie dann 1260 € hätte. Also Einkommen nicht anrechenbar und nur die 10% Kürzung Deines Selbstbehalt wegen Haushaltsersparniss.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 16:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, die Rechnung habe ich auch so gelesen und u.U. ist das ein Weg die Sache zu erledigen.

Allerdings habe ich nicht verstanden ob der KU vorher abzuziehen ist oder nicht. Denn dann sieht es wieder anders aus. Außerdem gibt es feste Sätze bei anderen Gegebenheiten und im Urteil geht es eben auch nicht um KU sondern um Unterhalt für die Ex.

Meiner Meinung nach bleibt entweder akzeptieren oder es auf eine Klage ankommen lassen. Dann muss ein Gericht die Frage entscheiden. Die Kostenfrage sollte übersichtlich bleiben, wenn es nur um die Erhöhung um 100 Euro geht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 16:53




(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi
In dem Urteil steht ja das der Selbstbehalt der neuen Ehefrau bei der Heranziehung zur Senkung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen durch Ihr Einkommen, nicht den Selbstbehalt einer Ehefrau  beim Trennungs - und Nachehelichen Unterhalt unterschreiten darf. Ich sehe es so das dann beim Berechnen der KU nicht vorher abgezogen werden darf.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 19:23
(@zwickau08056)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wollte mal den aktuellen Stand mitteilen! Meine Frau und ich sind beide in die Steuerklasse 4 gewechselt.
Dagegen hatte das Jugendamt nichts.

Gehalt meiner Frau: 1004,- Euro Netto
Mein Gehalt:            1615,- Euro Netto

Gemeinsame Tocher ist 3 und lebt mit im Haushalt.

Die beiden großen Kinder (13 und 11 Jahre) wohnen bei der KM.

Ich zahle derzeit monatlich 510 Euro Unterhalt mit der Begründung:
Das Gehalt meiner Frau wird mit angerechnet.

Leider habe ich bis heute keine Auskunft vom Jugendamt wie und in welcher Höhe es angerechnet wird.

Finde dazu auch nichts im Internet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2020 13:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Leider habe ich bis heute keine Auskunft vom Jugendamt wie und in welcher Höhe es angerechnet wird.

Solange Du zahlst, sind sie nicht im Zugzwang Dir in irgendeiner Weise dazulegen, wie sie die Berechnung aufgestellt haben.

Gehalt meiner Frau: 1004,- Euro Netto
Mein Gehalt:            1615,- Euro Netto

Ich zahle derzeit monatlich 510 Euro Unterhalt mit der Begründung:
Das Gehalt meiner Frau wird mit angerechnet.

Nur geraten:
Dein Einkommen wird für drei bzw. 4 Unterhaltspflichtige gerechnet. Da Dein Einkommen über dem SB (1.080,00) nicht für drei Kinder reicht, wird Dir eine häusliche Ersparnis angerechnet.
ABER, ich würde mal behaupten dass das Gehalt Deiner Frau ebenfalls unter dem Selbstbehalt liegt und somit kein Platz für eine häusliche Ersparnis ist.
Weiterhin würde ich behaupten, dass die verbliebenen 535,00 EUR (ich vermute ungereinigt) dann auf drei Kinder aufgeteilt werden müssen. Damit liegt weit unter dem jetzigen Zahlbetrag von 510,00 Eur.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 13:57
(@zwickau08056)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

nicht zahlen um die Berechnung zu bekommen ist keine Option, da es einen Titel pro Kind gibt über 105 Prozent. Warum schreibst etwas von 4 Unterhaltspflichtigen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2020 14:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, Titel ist mir dann untergegangen ...

evtl. 4 Unterhaltspflichtige, da einmal die drei Kinder zählen, aber auch Deine Ehefrau als Zählkandidat mit dazu gehört. Wirkt sich unter dem Strich nicht aus, weil Du nach meiner Meinung unter dem Mindestunterhalt landest.

Aber mit Titel wird es natürlich um so schwerer.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 14:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Btw: der Selbstbehalt ist auf 1160€ gestiegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 14:45
(@zwickau08056)
Schon was gesagt Registriert

Kein Problem Kasper!

Aber ich versteh das alles echt nicht. Ich wollte den Titel damals nicht. Man hat da als Vater ja keine Chance obwohl ich immer den Unterhalt pünktlich zahle seit 13 Jahren.

Abänderung will das Jugendamt nicht. Nur dieser Verzicht wurde akzeptiert. Aber warum ist es schwerer mit Titel? Ändert doch an meinem Einkommen nichts. Nur weil ich gerade damals als der Titel erstellt worde gut verdient habe?

Was ist daran gerecht? Der neue Mann der Kindsmutter verdient knapp 5000 netto und deren Namen tragen die Kinder auch!

Aber einen neuen Titel? Bzw abändern lassen?

Aber was rege ich mich auf.

Und zum Thema Selbstbehalt: da hab ich nix gesagt, da ja beides gestiegen ist.unterhalt und Selbstbehalt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2020 14:54
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Aber einen neuen Titel? Bzw abändern lassen?

wenn das JA den Titel nicht ändern möchte hilft dir nur eine "negative Feststellungsklage".
So sollte dein Weg zum AG gehen und dir einen Beratungsschein besorgen. Der verhilft dir zu einem Beratungsgespräch beim Anwalt.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 15:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du hast zwar mindestens 3 unterhaltsberechtigte Personen, aber es kann nicht unter Mindestunterhalt heruntergestuft werden. Deshalb bist Du ein Mangelfall, da der Mindestunterhalt für das 11jährige Kind 424 Euro und für das 13jährige 497 Euro ist. Deine Frau ist den Kindern gegenüber nachrangig und für sie ist kein Geld übrig.

Die Frage ist ob Dir eine Haushaltsersparnis wegen Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten angerechnet werden kann. Da Deine Frau unter Selbstbehalt verdient sollte das verneint werden.

Du bist 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet und deshalb ist das zur Verfügung stehende Einkommen
1615 - 1160 = 455 Euro auf alle 3 Kinder zu verteilen.

3-jähriges Kind:  369/1290 * 455 = 131 Euo (gerundet auf vollen Euro)
11-jähriges Kind: 424/1290 * 455 = 150 Euro
13-jähriges Kind: 497/1290* 455 = 176 Euro

An die KM der wären also 150 + 176 = 326 Euro als KU zu zahlen.

Du solltest vom JA eine neue Rechnung einen neuen Titel unter Berücksichtigung aller Kinder fordern.
Du hast 3 unterhaltsberechtigte Kinder und diese sind gleichrangig, d.h. beim Mangelfall müssen alle 3 Kinder in die Rechnung einbezogen werden.
Sollte das Einkommen Deiner Frau doch berücksichtigt werden, dann würden Deinem Einkommen 12% Deines Einkommens aufgeschlagen werden: 1615 +194 Euro und die Zahlbeträge würden sich für das 11j. Kind auf 214 Euro und für das13j. Kind auf 250 Euro erhöhen, in Summe 464 Euro.

Das Einkommen Deiner Frau sollte nicht angerechnet werden, zumindest sollte die Haushaltsersparnis aber geringer ausfallen als 12%, da Deine Frau ein Einkommen unter Selbstbehalt hat.
Alleine durch die Berücksichtigung aller Kinder ändert sich die Rechnung.
Weiterhin sollte der Titel für die älteren Kinder durch einen neuen Titel ersetzt bzw. abgändert werden.
(Vorsicht, es dürfen nicht 2 Titel gleichzeitig existieren, denn dann könnte aus beiden vollstreckt werden).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 15:15
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Die Frage ist ob Dir eine Haushaltsersparnis wegen Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten angerechnet werden kann. Da Deine Frau unter Selbstbehalt verdient sollte das verneint werden.

3-jähriges Kind:  369/1290 * 455 = 131 Euo (gerundet auf vollen Euro)

Das Einkommen Deiner Frau sollte nicht angerechnet werden, zumindest sollte die Haushaltsersparnis aber geringer ausfallen als 12%, da Deine Frau ein Einkommen unter Selbstbehalt hat.

in Ergänzung zu Susi:

Deine Ehefrau muss von ihrem Einkommen ja auch noch den Mangelfall bei eurem Kind ausgleichen was ja auch noch mit > 230,-€ zu Buche schlägt.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 15:39




Seite 3 / 4