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Unterhalt neuberechnen lassen

 
(@martens)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen, ich benötige mal Euer Schwarmwissen.

 

Ich habe 2 Kinder ( Sohn 17 Jahre und Tochter 4 Jahre) zum Sohn und der Mutter ein böses Verhältnis seit 15 Jahren leben im Süden. Zur Tochter lebt im Norden super Verhältnis. 

 

Ich war beim Sohn mit der Unterhaltszahlung immer ein Mangelfall und habe 250 Euro gezahlt. Ich bin Busfahrer und bekomme 2000 Euro netto und meine Fahrtkosten von 480 Euro wurden immer anerkannt. Nun ist es so seit 4 Jahren. Nun hatte ich gehört, dass der Selbstbehalt sich geändert hatte und dem JA mitgeteilt, die zahlen den UH an die KM. Dazu haben sich meine Fahrtkosten geändert. Ich habe am Tag wegen geteilten Dienst 4 x 24 km. Leider kann ich die FK nicht minimieren. Das hat das JA auch akzeptiert. 

 

Nun will das JA so machen:

 

Es steht außer Frage, dass die monatlichen hohe Fahrtkosten vorliegen und nicht zu vermeiden

sind. Jedoch sind mit Einkommenssteuerrückerstattungen durch die Fahrtkosten zu rechnen,

die bei der Unterhaltsberechnung als Einnahmen zu berücksichtigen sind. Hier wäre sodann

das In-Prinzip Verfahren zur Anwendung zu bringen.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass der Selbstbehalt mit 1.450,00 Euro von Herrn xxxxx, Steuerklasse 4, um 10% des Synergieeffektes auf 1.305,00 Euro zu verringern wäre.

 

Ich muss dazu schreiben, dass ich 2 Kinder habe. Und auch für den Unterhalt meiner Tochter zahle

 

Was kann ich antworten und wiviel muss ich zahlen. Hat jemand einen Tipp. 

 

Dazu muss ich sagen ,ich habe immer früher mehr gezahlt aber kann einfach nicht mehr.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2024 11:11
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marten,

Du schreibst 480 @ Fahrtkosten, ich rechne jetzt mal bez. des Anteiles der Steuererstattung von den Fahrtkosten als Einkommen. 230 Arbeitstage  x 24 x 0,3 @ km : 12/ Mt.= 138 € . Diese wären von den 480 € abzuziehen. Daher wären die Fahrtkostenerstattung durch das Finanzamt nicht Einkommenerhöhend anzurechnen. Wegen des Synergieeffektes wirst Du nicht viel machen können. Vielleicht weiß hierzu jemand anderes im Forum etwas. Bezüglich der Fahrtkosten würde ich mir diese eine Fahrt zur Arbeit als Steuerfreibetrag eintragen lassen wenn Du mit Deinen anderen Kosten die 1000 € Freibetrag die schon in der Steuertabelle als Pauschale für Werbungskosten eingearbeitet sind kommst. 

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2024 12:30
(@martens)
Schon was gesagt Registriert

@der-frosch 

Hallo ,die 480 Euro wurden damals anerkannt .Da ich nun Kosten vom 756 Euro monatlich habe, die auch das JA anerkennen. Das heisst 4 x 24 km am Tag x 220 Tage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2024 16:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die erste Frage ist immer, ob ein Titel über den Unterhalt vorliegt. Wenn ja, dann wird es schwieriger. Prinzipiell ist das JA Partei und berechnet den Unterhalt nicht letztendlich, dass kann nur ein Gericht. In Unterhaltsfragen besteht immer Anwaltszwang. 

Wie der Unterhalt zu berechnen ist steht in den Leitlinien des zuständigen OLG (dort, wo das Kind wohnt).

Wenn das JA von 4x24km ausgeht, dann würde ich daran nicht rütteln. Man könnte sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, dass es 2x48km sind und dann gibt es nur für die ersten 30 km die 0,42 Euro und für die restlichen 18 km nur 0,28 Euro. Das wären dann immer noch 462 + 184,4 = 647 Euro (aufgerundet).

Im Mangelfall kann der notwendige Selbstbehalt von 1450 Euro um 10% Deines Einkommen verringert werden, wenn Du mit jemandem zusammen lebst und die Person sich selbst unterhalten kann, also eine Ehefrau oder eine Lebensgefährtin. Außerdem könnte Dir eine Nebentätigkeit (ggf. auch fiktiv) angerechnet werden. Deshalb ist es schwierig zu sagen, wieviel Du denn nun zahlen müsstest.

Aus dem, was Du geschrieben hast geht leider nicht hervor, ob es eine Steuererstattung gab und wie hoch diese war. Eine Steuererstattung ist auch Einkommen, das angerechnet wird. 

Aber egal wie man rechnet bleiben bei 738 Euro Fahrtkosten nicht viel Geld für Unterhalt zum verteilen übrig. Der Regelsatz für Deine 4jährige Tochter sind 355 Euro und für den 17jährigen Sohn 520 Euro. Die Summe X, die letztlich überhaupt für Unterhalt zur Verfügung steht müsste dann entsprechend aufgeteilt werden:

Tochter X*355/(355+520) = X*355/875, Sohn X*520/875 . 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2024 20:15
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@susi64,

das mit dem realen Nebenjob oder einer fiktiven anrechnung von Einkommen aus solchen wird sehr wahrscheinlich schon durch das Arbeitszeitgesetz gekippt. Ich habe eben mal die grobe tägliche Fahrzeit ( ohne Zeitverlust) ausgerechnet, da komme ich auf eine tägliche Fahrzeit von einer Stunde. Zusammen mit seinen 8 Std./ tägl. Arbeitzseit, kommen in der Woche 45 Stunden zusammen, da ist dann weiter kein Platz für Nebenjob.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2024 21:31