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Unterhalt Neuberechnung bei Gründung neuer Familie?

 
(@robshome86)
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Hallo!

 

Ist Situation: nicht verheiratet, Sohn 7 Jahre, ich zahle 120% der DDT an die Kindsmutter, Titel besteht!

 

Im Juli werde ich wieder Papa, gründe eine neue Familie mit meiner jetzigen Freundin. Anschließend möchte ich sofort für 4 Monate in Elternzeit gehen und werde in diesen Monaten ca 900 Euro Elterngeld beziehen. 

Frage: Nach meiner Elternzeit möchte ich die Jugendamtsurkunde abändern lassen da ich ja dann für theoretisch 2 Kinder Unterhaltspflichtig bin. Was kostet so etwas abändern zu lassen über meinen Anwalt????? 

Da ich in den 4 Monaten nur 900 Euro Elterngeld bekomme zählt das ja auch zu meinem Einkommen und würde meinen  jährlichen Verdienst nach unten schrauben. Ist das so korrekt? 

Über Antworten wäre ich dankbar. 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2023 12:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

du bist dann 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Deiner Freundin und den zwei Kinder .

 

die elternzeit berechtigt dich nicht, den Unterhalt für das vorhandene Kind zu kürzen. Vermutlich werden diese 3 Monate auch nicht als relevant betrachtet. Und ich könnte. Ihr vorstellen, dass diese keine Berücksichtigung finden.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2023 12:26
(@robshome86)
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@annasophie Vermutungen bringen mich hier leider nicht weiter. Auf der Seite Unterhalt.com steht: dass das Elterngeld (hier von 900 Euro) als Einkommen gezählt wird. Ich habe nie gesagt das ich durch die elternzeit den Unterhalt kürzen möchte. Im Gegenteil: NACH der Elternzeit, da 2 Kinder nun die meinen sind. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2023 12:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bereits vor der elternzeit bist deiner Freundin zu Unterhalt verpflichtet, soweit ich weiß, ab Beginn des Mutterschutzes. Bereits also damit 2 Personen.

ab Geburt des 2. Kindes bist du dann 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet. Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet nicht ob bar- oder betreuungsunterhaltpflichtig.

 

und meine Aussage, dass das Einkommen während deiner elternzeit nicht als relevant angesehen werden wird, bezog sich auf deine Frage, ob sich dadurch dein Einkommen reduziert.

 

das sich die unterhaltshöhe für das älteste Kind ändert ist aufgrund der 3 Personen schon so. Wenn du höher gestuft wurdest bei der Berechnung für das ältere kind schon ab der unterhaltspflicht für deine Freundin.

 

sophie

 

p.s. Hast du schon mit der Mutter deines älteren Kindes gesprochen und ihr mitgeteilt, dass du wieder Vater wirst? Idealerweise stimmt sie einer Änderung der Urkunde zu. Ansonsten muss das gerichtlich geregelt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2023 13:52
(@robshome86)
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@annasophie Sie weiß das ich wieder Papa werde. Darauf angesprochen habe ich Sie noch nicht. Das Sie wenig Ahnung hat von so was wird der Weg zu ihrem Rechtsanwalt gehen. Ich selbst müsste ja ebenfalls zu meiner Rechtsanwältin da ohne RA eine Abänderung wohl gar nicht machbar ist. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2023 14:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@robshome86 Die KM Deines älteren Kindes kann sich auch vom JA beraten lassen und das JA rechnen lassen. Dann kann das JA den Titel abändern oder der alte Titel wird herausgegeben und ein neuer erstellt. Es darf aber niemals 2 Titel geben, denn dann kann aus beiden Titeln vollstreckt werden. Das setzt aber das Einverständnis der KM voraus.

Hinsichtlich der Einkommensreduzierung durch Elternzeit stimme ich zu, dass es vermutlich als Dein "Privatvergnügen" betrachtet wird. Außerdem sind 3 Monate eine kurze Zeit.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2023 14:17
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

@susi64 Damit meinte ich eher: wenn die Kindsmutter anschließend von ihrem Recht Gebrauch macht alle 2 Jahre nach meinem Einkommen abzufragen, werden diese 900 Euro Elterngeld als mein Gehalt  gesehen. Was für die KM Natürlich von Nachteil wäre. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2023 14:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @robshome86,

Geschrieben von: @robshome86

wenn die Kindsmutter anschließend von ihrem Recht Gebrauch macht alle 2 Jahre nach meinem Einkommen abzufragen, werden diese 900 Euro Elterngeld als mein Gehalt  gesehen.

Das wird wohl eher nicht passieren.

Maßgeblich für zukünftige Unterhaltszahlungen wäre eigentlich das zukünftige Einkommen des Unterhaltspflichtigen, aber da niemand in die Zukunft sehen kann, wird halt behelfsweise das durchschnittliche Einkommen der jüngeren Vergangenheit genommen - in der Annahme, dass sich in nächster Zeit schon nicht all zu viel ändern werde.

Wenn aber klar ist, dass sich etwas geändert hat und das aller Voraussicht nach auch so bleiben wird, dann wird stattdessen mit den neuen Zahlen gerechnet - jedenfalls dann, wenn die neuen Zahlen größer sind als der Durchschnitt der Vergangenheit, denn wenn's mal in die andere Richtung geht, dann ist es oft schwierig, das Jugendamt bzw. den Richter davon zu überzeugen, dass das zukünftige Einkommen aus unvermeidlichen Gründen niedriger bleiben wird als zuvor.

Jedenfalls, bei dir wird es dann aller Voraussicht nach heißen: Elternzeit ist doch sowieso vorbei, also wird wieder mit deinem regulären Gehalt gerechnet.

Versuchen kannst du's natürlich trotzdem, aber rechne nicht all zu fest damit, dass das auch so durchgeht.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2023 17:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @robshome86

Was kostet so etwas abändern zu lassen über meinen Anwalt?????

Da solltest Du mal mit Deiner RAin reden, ob sie sich der Sache annehmen möchte und war sie dafür verlangen würde, auch unter Berücksichtigung von Malachit´s Anmerkungen...denn der Streitwert wäre meiner Meinung nach das Delta zwischen vorher- und nachher-KU, also nicht soo lohnend.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2023 17:49