Unterhalt neuberech...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt neuberechnung bei neuem partner und 2. kind????

 
(@ben1980)
Schon was gesagt Registriert

wer kann mir helfen?

ich zahle seit 3 jahren unterhalt für meinen sohn bin aber vor 2 monaten erneut vater geworden (mit einer neuen partnerin verteht sich).
jetzt stellt sich mir die frage ob dann der unterhalt neu berechnet wird da ich jetzt nicht mehr alleine lebe und 2 facher vater bin.

es gibt eine berechnung für 2 unterhaltpflichtige kinder aber gilt das nur kinder die bei dem getrenten partner leben oder spielt das keine rolle?

das jugendamt will mir hierzu keine auskunft geben!  😡

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2014 15:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*seufz*

Immer das gleiche mit den JA.

Ja, du bsit nun 3und nicht mehr 1 Person ggü unterhaltspflichtig.

Von daher muss der Unterhalt neu berechnet werden.

Existiert ein Titel? Wenn ja müsste dieser abgeändert werden. Entwederfreiwillig oder eben per Gerichtsurteil.

Als Eckpunkte. Wenn es einen Titel (Urteil) gibt, welcher Betrag wird da genannt.

Wie hoch ist dein Nettoeinkommen (inkl. Zulagen und Sonderzahlungen).

Grobe gesagt: Wenn du derzeit 225 € zahlst wäre das der Mindestunterhalt.

Für 2 Kinder müsstest du dann 450 € rechnen. Was dann noch über einem Selsbtbehalt von 1100 € geht würde deiner LG als BU zustehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2014 15:40
(@ben1980)
Schon was gesagt Registriert

ja ich zahle momentan 225 was aber ab sommer erhöht werden müsste.

bei zwei kindern wäre das ja deutlich weniger.....

bei 2 kindern 245 abzüglich des kindergeldes (50%) richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2014 15:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

warum ab Sommer? Wird das Kind dann 6?

bei 2 kindern 245 abzüglich des kindergeldes (50%) richtig?

Nö. Jedes Kind unter 6 hat einen Mindestbedarf von 225 €. Wird das Kind 6 steigt dieser auf 272 € (da ist jeweils das hälftige Kindergeld bereits abgezogeb).

Sofern du also mindestens über 1400 € bereinigtes Einkommen verfügst bist du in vollem Umfangleistungsfähig.

Aber ohne weitere Angaben, was du verdienst, ob ein Titel besteht macht es keinen Sinn zu spekulieren, ob du weniger zahlen könntest.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2014 15:54