Hallo,
meine Verlobte und ich spielen mit dem Gedanken, ein Kind zu bekommen.
Ich habe 3 Kinder aus 1. Ehe, für welche ich aktuell den Mindestunterhalt bekomme.
Nächstes Jahr werden wir heiraten und da wir annähernd gleich verdienen, in die Steuerklasse 4/4 wechseln. Sollten wir uns für ein Kind entscheiden, bleibt der Mindestunterhalt bestehen - das ist mir klar.
Aber wie ist es, wenn ich aufgrund Elternzeit meiner Verlobten, die Steuerklasse auf 3 ändern würde? Müsste ich dann trotzdem mehr Unterhalt bezahlen? Der Steuerklassenwechsel würde ja deshalb stattfinden, da ein neues Kind da wäre und meine Verlobte in Elternzeit (12 Monate) wäre. Würde ich die Steuerklasse 3 wählen können, könnte sie theoretisch auch länger in Elternzeit, da uns das Geld dann "reichen" würde. Sollte dann aber alles an "mehr Geld" an Kindesunterhalt fällig werden, würde es sich für uns nicht rechnen.
Bin gerade etwas überfragt, danke für eure Tipps.
LG
Moin,
zu ZAHLST Unterhalt oder du BEKOMMST Unterhalt?
Ich vermute eher Letzteres.
Ich würde das einfach machen und gar nicht kommunizieren. Wer sollte danach fragen?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Gesetzt du bist Unterhaltszahler und ein Mann, dann wird sich wahrscheinlich nichts am Mindestunterhalt ändern, auch nicht durch Stkl. 3. Denn deine Steuererstattung am Ende des Jahres wird ausfallen (bzw. er wird wahrscheinlich eine Nachzahlung geben) und weiter bist du 2 weiteren Personen zu Unterhalt verpflichtet, sodass du somit abgestuft werden würdest.
Dein netto liegt also irgendwo in der Gegen unter 2.500 EUR (oder gibt es andere Gründe, dass nur Mindestunterhalt gezahlt wird)? Falls ja, dann läufst du mit zunehmenden Altersstufen eh schon an die Grenze des Mangelfalls heran. Bist du dir sicher, dass es aus rein finanzieller Sicht eine gute Idee ist da noch ein Kind zu bekommen?
ich vermute Ersteres meinte ich, sorry
nicht mein Zoo
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Schwierig, aus älteren Beiträgen ist der/die UserIn mal DIE Next, spricht von "meinE Ex" und zahlt allerdings KU für drei Kinder...seltsam das ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@Marco
vielleicht ist es ja auch eine Frau, deren Kinder beim Ex leben und die sich nun in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Kind wünscht?
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Deshalb meine Einschränkung, denn das ist eine ganz andere Konstellation. Da müsste ein Kind adoptiert werden und da muss man dann über ganz andere Dinge reden.
Unter dem Account SLM1506 hatte sich ursprünglich eine Frau angemeldet und später (und auch in diesem Thread) nutzte den Account auch der Verlobte von ihr.
Ich gehe davon aus, dass das mit dem „Unterhalt bekommen“ ein Tippfehler war und der TO vielmehr Unterhalt für seine drei Kinder aus erster Ehe bezahlt.
@SLM1506: Euer Geld „reicht“. mit Steuerklasse 3/5 exakt genauso lange wie mit Steuerklasse 4/4, weil Ihr nämlich genau gleich viel Steuern bezahlt. Wie kommst Du darauf, dass ein Steuerklassenwechsel etwas an Eurer Steuerlast ändern würde?
Allerdings würde ich hier grundsätzlich ins gleiche Horn stoßen wollen wie MaxMustermann1234: Offensichtlich ist das Geld bei Euch eher knapp und es sind schon drei unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden. Da würde ich mir die Planung eines weiteren Kindes noch einmal gründlich überlegen. Man kann doch auch Lebenssinn abseits planloser Fortpflanzung finden. Und man sollte ja auch bedenken, dass auch die neue Ehe schief gehen kann (was natürlich niemand wünscht, aber rechnen muss man auch damit). Dann bist Du vier Kindern zu Unterhalt verpflichtet und das bei knappen finanziellen Ressourcen.
boah, Celine, an deiner Stelle würde ich mir solche Aussagen in Anbetracht deiner eigene Lebensführung verkneifen. Die TO arbeitet wenigstens, manch andere fonanziert sein Leben auf Kosten des Partners.
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Hallo,
so wie es geschrieben wurde gehe ich von "zahlen" und nicht von "bekommen" aus (vermutlich sollte es heißten, dass sie den Mindestunterhalt bekommen).
Sollte geheiratet werden, dann ist der TO verpflichtet jede mögliche Steuererstattung in Anspruch zu nehmen, also mindestens die Steuerklasse 4, nimmt er Steuerklase 3, dann ist damit auch beim KU szu rechnen.
Aber, sollte es ein weiteres Kind geben, dann wäre die Konstellation folgende, statt 3 Kindern wären es jetzt 4 Kinder und wenn die Mutter des 4. Kindes in Elternzeit ist, dann ist auch diese unterhaltsberechtigt, so dass es 5 unterhaltberechtigte Personen gibt.
Damit geht es in der DDT 3 Stufen herunter und nicht nur 1 wie bisher. Zwar weiss man es erst bei einer genauen Berechnung wirklich, aber es besteht durchaus die Aussicht, dass nicht mehr als der Mindestunterhalt für die 3 Kinder aus 1. Ehe zu zahlen ist, auch wenn das Einkommen in Steuerklasse 3 höher ist. Das ist vermutlich auch dann der Fall, wenn nur 4 Kinder berücksichtigt würden, dann geht es nur 2 Stufen in der DDT runter (aber nicht unter Mindestunterhalt).
VG Susi
Die TO arbeitet wenigstens…
Wie kommst Du auf den Gedanken, ich würde nicht arbeiten, liebe Wasserfee?
Persönliche Dinge kann man sicher anders austragen.
Mein Einwand war einfach sachlich gemeint: auch wenn man sich ein Kind wünscht, sollte man über die Finanzierung nachdenken. Meine Verlobte und ich haben auch keine gemeinsamen Kinder und es wird wohl auch nie welche geben. Hier sind es nicht die Finanzen, sondern schlicht und ergreifend der Grund, dass wir kein 5tes Kinderzimmer haben. Meine Mutter hat auch kein eigenes Kind mit meinem Stiefvater. Er hat 2 aus erste Ehe. Da waren es die Finanzen.
Mehr wollte ich damit nicht sagen.
Max, ich meinte dich auch gar nicht
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Hallo zusammen,
Egal wer hier wen gemeint hat - hört auf damit. Zurück zum Thema, bitte.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.