Moin zusammen,
Hab da mal ne Frage fuer einen Freund,,,,,,
Er(unternehmer) hat Ehefrau verlassen,,,,,,,,,,Sie fordert jetzt Unterhalt
3 Kinder,2 ausm Haus.....1 lebt bei ihm und macht ne lehre.....
Sie geht nicht arbeiten,,,,,,,
Macht es Sinn,,,bzw, ist es möglich sie zum Arbeiten zu verdonnern?bzw.arbeitsuche Bemühungen zu fordern?bevor einfach pauschal von ihr Unterhalt gefordert wird?
Hoffe stell,e meine Frage richtig und ihr habt erstmal alle Infos
Danke euch
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Folgende Unterhaltspflichten bestehen in folgender Rangfolge:
1. Unterhalt Mutter an jüngstes Kind, wenn das Kind in der Lehre ein minderjähriges Kind ist. Sie ist deshalb in vollem Umfang verpflichtet arbeiten zu gehen, um den Mindestunterhalt des jüngsten Kindes zu gewährleisten.
2. Trennungsunterhalt Ehemann an Ehefrau. Wenn alle Kinder erwachsen sind, ist dieser Unterhaltsanspruch vorrangig. Während des Trennungsjahres muss sie dann nicht arbeiten, wenn kein minderjähriges Kind bedürftig ist. Dieser Anspruch geht möglicherweise in Anspruch auf nachehelichen Unterhalt über. Zwar ist sie grundsätzlich verpflichtet für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Wenn sie aber bspw. 25 Jahre lang Hausfrau war, weil das das gewählte Lebensmodell der Eheleute war und sie dadurch jetzt nicht mehr Fuß fassen kann um ihren Unterhalt zu verdienen, wird er vermutlich zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet.
3. Unterhaltsanspruch aller erwachsenen Kinder, sofern noch Anspruch vorhanden ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
als erstes wäre zu prüfen ob irgendwelche Unterhaltsansprüche bestehen.
Offensichtlich gibt es 2 volljährige Kinder, haben diese ihre Berufsausbildung/Studium abgeschlossen, dann besteht kein Unterhaltsanspruch. Außerdem müssen sich volljährige Kinder selbst um ihren Unterhalt bemühen.
Beim minderjährigen Kind/Kind in Ausbildung wird das Lehrgeld auf den Unterhalt angerechnet. Wie das geschieht hängt davon ab ob das Kind volljährig ist oder nicht.
Die Noch-Ehefrau hat Anspruch auf Trennungsunterhalt. Während des Trennungsjahres muss sie nicht arbeiten, da hier die Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse gilt. Mit Ablauf des Trennungsjahres müsste sie sich um Arbeit bemühen um ihren Lebensunterhalt zu erarbeiten. Aufgrund der Dauer der Ehe (15- 20 Jahre ??) und der damit verbunden Dequalifizierung der Noch-Ehefrau wird es schwer werden Arbeit zu finden und es besteht damit zum einen weiterhin Anspruch auf TU (so die Scheidung noch nicht vollzogen ist) und auch auf nachehelichen Unterhalt, dieser muss allerdings noch bestimmt werden.
Du kannst an die Mutter einen KU-Anspruch stellen, wobei das Lehrgeld es Kindes berücksichtigt wird und ihre Leistungsfähigkeit ergibt sich dann aus dem TU bzw. nachehelichen Unterhalt bzw. H4. Sollte der Lehrling volljährig werden, dann muss auch er sich selbst um seinen Unterhalt bemühen.
Bei Volljährigkeit gibt es außerdem keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, falls die KM also dann nicht leistungsfähig ist, gibt es auch keinen Unterhalt für das Kind in Ausbildung.
Ist das Kind noch nicht volljährig, wird außerdem zu prüfen sein ob Dein Einkommen nicht hoch genug ist um den Unterhalt des Kindes zu decken, wenn die KM leistungsunfähig sein sollte.
Lange Rede kurzer Sinn, es wird praktisch nicht möglich sein die Noch-Ehefrau zu einer Arbeitsaufnahme zu zwingen. Ihr Unterhaltsanspruch könnte sich aber nach dem Trennungsjahr um eine fiktive Tätigkeit reduzieren.
VG Susi