Hallo Gemeinde,
der Sohn meiner Ehefrau ist 19 Jahre alt und hat aktuell sein Abi gemacht.
Der Kindvater überweist treu den zu entrichtenden KU auf das Konto des Sohnes. Einen Titel darüber besitzt meine Ehefrau nicht, es wurde sich damals so geeinigt.
Nun zur Frage:
Der Sohn möchte studieren, Bewerbungen sind gestellt, aber der Studienanfang dauert evtl. noch bis zu 1 Jahr.
Darf der Sohn in dieser Zwischenzeit einen Nebenjob ausführen (Tankstelle, Hilfsarbeiter, bezahltes Praktikum, etc.) ohne das der Kindvater den KU einstellt bzw. kürzt (gerinfügige Beschäftigung 400€)?
Hallo Homer....
der Sohn deiner Frau ist volljährig und bedarf insofern keiner Betreuung mehr. Für den notwendigen Barunterhalt sind beide Elternteile gleichermaßen verpflichtet - sowohl der Vater als auch deine Frau. Sofern der Sohn noch bei euch wohnt, kann ggf. der auf deine Frau entfallende Unterhaltsteil durch Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung etc. ) erbracht werden - das ist abhängig von den Vereinbarungen untereinander.
Eigenes Einkommen des Kindes ist vorrangig auf den eigenen Unterhaltsbedarf (bis auf einen Teil "Taschengeld" von - ich meine - 90,-- €) anzurechnen und zu verwenden.
Also - als KV würde ich den Unterhalt bei eigenem Einkommen meines Sohnes auch kürzen bzw. einstellen. Und gleich noch eines darauf, falls du meinst, der Sohn sollte dann lieber gar nicht arbeiten gehen: wenn mein Sohn ein Jahr oder länger auf einen Studienplatz warten müsste, würde ich ihn auch auffordern, eigenes Einkommen auf die beschriebene Art und Weise zu bekommen. Es ist schlichtweg zu einfach, sich auf möglichst lang anhaltende Unterhaltszahlungen des Vaters zurückzuziehen. Stell dir vor, der Sohn würde beim vater leben und deine Ehefrau müsste Unterhalt leisten.....
Gruß
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Moin.
Ergänzend zum Weserfrosch:
Darf der Sohn in dieser Zwischenzeit einen Nebenjob ausführen.
Er muss es sogar.
Wenn er nicht in der Ausbildung steckt, hat er überhaupt keinen Unterhaltsanspruch.
Weder gegen Mutter, noch gegen Vater.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Weserfrosch,
... hast die Sachlage richtig verfasst. Sohn lebt bei uns. Möchten natürlich, dass er diese Zeit nicht nur mit dem Kühlschrank, Bett, Fernseher und Freundin verbringt (was ihm bestimmt sehr recht wäre), sondern diese Zwischenzeit sinnvoll verbringt. Wollte das eigentlich nochmal rechtlich hinterfragen. Ja, genauso hatte ich das auch angenommen, der KV darf den KU kürzen bzw. einstellen. Ich würde es auch so machen.
Hallo Beppo,
ja, sehe es genauso. Er muß, wenn derzeit keine Ausbildung vorliegt, einer Beschäftigung nachgehen.
Danke Manni
Aber bitte auch bei Studium nicht vergessen. Auch deine Frau ist ggü. dem Jungen Unterhaltspflichtig.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Um es noch etwas zu präzisieren:
Er muß keineswegs einer Beschäftigung nachgehen.
Er hat nur keinen Unterhaltsanspruch.
Statt zu arbeiten, kann er auch im Lotto gewinnen.
Oder er bedient sich einfach an eurem Kühlschrank.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für eure Antworten,
habe noch einen Nachtrag. Angenommen das Studium kann ab dem 01.09.2011 begonnen werden. Kann der KV den KU auch in dieser Zwischenzeit (Schulende -> Ausbildungsbeginn = 2 Monate) einstellen? Es findet ja keine Ausbildung nach dem 18. Lebensjahr in dieser Zeit, welches ein KU rechtfertigt, statt.
PS: Ich weiß, das KM und KV für den neuen KU zusammen zu veranlagen sind.
Gruß Manni
Nein, bei einer Übergsangsfrist von muß der Unterhalt weitergezahlt werden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
bei einer Übergangszeit von ???? wielange und gibt es dazu Rechtsprechung? (ist gerade auch für uns interessant...)
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin ginnie,
bei einer Übergangszeit von ???? wielange und gibt es dazu Rechtsprechung? (ist gerade auch für uns interessant...)
einen fest definierten Zeitraum gibt es nicht; es ist immer nur von "Übergangs-" oder "Orientierungsphasen" die Rede. Wobei ein gesetzlich definierter Zeitraum ja sowieso nur bei einer Klage eine Rolle spielen würde; es gibt keine automatische Verpflichtung, ein paar Monate Nichtstun zu finanzieren.
Im "richtigen Leben" kann die Ansage daher auch schlicht heissen "bis zum Studium kannst Du Dir einen Job suchen und Dich selbst unterhalten". Hat mir von seiten meines Sohnes vor ein paar Jahren zwar mal eine aufmüpfige Ankündigung namens "Du hörst von meinem Anwalt!" eingebracht, aber dabei blieb es dann auch. Der Knabe kennt mich lange genug und konnte sich ausrechnen, dass ein juristisches Beharren auf Unterhalts-Sachverhalten dazu geführt hätte, dass ich mich anschliessend ebenfalls daran halte - buchstabengenau und ohne freiwillige Extras.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Allgemein üblich sind wohl ca. 3 Monate.
Da es sich um die erste Zeit, ohne den (bindenden) Einfluss der Mutter handelt, sollte man diese Frage besonders nutzen um mit dem jungen Menschen in ein direktes Gespräch zu kommen.
Hier würde ich meine Großzügigkeit stark von den Plänen des Filius abhängig machen.
Es gibt nach der Schule auch Aktivitäten, neben einer Ausbildung, die ich für förderungswürdig halte.
Bei völliger planlosigkeit oder einer geplanten Sofakarriere, würde ich von dem Wörtchen "fördern" allerdings die Punkte über dem "o" streichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
danke ihr beiden.
Ich persönlich finde auch es kommt immer auf die Art und Weise an wie das volljährige Kind das zu klären versucht: nettes Gespräch mit den Eltern (muss ja nicht gleichzeitig sein), dem Alter entsprechendes verantwortungsvolles Aufzeigen der eigenen Ideen und Bitte um Unterstützung falls ein paar Monate zu überbrücken sind, bzw. mit dem Hinweis was denn der junge Erwachsene zu tun gedenkt in der zu überbrückenden Zeit. Ich glaube kaum ein Elternteil würde sich dann nicht hinreißen lassen, monatlich ein großzügiges "Taschengeld" zu zahlen...
Der KV des TO hier hat nur Glück dass er das frei entscheiden kann, da ja kein Titel exisitiert. Sonst ist es nämlich Mist, und muss alles gerichlich durchgesetzt werden, jedenfalls wenn das volljährige Kind die Fußstapfen der KM ausfüllt (in unserem Fall heißt das: ausschließlich geldgeil).
dem TO kann ich nur raten dem Stiefsohn zu ermuntern, nicht die Gutmütigkeit des KV auszunutzen und den KU einfach weiterlaufen zu lassen, sondern sich mit dem thema auseinanderzusetzen, und mit dem Vater zu reden. Denn Kinder können auch noch Jahrzehnte später davon profitieren dass die Eltern großzügig sind 😉
Und das kann man u.U. kaputt machen wenn man sich einmal von seiner schlechten Seite gezeigt hat und sich etwas erschleicht was einem nicht zusteht.
Also im Prinzip so wie brille es zutreffend beschreibt.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin,
Hier würde ich meine Großzügigkeit stark von den Plänen des Filius abhängig machen.
Es gibt nach der Schule auch Aktivitäten, neben einer Ausbildung, die ich für förderungswürdig halte.
das absolut. Ich hätte auch bei einem sozialen Engagement das Portemonnaie nicht zugemacht. In meinem Fall lautete die Begründung allerdings "nach 13 Jahren Schule wird man wohl mal ein paar Monate Ferien machen dürfen" und leuchtete mir komischerweise nicht ein.
Allerdings war die Aussicht auf versiegende Geldflüsse dann doch sehr produktiv: Sohnemann hat seine bis dato recht laxen Bemühungen um einen Studienplatz schlagartig und mit Erfolg intensiviert und studiert seither sehr zielstrebig Maschinenbau. Das hätte mit väterlichem Sponsoring sicher erheblich länger gedauert...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Und noch ein Hinweis. In der Zeit zw. Schule und Studium besteht m.E. kein Anspruch auf Kindergeld. Also bitte die FamK informieren, dass ist wegen der Beendigung der Schule sowieso notwendig.
Gruss oldie
Edit. Sollte natürlich statt Schile Schule heissen. Zumal - Chile schreibt man ohne "s" am Anfang.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.