Unterhalt ohne Befr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt ohne Befristung bei 5jährigem Kind

 
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen,

geschieden in 1/2008, Ehedauer 1 Jahr, Kind mittlerweile 5 1/2, zahle seit der Trennung KU und EU.

Ich würde gerne Eure Einschätzung hören, wie die Rechtslage derzeit aussieht, nachdem das neue U-Recht einige Zeit in Kraft ist.

MIr geht es ausschließlich um den Unterhalt für die Ex, den ich nicht mehr länger ohne Befristung zahlen will. Ich habe vor, im Herbst das Thema wieder neu anzugehen. Sie hält still derzeit, motzt an nichts rum - weil ihr Anwalt ihr wohl rät, still zu halten, solange sie noch den vollen unbefristeten Unterhalt bekommt.

Den U für mein Kind zahle ich ohne wenn und aber.

Ich bin seit kurzem wieder verheiratet und will eine neue Familie aufbauen, daher rechne ich stark mit dem U-Recht, das ja einen U nur bis zum 3 Lebensjahr vorsieht. Kindbezogene Gründe gibt es keine.

Als Alibi geht sie 3 mal die Woche Kartons in einen Supermarkt auspacken. Bei einem Gerichtsermin bekam sie 600 € fiktives Einkommen angerechnet, so als würde sie halbtags gehen. Dennoch will ich weg von den über 700 € Unterhalt monatlich (insgesamt).

Danke für ne Rückmeldung

Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 12:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sowas ist immer noch nicht wirklich vorhersagbar.

Wichtig ist aber:
Was hat sie vor der Geburt gemacht/verdient?
Hat sie nach der Geburt gearbeitet?
Was ist mit Kiga?

Ich sehe es aber so:
Solange sie schon die 600,- nicht wirklich verdient, wirst du kaum mehr durchsetzen können.

Wie wäre es denn andersrum?
Wenn ihr ein Kind in die Welt setzt geht sein Unterhalt ja vor dem der Mütter.
Möglicherweise erkennt dann ein Richter ja auch der KM2 einen höheren Anspruch zu als KM1.
Vielleicht wäre das ein besserer Zeitpunkt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 12:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

daher rechne ich stark mit dem U-Recht, das ja einen U nur bis zum 3 Lebensjahr vorsieht. Kindbezogene Gründe gibt es keine.

das ist so nicht ganz richtig; diese Betrachtungsweise galt bislang nur für unverheiratete Eltern. Und auch da ist sie kein Dogma mehr, damit unverheiratete Mütter nicht zwingend schlechtergestellt werden als (ehemals) verheiratete. Die Angleichung erfolgt also eher "nach oben"; einen Rechtsanspruch, aus Deiner EU-Pflicht herauszukommen, kannst Du mit dieser 3-Jahres-Regel allein jedenfalls kaum begründen.

Und "kindbezogene Gründe" hat jeder halbwegs pfiffige Anwalt als Textbausteine in der Schublade; Du glaubst gar nicht, wie schnell ein Kind eine Lernschwäche oder besondere Betreuungsbedürfnisse hat.

Vielleicht stellst Du mal Deine eigenen Einkommenszahlen hier ein; dann können wir zumindest ungefähr voraussagen, wie fett und lohnend Du als EU-Beute bist...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 13:37
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

zunächst sorry max das ich in Deinem Thread "wildere" :redhead:

Habe aber mal eine Frage das ich im oktober verkündungstermin habe zum EU:

@Martin,
Du sprichst von Einkommenszahlen, welche sind den da die Indikatoren für die etwaige Berechenung?
Das Jahresgehalt inkl. Sonderzahlung geteilt durch 12? Dann die 3/7 Regelung nach Abzug etwaiger Verbindlichkeiten wie Kredite und Altersvorsorge sowie 5% Pauschale?

Das ist das was ich so kenne.

Wenn jetzt die (H)exe selber Geld dazu verdient wird das dann 100 angerechnet auf den Eu oder auch wieder nur Prozenzual?

Nochmals sorry fürs wildern, mache wenn gewünscht auch gerne eigenen Thread auf, wollte nur Doppelläufer vermeiden udn vielleicht hilfts Max ja auch ein wenig die Berechnung nachvollziehen zu können.

gruss,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 13:58