Unterhalt privilegi...
 
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Unterhalt privilegierter Volljähriger

 
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo,
nach vielen relativ ruhigen Jahren habe ich nun leider wieder Anlass, hier um Rat zu suchen. Meine schlimmsten Zeiten waren in den Jahren 2007 / 2008. es gibt auch einige Posts aus dieser Zeit, aber der Anlass nun ist ein neuer.
Kurz zu den Eckdaten:
Es hat von Anfang an Ärger wegen Kindesunterhalt gegeben. Ich habe ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2007 über die Höhe des zu leistenden Kindesunterhaltes. Damit ist der KU nach meiner Kenntnis unbefristet. Der Vater zahlt seit  dem 12. Lebensjahr den gleichen Betrag.
Der Vater eine neue Lebensgefährtin, die ist verwitwet, hat 2 Kinder (17 / 15). Zusammen haben sie nochmal drei Kinder (7, 5, 3). bekommen. Mit mir redet er überhaupt nicht, seit Jahren, reagiert nicht auf e-mails, usw.
Ich selbst bin ab dem Tag der Trennung mit einer 80%-Stelle im Schichtdienst tätig gewesen.
Seit Oktober letzten Jahres habe ich 2 halbe Stellen bei verschiedenen Arbeitgebern und verdiene damit auch etwas mehr. Mein erster Arbeitgeber war nämlich nicht in der Lage, mir eine 100%-Stelle anzubieten.
Mein Sohn ist volljährig und besucht das Berufskolleg, mit dem Ziel ein Fachabi zu machen. Er hat seine Volljährigkeit dahingehend ausprobiert, die Schule eher unregelmäßig zu besuchen und hat damit hohe Fehlzeiten und schlechte Noten im Halbjahreszeugnis bekommen.
Nach schon geduldigen aber deutlichen  Gesprächen habe ich ihm eine Frist bis Sommer dieses Jahr  gesetzt, in der er sich darüber klar werden soll, wie seine schulische / berufliche Zukunft auszusehen hat. Dass ich ihn natürlich unterstütze, mir aber nicht mit angucke, wie er vor sich hinhampelt und den Kopf in den Sand steckt. Er geht nun wieder regelmäßig in die Schule und es zeigt sich, dass er durchaus in der Lage ist, den Schulstoff zu bewältigen. Wir sind zumindest in den Gesprächen so weit, dass er sich überlegt, in einen andere Zweig des BK zu wechseln oder eine duale Ausbildung zu beginnen.
Meine warnenden Worte, was den Kindesunterhalt anging, verhallten bei meinem Sohn und "plötzlich" kam Post von der alten bekannten Rechtsanwältin des Ex.
Innerhalb kürzester Zeit ist die Sache eskaliert und die Unterhaltszahlungen wurden eingestellt. Die Begründung war, dass mein Sohn seine Bedürftigkeit nicht dargelegt ( wie macht man das?) hat und dass meine Gehaltsabrechnungen nicht komplett waren. Sind die aber, ich habe meinem Sohn ein halbes Buch zu seiner Anwältin mitgegeben. Da sind sogar die Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen drin, weil die zweite Stelle erstmal befristet ist. Es ist auch noch nicht sicher, ob mein 2-Arbeitgeber-Modell weitergeht.
Ab April gibt es nun keinen Unterhalt mehr.
Die Anwältin meines Sohnes will jetzt pfänden und hat schon gesagt, dass es eine Pfändungschutzklage und eine Klage auf Abänderung des Titels geben wird. An eine gütliche Einigung glaubt sie nicht.
Mein Exmann verdient noch immer deutlich mehr als ich. Er hat ein bereinigtes Netto-Einkommen von ca. 2500,-- Euro, wohnt in einem Haus, was er zur Hälfte abbezahlt da gibt es dann ja auch noch Wohnvorteil und in der Berechnung von KU kommt mein Sohn doch vor allen anderen, oder? Da werden in der Berechnung der Anwältin des Exmannes  Kredite abgezogen die "Vorschule" für das älteste kleine gemeinsame Kind und der Waldorfkindergarten für 3 Kinder, die Nachhilfekosten für die Tochter der Lebensgefährtin. Natürlich bleibt da nichts mehr über! Das macht mich echt wütend!
Zu mir persönlich muss ich sagen, dass ich natürlich für mein Kind sorgen möchte und dies auch immer getan habe, obwohl meine finanziellen Mittel zum Teil  bescheiden waren, speziell direkt nach der Trennung und Scheidung, aber das kennen hier ja alle..  Ich hatte zum Schluss, also im Jahr 2014  mit der 80%-Stelle ein Netto von ca. 1400 Euros, das ist aber nicht bereinigt.
Jetzt habe ich etwas mehr an mehr Netto--Verdienst (1800,,00), muss aber ab Oktober  BaföG ( aus Ehezeiten) zurückzahlen.
Ich möchte einfach eine für alle  faire Berechnung.
Und natürlich möchte ich, dass mein Sohn sich um seine Angelegenheiten kümmert und aus dem Quark kommt. Aber ich glaube nicht, dass das klappt, wenn man nur mit Druck und Erpressung arbeitet ("Wenn du keine Bewerbungen schreibst, gibt es keinen Unterhalt mehr.")arbeitet.
Dass es im Guten nicht ging,ärgert mich ebenfalls. Es hat 2 Telefonate gegeben zwischen meinem Sohn und meinem Exmann gegeben.Mein Ex-Mann wollte meinen Sohn zwingen, die Schule mitten im Schuljahr abzubrechen und sich einen Ausbildungsplatz zu suchen, das ist doch auch Blödsinn. Mit mir spricht mein Exmann  überhaupt nicht. Das ist doch **tsts - ID 35**, es geht doch um das gemeinsame Kind! Denn mit dem stehe ich hier alleine und kann sein Leben sortieren und zusehen, wie ich ihn in die Spur bringe.
Also, es ist schon ein finanzielles und emotionales Chaos, irgendwie.
Kann man   ungefähr sagen, was dabei rauskommt? Die Anwältin des Ex rechnet mit Null Euros Kindesunterhalt , die Anwältin meines Sohnes liegt bei 370.-- Euros vom Vater Und ich müsste nach der Berechnung auch ran.
Irgendwas stimmt doch da nicht? Hilfe.
Ich danke für Antworten. LG-Lavendel ;(
_______________________
Edit: Leerzeilen gelöscht

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2015 21:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

m. E. ist dein Sohn aber nicht mehr privilegiert, wenn er ein Berufskolleg besucht. Daher sind die drei minderjährigen Geschwister vorrangig zu versorgen.

Edit: s. auch hier.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2015 22:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung zu LBM,

auch die aktuelle Ehefrau wäre im Rang vor ihm, wenn sie bedürftig ist

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2015 22:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie ist nur Lebensgefährtin und das jüngste Kind bereits drei Jahre alt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2015 22:17
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo, LBM,
ja, das habe ich auch schon gelesen.
Aber mein Sohn besucht keine Berufsschule für Praktikanten. Es ist eine Vollzeit-Schulausbildung und führt zum Fach-Abi.
Es gibt auch kein Bafög dafür.Es handelt sich laut Bafög-Amt um eine Allgemeinbildende Schule.
Unter anderem deswegen bin ich ja so verwirrt.
Danke: Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2015 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe es auch so wie meine Vorredner.
Selbst wenn bei ihm nur die 3 Kinder angerechnet werden, liegt er nicht mehr über deinem Einkommen.

Und ich würde sogar eine Unterhaltsberechtigung der Mutter nicht ganz ausschließen bei 3 so kleinen und insgesamt 5 Kindern.
Auch moralisch nicht.

Und auch die Frage, ob die Ausbildung wirklich allgemeinbildend ist, könnte man noch für viel Geld ausfechten.

Insgesamt könnte der Streit teurer werden als der erhoffte Ertrag.

Darüberhinaus halte ich es in Anbetracht deiner Schilderung seiner eigenen Bemühungen für fragwürdig ob du jetzt tatsächlich für ihn Helm und Schwert nehmen solltest, um ihn ins Gefecht zu führen.

Wenn er sich schon nicht wirklich selbst um eine zügige Ausbildung bemüht, sollte man ihm nicht noch den Unterhalt hinterher tragen.
Schon gar nicht den von Dritten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2015 23:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Lavendel,

"... Ziel des Schulbesuchs muss der Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder den Besuch einer Hochschule oder Fachhochschule sein, also jedenfalls der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss, die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife. Diese Voraussetzung ist beim Besuch der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule, des Gymnasiums und der Fachoberschule immer erfüllt. ... " (BGH FamRZ 2002, 815) <a href="http://www.anwalt-wille.de/2012/10/olg-stuttgart-volljaehrigenunterhalt-besuch-des-berufskolleg-und-der-fachschule-ist-keine-allgemeine-schulausbildung/" > Quelle </a>.
Insbesondere darf keine konkrete Berufsausbildung im Vordergrund stehen.

Hier wird zwar aus einem Urteil zum Berufskolleg für Praktikannten zitiert, für das keine Privilegierung vorliegt, es wird aber eine Entscheidung des BGH genannt, wo es gerade um die Privilegierung geht und daraus stammt das Zitat.

Wenn es also um das Fachabi geht, dann sollte eine Privilegierung vorliegen, auch wenn der Abschluss am Berufkolleg erzielt wird.

Ansonsten wäre auch bei nicht Privilegierung kein Unterhaltsanspruch drin, da dann die minderjährigen Kinder im 1. Rang und die Ehefrau im 3. Rang ist, also nach wie vor vor dem nicht privilegierten Volljährigen im 4. Rang.

Die entscheidende Frage ist deshalb ob Dein Sohn noch privilegiert ist. Da er das Fachabitur anstrebt, sollte dem so sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2015 23:18
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
wenn ich das mal zusammenfassen mag, ist das eine sehr unglückliche Entwicklung, dass es nun zur Pfändung kommt und höchstwahrscheinlich vor Gericht geht.
Dass mein Ex-Mann mit den vielen kleinen Kindern genug zu finanzieren hat, ist mir auch klar. Allerdings stößt dann schon sauer auf, dass in den Anwaltsschreiben von einer Vorschule die Rede ist, die mit 100,00 Euro für 1 Kind zu Buche schlägt, im Monat, Materialien sind da noch gesondert aufgeführt.Das ist doch in so einer  Situation Luxus, ebenso wie ein Waldorfkindergarten!
Dass mein Sohn nicht zielstrebig bei der Sache ist, ist auch Luxus und ärgert mich auch. Aber: Man kann auch einmal einen Fehler machen, sich im Ausbildungs-Zweig vertun, sich überschätzen, usw und es dann besser machen. Die Chance muss er nunmal haben, finde ich. Und er braucht auch die Zeit, sich in Ruhe was zu überlegen, wie es weitergeht  .Es wäre ja gut, wenn der zweite Anlauf der letzte wird. Das ist ja auch mein Ziel.
@Beppo: Nein, ich trage ihm Schild und Helm genau deshalb nicht hinterher, denn ich finde, er ist es, der nun Verantwortung übernehmen muss, nicht ich. Ich hatte das jahrelang. Und Spaß gemacht hat es manchmal nicht. Die Unterhaltsgeschichte ist nun seine Angelegenheit.
Ich stelle alle meine Abrechnungen und Verträge zur Verfügung, das war's aber auch. Und der Gürtel wird hier auch enger geschnallt, denn er kann ruhig konkret spüren, dass sein "Einkommen" fehlt.
Aber jetzt mal so im Ernst: Man hätte sich den ganzen Mist mit den Anwälten, der Pfändung und noch einem weiteren Verfahren doch schenken könne, wenn man sich einmal  - im Sinne des Kindes - zusammengesetzt hätte, oder?
LG und Danke: Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2015 11:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Problem ist einfach, dass das Kind kein Kind mehr ist und zudem im der Bringschuld. Würde gegen mich aus so einem Titel gepfändet werden und es stellt sich raus, dass das nicht rechtmäßig war, würde das bei mir kräftig verbrannte Erde hinterlassen.

Einem bei mir lebenden Kind würde ich gewaltig in den A**** treten, damit es seinen ErwachsenenPFLICHTEN nachkommt. Und das bevor er seine vermeintlichen RECHTE durch einen Anwalt durchsetzt. Für mich geschehen hier die Dinge in der falschen Reihenfolge, mit der falschen Priorität. Er sollte seinem Vater (und Dir!!) erst mal zeigen, dass es ihm ernst ist, zB durch regelmäßigen Schulbesuch, sich bessernde Noten UND einem Nebenjob.

Ich würde dem Sohn anraten, dass er die Anwältin stoppt, auf den Vater zugeht und in einem Gespräch von Männchen zu Mann signalisiert, dass er einsichtig ist, Mist gebaut zu haben, dass er jetzt x und y tut, um zu zeigen, dass er es ernst meint und ihn um Unterstützung bittet. Wenn er seinen Teil erfüllt hat und der Vater DENNOCH die Unterstützung verweigert, kann er immer noch die Anwältin losjagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 13:28
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

@ Lausebackesmama
Man kann sagen, dass er ab Januar regelmäßig die Schule besucht, was sich auch in den Noten deutlich positiv niederschlägt. Entsprechende Schreiben des Klassenlehrers hat die Anwältin des Vaters bekommen. Es wird letzten Endes ein Fach sein, was ihm das Genick bricht, weil er da einfach nix schnallt. Da hat er sich einfach überschätzt.
Er schämt sich für sein Verhalten, das kann ich deutlich feststellen, und ich habe ihm auch klar gemacht, dass ich das nicht nochmal dulde.
Jetzt war er einmal krank, hat aber auch ein Attest darüber.
Er macht in den Ferien eine Ferienjob.
Das Verhältnis zum Vater ist nach den wirklich ätzenden Schreiben der Anwältin ( der Vater hatte zuerst eine aufgesucht), zerrüttet, und es war vorher schon schwierig.  Es gibt seit Februar bereits ein anwaltliches Vorgeplänkel zum nun eingestellten Unterhalt. Ich glaube, dass ich darauf auch keinen Einfluss nehmen kann.
Ja, die Dinge laufen falsch, in der falschen Reihenfolge, mit sofortigem Rennen zum Anwalt, usw.
Mir wird im Übrigen Verschleierung meines Einkommens vom Vater vorgeworfen, und ich habe den Verdacht, dass gedacht wird, dass bei mir der akute Reichtum ausgebrochen ist, was nicht der Fall ist.
Wie gesagt, ich unterstütze mein erwachsenes Kind, so gut ich kann. Auch finanziell, gerne fair berechnet. Und natürlich will ich kein Muttersöhnchen, das mit 30 Jahren  hier noch rumhampelt. Aber so, wie es gerade läuft, hilft es Niemandem.
LG und Danke: Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2015 14:11




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, das Einzige, was du in dieser Situation noch tun solltest, ist dem Vater einen netten Brief zu schreiben, das Problem zu erklären, dein Einkommen offen zu legen und ihm vorzuschlagen, dass ihr euch den Mindest-KU hälftig teilt damit Sohni von diesem Erwachsnenkrieg verschont bleibt und sich nun auf seine Ausbildung konzentrieren kann.
Und um allen Beteilgten einen neuen Krieg zu ersparen, der vermutlich mehr Kosten und mehr Fluschäden verursachen würde, als jeder einzelne ertragen möchte und ihm statt dessen zu zeigen, wie man das als Eltern richtig macht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 19:58
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo, Beppo.
Ich hatte bereits um ein Gespräch gebeten, im Januar. Leider habe ich keine Antwort erhalten. ich kann es wohl nochmal mit einem Brief probieren, die Idee ist echt gut.
Angesichts der Vorgeschichte kann man sich allerdings denken, was geschehen wird. Ja, und du hast Recht, für meinen Sohn ist das, was hier passiert, gerade Gift.
Für mich auch.
Danke:Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2015 20:21