Unterhalt rückwirke...
 
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Unterhalt rückwirkend erhöht

 
(@splash1978)
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Moin an Alle!

Mir geht momentan richtig was auf den Zeiger.
Bin jetzt seit 1 Jahr von der Mutter meiner Tochter getrennt. Wir haben ein super Verhältnis zueinander.  Sie arbeitet, bekommt aber noch ein Teil des Geldes vom Amt.
Ich habe Anfang letzten Jahres meinen zu zahlenden Unterhalt berechnen lassen. 202€ mit Beglaubigung. Dann kam eine Aufforderung vom Job Center der für sie zuständig ist, meine Finanzen offen zu legen. Also die wollten wissen, ob ich in der Lage bin, für meine Ex Unterhalt zu zahlen. Habe Juni 2008 alles eingereicht.

Letzte Woche kam ein Schreiben, ich solle 216€ Unterhalt & 24€ Betreuungsunterhalt für meine Tochter und 90€ für ihre Mama rückwirkend zum 1.01.2008 zahlen .
Ich habe festgestellt, das meine Unterhaltsberechnung dynamisch ist.

Jetzt meine Fragen:

1. Kann ich mich gegen diese Zahlung wehren?
2. Kann ich die Dynamisierung aufheben lassen?

Danke für eure Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 22:57
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Kann ich mich gegen diese Zahlung wehren?

Jain.

Dass die ARGE nicht zu interessieren braucht, was Du mit dem JA ausgemacht hast, ist erstmal richtig (solange die die gezahlten 202€ angerechnet haben natürlich).

Das sie rückwirkend fordern können ist auch richtig, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung, und wenn Du erst im Juni die Sachen geschickt hast war das wohl so im Mai, aber nicht im Januar, dass sie die Auskunft verlangt haben?

Dass sie rechnen können was sie wollen ist auch richtig, nur ernsthaft einfordern können auch die natürlich nur was Hand und Fuss hat, das könnte man nur beurteilen, wenn Du die Berechnung hier einstellst.

2. Kann ich die Dynamisierung aufheben lassen?

Diese KU-Urkunde ist doch garnicht Dein Problem.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2009 23:55
(@splash1978)
Schon was gesagt Registriert

Jain.
Diese KU-Urkunde ist doch gar nicht Dein Problem.

Aber wenn dynamisch auf der Urkunde steht, können sie mir doch den Betrag erhöhen. Dies habe ich mal gehört.


Anm.: Überflüssiges Quoting gelöscht und lesbar gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 00:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi splash,

dynamisch in einer KU-Urkunde bedeutet einzig und allein, das sie ohne weiter Abänderung an die jeweilige Altersstufe und die aktuelle DDT angepasst wiird.

So steht es übrigens auch in der Urkunde. Eine willkürliche Erhöhung bedeutet das absolut nicht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 00:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi splash

Könntest Du bitte sagen, wie alt das Kind ist? Verheiratet wart ihr wohl nicht, oder?

Gruss oldie

Edit:

ich solle 216€ Unterhalt & 24€ Betreuungsunterhalt für meine Tochter und 90€ für ihre Mama ...

Kannst Du auch noch mal genau nachschauen, was diese 24€ sind? Also für's Kind sollte gar nicht gehen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 01:06
(@splash1978)
Schon was gesagt Registriert

Hi splash

Könntest Du bitte sagen, wie alt das Kind ist? Verheiratet wart ihr wohl nicht, oder?

Gruss oldie

Meine Tochter ist letzten September 3 Jahre alt geworden. Also gehen die Berechnungen des Unterhalts für meine Ex auch nur bis September.
Nein, wir waren nicht verheiratet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 01:10