Unterhalt Studium
 
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Unterhalt Studium

 
(@peetyswoo)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben vom Bafög-Amt einen Antrag des Kindes erhalten, den wir auch ordentlich ausgefüllt haben. Dieser Antrag wurde Anfang Oktober gestellt. Wird man vom Bafög-Amt als Vater informiert, ob man weiterhin Unterhalt zahlen muss, falls der Bafög-Betrag zu niedrig ausfällt?
Bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet. Nun meinte ein weiteres Familienmitglied, dass der Vater vom Gericht hören wird. Wir sind ganz verzweifelt.
Oder müssen sich die Kinder selbst darum kümmern? Würde sich nicht zuerst ein Anwalt melden?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

peety

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2008 21:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Einen schönen Guten Abend peetyswoo (auch wenn Du es nicht für nötig hälst)

Vom Bafög-Amt wirst Du wohl keine Benachrichtigung bekommen. Der normale Vorgang ist folgender:
1. Kind stellt Antrag mit Einkommensnachweis der Eltern
2. Amt prüft pb es zahlen muss oder nicht
3. Amt schickt Bescheid (entweder Ablehnung oder sagt wieviel) an Kind und fertig

Bafög wird i.d.R. jeweils für ein halbes Jahr bewilligt. Ob dann jedesmal eine neue Überprüfung erfolgt weiss ich nicht. Kind ist aber Dir gegenüber verpflichtet Auskunft über den Bescheid zu geben wenn es UH bekommt - frage doch einfach mal nach.

Warum bist Du verzweifelt, was soll denn passieren? Solange Du den titulierten bzw vereinbarten UH zahlst ist für Dich alles OK. Du solltest Dir eher sorgen machen, falls Kind Bafög bekommt Du event. zuviel UH zahlst. Überschlagsmässig kannst Du davon ausgehen, dass wenn Du (+KM) mehr als ca 1700 Euro Einkommen hast (habt) sieht es mit Bafög schlecht aus. Aber das Thema Bafög ist nicht unbedingt meine Stärke, die rechnen nämlich kräftig anders als im UH-Recht. Du kannst Dich aber auch im I-net mal mit dem Stichwort "Bafög-Rechner" schlau machen. Viel Spass.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2008 00:04
(@peetyswoo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mein Problem ist aber, dass ich nie Bescheid bekommen habe, ob ich Unterhalt zahlen muss, oder nicht. Beide Kinder studieren jetzt schon 2 bzw. ein Jahr. Bin ja bereit zu zahlen.

Jetzt kommt der Hammer. Habe einen Brief von der Anwältin meiner Kinder erhalten, dass ich angeblich seit 2006 mehrmals aufgefordert wurde, Unterhalt zu zahlen. Ich wurde aber nie informiert. Nun soll ich auf einmal alles nachzahlen. Angeblich wurde das Gericht schon informiert. Es kann doch nicht sein, dass ich alles nachträglich zahlen soll? Ich hätte ja gezahlt, wenn ich aufgefordert worden waere.
Hätte mich das Bafög-Amt nicht informiert, wüsste ich nicht einmal, was meine Kinder studieren.

2005 bekam ich einen Brief von der Anwältin, dass ich Unterhalt zahlen soll. Diesen hatte ich eingestellt, da ich von Dritten erfahren habe, dass meine Tochter nicht mehr studiert. Ich habe auf den Brief geantwortet, dass ich gerne weiter zahle, sobald ich genaue Belege über den Verlauf des Studiums meiner Tochter erhalte. So, da kam dann plötzlich nichts mehr. Meine Tochter hatte das Studium nämlich wirklich abgebrochen und ein Jahr später wieder aufgenommen. Von da an bekam ich immer nur die Aufforderung vom Bafög-Amt, den Antrag auszufüllen.

Ist es wirklich so, das man rückwirkend zahlen muss, obwohl man nicht über eine Unterhaltspflicht informiert wurde?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 22:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Beide Kinder studieren jetzt schon 2 bzw. ein Jahr. Bin ja bereit zu zahlen.

Leider gibst du das Alter der Kinder nicht an. Ich gehe davon aus, sie sind volljährig. Und aus diesem Grunde sind beide Elternteilen im Rahmen des Gesamteinkommens zu Unterhalt verpflichtet. BAFöG zählt als Einkommen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:16
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Peetyzwo,

Meine Tochter hatte das Studium nämlich wirklich abgebrochen und ein Jahr später wieder aufgenommen.

Das gleiche Studium? Du bist nämlich nur innerhalb des Erststudiums unterhaltspflichtig.

Ich würde Dir raten, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und dort ggf. mit Prozesskostenhilfe versuchen, nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Der Kontakt scheint ja nur per Banküberweisung zu existieren. Ohne Information und Belege (Studiennachweise) würde ich kein Geld überweisen.

Nur darfst du natürlich nicht nur einfach den Kopf in den Sand stecken und warten, weil vielleicht wirklich eine Unterhaltspflicht besteht und dein Kind die Kohle braucht.
Dann bekommst du vielleicht bald eine unangenehme Überraschung.

Besteht eigentlich ein Unterhaltstitel (Urkunde oder Gerichtsbeschluss)?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 20:05