Hallo ,liebe Forengemeinde
Ersteinmal zu meiner Situation .
Mein Sohn ( bei seiner Mutter lebend ) tritt am 1.9.2016 ein Studium in seiner Heimatstadt an .
ich habe ihn vor ungefähr 2 Monaten kontaktiert und ihm mitgeteilt das sich in Zukunft die Unterhaltszahlungen ändern könnten .
ausserdem habe ich ihm gesagt das er vor Studienantritt doch bitte Bafög beantragen sollte.
Er hat dies abgelehnt und mich darauf verwiesen das er schließlich ja einen unbefristeten Titel hat .
Meine finanzielle Situation sieht wie folgt aus .
Ich bin in 2ter Ehe neu verheiratet und habe mit meiner Frau zusammen noch eine 6 jährige Tochter .
Aus erster Ehe habe ich noch eine 16 Jährige Tochter
Die Unterhaltszahlungen sehen zur zeit so aus:
Sohn zur zeit 327 euro ( mit ihm ausgehandelt) es liegt noch ein Titel über 378 Euro vor.
Tochter ,erste Ehe 378 euro .
Meiner Tochter aus jetziger Ehe stehen laut D-Tabelle 325 zu.
Mein monatliches Einkommen inkl Weihnachtsgeld beträgt 2090 euro .
Meine monatlichen Arbeitskosten dürften so bei ca80-100 euro sein ,außerdem bezahlen wir noch 150 euro Betreungskosten für unsere Tochter in der Grundschule
Wenn ich meine Arbeits und anteilige Betreungungskosten addiere komme ich so ca auf 150 euro monatlich .
Bringe ich die diese beim Monatseinkommen zum Abzug komme ich 1940 euro bereinigtes Einkommen.
Wenn ich jetzt den Unterhalt für meine beiden minderjährigen Töchter dazu in Abzug bringe so bleiben mir noch 1237 Euro übrig .
Da mein Sohn ja nun kein privilegierter Unterhaltsgeläubiger ist ,steht mir ja ein Selbstgehalt von 1300 euro zu.
Meine Fragen :Liege ich mit meiner Berechnung richtig ?
Wenn ja,wie soll ich vorgehen schrießlich hat er einen unbefristeten Titel gegen mich vorliegen.
Käme eine Abänderungsklage in Betracht ?
Viele Grüsse Bruce
Ja, die käme in Betracht.
Die beiden Kinder und deine aktuelle Ehefrau gehen in der Rangfolge nun vor ihm.
Fordere ihn per Einscheiben auf den Titel auszuhändigen, da du sonst umgehend eine Klage auf Herausgabe anstreben musst.
Du kannst ihn auffordern eine aktuelle Studienbescheinigung nebst seinen Einkommensverhältnissen und denen der ebenfalls utnerhaltspflichtigen Mutter an dich zu übersenden. Das mit Frist von 14 Tage. Danach würdest du dann eben per RA und Gericht die Herausgabe und Neuberechnung einklagen.
Ich würde ihm auch noch schreiben, dass ihr euch zusammen an einen Tisch setzen könnt und gemeinsam besprechen könnt mit welchem Betrag du ihn weiterhin unterstützen würdest. Wenn er das ganze über ein Gericht klären will, dann würde er auch nur das bekommen, was ihm rein rechtlich zustehe und das kann auch gegen 0 tendieren
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Zudem - seine Mutter ist so wie Du UH-pflichtig. Wie sieht es denn da aus? Hat er da was verlauten lassen? Oder ist sie mittellos? Dein Sohn scheint ansonsten ein netter Geselle zu sein. Traurig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
insbesondere auch weil die Tochter ja schon 16 ist und damit auch bald 18.
Als erstes ist es immer so, dass sich die Modalitäten zum Unterhalt mit Volljährigkeit ändern. Dem Kind steht das volle Kindergeld zu (und nicht nur das halbe), außerdem sind dann Vater und Mutter barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt wird zwischen Vater und Mutter gequotelt gezahlt. Das Kind hat eine Einkommensauskunft von Dir und der KM einzuholen und diese dem anderen zur Verfügung zu stellen, damit der Unterhaltsanspruch geprüft werden kann. Der Unterhalt muss auf ein Konto des Kindes gezahlt werden.
Außerdem ist Bafög vorrangig zu beantragen:
"Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 27.09.2013 (Aktz. II-2 WF 161/13) ausgeführt, volljährige Kinder hätten darzulegen und nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht bestand."
<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-fuer-volljaehrige-oder-bafoeg_054911.html>Quelle</a>" und <a href="https://openjur.de/u/655417.html>Urteil" OLG Hamm</a>
Das Urteil kannst Du Deinem Sohn ja mal schicken.
Bei einem nichtprivilegierten Volljährigen beträgt Dein Selbstbehalt 1300 Euro. Wird der Titel nicht herausgegeben müsstest Du auf Abänderung klagen.
Prinzipiell gibt es verschiedene Ränge beim Unterhalt: 1. Rang minderjährige Kinder (beide Töchter) und privilegierte Volljährige (dein Sohn ist nicht mehr privilegiert, da er sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befindet.
Der Unterhalt für Deine Töchter wird also vorrangig berechnet und von Deinem bereinigten Einkommen abgezogen, erst dann wird geschaut ob überhaupt noch Geld für andere Unterhaltsverpflichtungen vorhanden ist.
Im 2. Rang wären Mütter von Kinder unter 3, im 3. Rang (Ex)Ehefrau (haben bei Dir aber keinen Unterhaltsanspruch)
und im 4. Rang nicht priveligierte Volljährige (dein Sohn). Für ihn kann alles eingesetzt werden, was über 1300 Euro noch da ist. Es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber nicht privilegierten Volljährigen, d.h. ist kein Geld da, dann ist das halt so.
VG Susi
Er hat dies abgelehnt und mich darauf verwiesen das er schließlich ja einen unbefristeten Titel hat .
mit der Begründung bekommt man dann Unterhalt bis ans Lebensende?? :phantom:
Gruss von der Insel