Hi alle miteinander,
demnächst werde ich nach Aufforderung des JA's den titulierten Unterhalt unterschreiben. Wie mir das JA schriftlich mitgeteilt hat "bejaht des OLG HAMM (8 WF 37/11) den Anspruch auf unbefristete Titulierung".
Kann mir jemand seine persönlichen Erfahrungen bezüglich dieses Punkts mitteilen. Ist die Befristung des Titels generell nicht möglich. Ich habe ja immer wieder gelesen, dass man den Titel nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes titulieren soll. Oder ist das nicht möglich bzw. von Gemüt des Sachbearbeiters abhängig, gibt es hier spezielle Abweichungen von Bundesland zu Bundesland? Ich wohne in Berlin.
Vielen Dank für eure Hilfe und über vielleicht weitere Tipps in dieser Sache.
Marvin
Naja, für Berlin ist das Berliner Kammergericht zuständig und nicht das OLG Hamm. Wichtig: Du bestimmst, was im Titel steht, nicht das Jugendamt. Wenn die Dir schon so doof kommen, würde ich auch die Berechnung GENAU prüfen.
Es gibt diese Urteile, auch wenn die völlig im Widerspruch zum Gesetz stehen: das sieht Barunterhaltspflicht beider Elternteile vor. Also MUSS sich der zu zahlende Unterhalt immer ändern, zumal das Kindergeld voll angerechnet wird.
Ich würde den Unterhalt beim Notar Deiner Wahl titulieren. Korrekte Höhe, dynamisch, befristet. Wenn der Titel der Höhe nach korrekt ist, minimiert sich die Gefahr der Klage wegen der Befristung allein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Marvin,
dass die JAs sowas erzählen, ist natürlich nachvollziehbar. Denn in die Formulierung der JA Titel-Vordrucke wird ja auch viel Geld investiert, damit Du als Zahlesel Dich noch weit über die Volljährigkeit mit dem Titel rumärgern kannst. Gibt das volljährige Kind den Titel nicht heraus müsstest Du später sogar klagen.
Also wie LBM schon gesagt hat ab zum Notar und den Titel nach DEINEN Vorstellungen gestalten. Der Titel ist durch die amtliche Funktion des Notars genauso wirksam und anerkannt. Schau Dir auch noch mal den Trennungs-FAQ an: www.trennungsfaq.com Gruß Ingo
Zitat aus dem FAQ:
Jugendämter versuchen nicht selten in betrügerischer Weise, den Verpflichteten durch Falschaussagen und Drohungen ("das geht nicht, das haben wir noch nie so gemacht, wir gegen vor Gericht wenn sie eine Befristung eintragen") und Verweigerung von Korrekturen zur Unterschrift unter ihre unkorrigierten Titelvorlagentexte zu bringen.
ich stimme der Meinung von LBM voll und ganz zu, denn die Frage der Befristung ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Ich möchte aber trotzdem noch anmerken bzw. fragen:
Sollte der Mutter nach deiner befristeten Titulierung für einen gerichtlichen Antrag auf unbefristete Titulierung VKH genehmigt bekommen (wie beim OLG Hamm), was machst Du dann? Gehst du das Kostenrisiko ein und lässt die Klage auf dich zukommen oder unterzeichnest du dann nachträglich eine unbefristete Urkunde?
Denn in die Formulierung der JA Titel-Vordrucke wird ja auch viel Geld investiert, damit Du als Zahlesel Dich noch weit über die Volljährigkeit mit dem Titel rumärgern kannst.
Die Zeit der Vordrucke (also auch der Kosten) ist schon lange vorbei. Die arbeiten im Jugendamt längst mit Textbausteinen, drucken nur das Ergebnis aus (kostengünstig).
Gibt das volljährige Kind den Titel nicht heraus müsstest Du später sogar klagen.
Na und? Die Kosten voll berechtigter gerichtlicher Abänderungsverfahren werden dem Kind auferlegt.
Aber dazu kommt es meist gar nicht, weil unbefristete Titel mit ganz einfachen Mitteln "außer Kraft gesetzt" werden können.
Hallo,
auch ich würde LBM zustimmen.
Andererseits hat auch egalo recht. Wenn Du Dich rechtzeitig um die Abänderung des Titels kümmerst kann auch bei der Volljährigkeit nichts schief gehen. Zwar kann aus einem bestehenden Titel vollstreckt werden, es gibt aber keinen Anspruch auf unrechtmäßigen Unterhalt. Dieses Spannungsfeld ist zwar ärgerlich, aber es gilt eben doch und mancher Jungerwachsene war zu dieser Einsicht erst von einem Gericht zu bewegen (auf seine Kosten).
VG Susi
Ich habe heute den Titel im JA unterschrieben. Hier dazu meine Erfahrung:
Meine Bitte den Titel bis zum 18. Lebensjahr zu befristen hatte der Sachbearbeiter ohne Widerspruch angenommen. Er meinte, dass dieser Punkt kein Klagegrund sei und da der Titel noch eine lange Zeit läuft (>7 Jahre) sieht er dem nichts im Weg stehen.
Gruß M
Er meinte, dass dieser Punkt kein Klagegrund sei und da der Titel noch eine lange Zeit läuft (>7 Jahre) sieht er dem nichts im Weg stehen.
Also mit dem Ausgang habe ich überhaupt nicht gerechnet. Die Beistandschaft verlangt schriftlich einen unbefristeten Titel und die Urkundsperson sagt dazu NEIN. Da weiß die Linke mal wieder nicht, was die Rechte macht. Sowas müsste man kurzfristig in die Zeitung bringen. Die Öffentlichkeit scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser.
@Marvin: Kannst du der Urkundsperson die obige Aussage nachweisen? Er hat nämlich die Funktion und die entsprechenden Prüfungs- und Belehrungspflichten eines Notars nach §§ 17, 18 BeurkG.
http://www.iww.de/fk/archiv/kindesunterhalt-jugendamtsurkunde-kostenguenstige-chance-auf-dauerhafte-regelung-f30236
D.h., er könnte haftbar gemacht werden, falls du eine evtl. Klage auf unbefristeten Titel verlieren solltest.
Allerdings glaube ich kaum, dass es jetzt noch zu einer solchen Klage kommen wird. Nach deiner Unterschrift haben die beiden im Jugendamt bestimmt miteinander gesprochen. 😉