Unterhalt trotz Kin...
 
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Unterhalt trotz Kinderaufteilung? Ratschläge gesucht!

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(@inxsthejinxs)
Schon was gesagt Registriert

Freistellen vom Unterhalt? Geht das überhaupt?
Nein kein Anwalt. Wir haben uns einfach abgesprochen, was wir wollen, und der Notar hats geschrieben...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2017 21:41
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das könnte man auch so auslegen, dass der Ehemann die Ehefrau ggf. vom KU freistellt.

Hätte ihn der Notar aufgrund seiner Prüfungs- und Belehrungspflichten darauf hinweisen müssen?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2017 21:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die gute Nachricht ist doch, dass die Tochter den Unterhalt erhalten soll. Dabei wird sie immer vom Betreuungselternteil vertreten.
Wenn die Tochter also zum Vater wechselt, dann muss er zumindest erst einmal keinen Unterhalt für die Tochter an die KM zahlen.
Das dürfte unstrittig sein (zumindest für uns).

Schwieriger ist es eine Unterhaltsforderung gegen die KM bzgl. der Tochter durchzusetzen. Aus den von egalo genannten Stellen würde ich schliessen, dass es sehr wohl möglich ist, aber auf keinen Fall ein selbst funktioniert. Hier gibt es echtes Streitpotential.

Meine Argumentation wäre, dass der KV sich verpflichtet hat KU für die Tochter (und den Sohn) in bestimmter Höhe zu zahlen. Das setzt aber voraus, dass er überhaupt barunterhaltspflichtig ist. Für den Fall, dass er die Tochter betreut und damit die KM barunterhaltspflichtig wird, ist einfach nichts im Notarvertrag geregelt und das müsste deshalb jetzt ausgehandelt werden.

Kindergeld können im Prinzip beide Eltern bekommen, es kann aber nur einer wikrlich das KG bekommen. Im Notarvertrag ist deshalb geregelt, dass die KM es bekommt. Bei entsprechenden Unterhaltsvorderungen ist dieser Umstand eben zu berücksichtigen, sprich die KM hat das KG für die Tochter an den KV weiter zu leiten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2017 00:01
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