Hallo
hab mal ne kurze Frage,werde nicht so richtig schlau im Internet...
Lebe mit meiner neuen LG zusammen und sie erwartet ein Kind von mir.
Kann sie vom JA Unterhaltsvorschuss bekommen oder geht das gar nicht da wir ja zusammen leben?
Versteht mich nicht falsch haben in keinster Weise vor uns zu trennen etc is nur ne Frage interessehalber...
LG KP
Moin,
nein, das geht nicht.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nein warum sollte sie auch UVG erhalten wenn sie doch mit dem Vater ihres Kindes zusammen lebt und wohnt? Warum soll dann die Allgemeinheit für euer Kind aufkommen?
Lg
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer1. ...
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, ...(2) Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt...
Versteht mich nicht falsch haben in keinster Weise vor uns zu trennen etc is nur ne Frage interessehalber...
Ja, ne, is klar.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Leute,
SORRY,SORRY Asche auf mein Haupt!!!!!!
Aber bin ja vielleicht (HOFFENDLICH) nicht der Einzige hier der blöde Fragen stellt... :schaem:
LG KP