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Unterhalt und Anziehsachen

 
(@nicohenning)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und einen guten Abend,

ich habe heute mal wieder eine Frage.
Bei der Neuberechnung des Unterhalts für meine beiden Kinder ist nun herausgekommen das ich im Monat 120 € mehr zu zahlen habe.
Nun zu meiner Frage.
Bis jetzt habe ich sämtliche Anziehsachen selbst gekauft, was bei einem Jungen von 8 Jahren und einem Mädchen von 6 Jahren ja schon zu erheblichen Kosten führt.
Muss ich die Sachen eigentlich selbst kaufen oder ist soetwas mit im Unterhalt untergebracht ?

Gruß Nico

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2015 19:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
"Im Unterhalt untergebracht" ist es insofern, dass die Mutter eurem Kind ausreichend Kleidung mit zu geben hat.
Nicht jedoch in der Form, dass du Kleidung die du kaufst, vom Unterhalt abziehen könntest.

In der Praxis führt aber gerade das Thema Kleidung auch oft zu Streitereien über Anzahl, Größe und Zustand, sodass viele sich selbst einen gewissen Grundstock auf eigene Kosten hin legen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 20:01
(@Jarod48)

Bis jetzt habe ich sämtliche Anziehsachen selbst gekauft, was bei einem Jungen von 8 Jahren und einem Mädchen von 6 Jahren ja schon zu erheblichen Kosten führt.

Hallo,

damit meinst Du die Sachen, die in deinem Haushalt vorhanden sind. Du bist nicht dafür verantwortlich den Bestand der KM zu bedienen, damit deine Kids ordentlich angezogen sind.

LG

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2015 13:52
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

damit meinst Du die Sachen, die in deinem Haushalt vorhanden sind. Du bist nicht dafür verantwortlich den Bestand der KM zu bedienen, damit deine Kids ordentlich angezogen sind.

Und es müssen auch nicht immer neue Pullover und Hosen sein. Bei sowas tuts auch das Angebot des Kinderkleiderbasars.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2015 14:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und es müssen auch nicht immer neue Pullover und Hosen sein. Bei sowas tuts auch das Angebot des Kinderkleiderbasars.

Oder auch Second-Hand-Läden für Kids...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2015 14:21
(@Jarod48)

Und es müssen auch nicht immer neue Pullover und Hosen sein. Bei sowas tuts auch das Angebot des Kinderkleiderbasars.

Ich habe auch schon nagelneu aussehende Sachen Secondhand gekauft. Meine Frage war ja nur dahingehend, weil es sich wirklich so liest, als ob er auch den Kleiderschrank der Kids im Haushalt von KM befüllt. Ist zwar jedem seine Sache, aber wäre schon putzig. Auf die Unterhaltszahlung wäre das auf jeden Fall nicht anrechenbar, da er ja nicht dazu verpflichtet ist.

LG

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2015 14:21