Unterhalt und BAFÖG
 
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Unterhalt und BAFÖG

 
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Meine Tochter ist 17 Jahre alt und besucht nun nach der Hauptschule eine weiterführende private berufliche Schule die 

BAFÖG fähig ist. Dafür musste ich den Einkommensbogen (Formblatt 3) ausfüllen, was ich auch gemacht habe.

Nun erhalte ich über das Ergebnis (Bescheid) von der Mutter/Tochter keine Auskunft.

Welche Möglichkeiten habe ich? (Kommunikation untereinander so gut wie unmöglich)

BAFÖG Zahlungen sind ja unterhaltsrelevant.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2024 15:00
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Christian44,

ich würde die zuständige Bafög - Stelle anschreiben und eine Kopie des Bafög Bescheides anfordern, da Du diesen zur koreckten Berechnung benötigst.

LG. der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2024 15:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

besteht ein Unterhaltstitel? Wenn nicht den Unterhalt einfach um 50% des maximalen schülerbafög Satzes kürzen und schriftlich mitteilen, da dir der Bescheid nicht vorliegt, gehst du vom Höchstsatz aus und hast davon 50% auf den Unterhalt angerechnet, analog des Kindergeldes. Sollte es weniger als der Höchstsatz sein, so mögen sie dir das mit dem Bescheid belegen.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2024 06:41
(@christian44)
Rege dabei Registriert

@der-frosch Meiner Info nach wird der Bescheid nur einmal an die Person die es beantragt hat versendet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2024 06:57
(@christian44)
Rege dabei Registriert

@annasophie Nein es besteht kein Unterhaltstitel. Die Idee klingt gut. Danke !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2024 07:11
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @Christian44,

Geschrieben von: @annasophie

besteht ein Unterhaltstitel? Wenn nicht den Unterhalt einfach um 50% des maximalen schülerbafög Satzes kürzen (...)

Geschrieben von: @christian44

Nein es besteht kein Unterhaltstitel. Die Idee klingt gut.

Bei der Reihenfolge gibt's zwei Varianten:

  • Wenn du freundlich sein möchtest, dann kündigst du vorher an, dass du von einer Bafög-Zahlung in Höhe von so-und-soviel Euro ausgehst, und folglich die nächste Zahlung um die Hälfte davon kürzen wirst - verbunden mit der Aufforderung, dich ggf. durch Vorlage des Bafög-Bescheids davon zu überzeugen, dass du dich geirrt hast.
  • Wenn du nicht ganz so freundlich sein willst, dann stellst du die beiden Damen mit der nächsten Überweisung vor vollendete Tatsachen und lieferst die Erklärung dann erst gleichzeitig mit der gekürzten Überweisung.

Ich an deiner Stelle würde die Entscheidung über "freundlich oder nicht" davon abhängig machen, wie das Verhältnis zur Tochter (!) ist.

Deine Ex ist nämlich schon bald nicht mehr zuständig - d.h. wie lange ist es noch hin bis zum 18. Geburtstag eurer Tochter? Mit Volljährigkeit ändert sich das Unterhalts-Regelwerk nämlich recht deutlich, insbesondere wird dann die Tochter selbst und nicht mehr die Mutter den Unterhalt einfordern müssen, es wird auch die Mutter barunterhaltspflichtig, und das Kindergeld sowie das Einkommen der Tochter werden voll statt nur hälftig angerechnet.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2024 07:31
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @christian44

Nein es besteht kein Unterhaltstitel.

Ganz sicher?

Vor fast 5 Jahren wurde dir in diesem Forum geraten, deine Unterhaltsverpflichtung beim Notar neu beurkunden zu lassen. Das ist nicht erfolgt?

Und was ist aus der bis zum 12. Geburtstag der Tochter befristeten Jugendamtsurkunde geworden? Die vollstreckbare Ausfertigung ist in wessen Besitz?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2024 13:51
(@christian44)
Rege dabei Registriert

@tacheles Richtig. Die Jugendamtsurkunde war bis zum 12 Lebensjahr befristet. Etwas neues gibt es nicht. Unterhalt wurde nicht neu berechnet da der Zahlbetrag nach DT so gestimmt hat. Kind ist zwar dazugekommen aber Gehalt ist auch gestiegen. Kindesmutter hat nie eine Neuberechnung des Unterhaltes durch das Jugendamt angefordert. Kind wird in 10 Monaten 18 Jahre alt.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten von Christian44
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2024 14:05