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Unterhalt und Kindergeld nach Umzug der Tochter zu mir

 
(@elbenfreund)
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Hallo liebe Väter,

habe ein paar Fragen zum Unterhalt und zum Kindergeld in den ersten Monaten nach dem Umzug.

Zu meiner Geschichte:

Ende letzten Jahres äusserte meine damals 11-jährige Tochter den Wunsch, nach drei Jahren weg von der KM und ihrer älteren Schwester, zu mir zu ziehen. Die Gründe sind hier unerheblich (aber vollkommen nachvollziehbar, für alle die damit näher beschäftigt sind und waren). Um meiner Tochter ihrem klar und deutlichen fomulierten Wunsch des Umzuges doch eine Rückzugsmöglichkeit zu geben, habe ich erst mit ihr und dann mit dem Jugendamt sowie der KM besprochen mit der Ummeldung solange zu warten bis sie sich entgültig entschieden hat, längstens aber zwei Monate und die Ummeldung dann rückwirkend zum 01.01.13 zu datieren. Nach ca. 5 Wochen (ungefähr 3 Wochen vor Ablauf der Frist) war es dann endgültig soweit und die Ummeldung wurde wie besprochen rückwirkend vollzogen. Nun beansprucht meine Ex für die ersten zwei Monate nicht nur das Kindergeld, sondern auch noch den Unterhalt für die Tochter für die Zeit für sich. Sie begründet es damit, es sei sowas wie Urlaub (ein sehr langer Urlaub, wie ich finde). Ich persönlich sehe es eher umgekehrt, da ich gerade in den ersten Monaten durchaus höhere Anschaffungskosten für sie hatte und meine Tochter schon vorher den klaren Wunsch des Umzuges geäussert hatte. Sie wäre auch definitiv ohne die zwei Monate Überlegungszeit zu mir gezogen. Ich habe es damals meiner Tochter nur fair gegenüber empfunden, dass sie sich doch erstmal ein Bild von mir und dem Leben mit mir machen sollte.

Bitte jetzt keine mitleidigen Kommentare zur armen alleinerziehenden Mutter. Sie verdient wesentlich mehr als ich (nicht mal in Vollzeit) und ist in Stufe 4 oder 5 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft (da streiten sich gerade die Anwälte darüber).

Nun zu meiner Frage:

Wer kann mir dazu einige Tips und Ratschläge geben oder vielleicht sogar das eine oder andere Gerichtsurteil dazu nennen, die meine Position bestätigen oder untermauern können. Mir geht es a) um meine Tochter, der das Geld vorenthalten wird, als auch b) um mich, der Ausgaben getätigt hat, ohne es sich eigentlich leisten zu können. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 19:06
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Elbenfreund und herzlich willkommen!

Dein Posting erscheint mir etwas konfus, denn so wirklich schlau werde ich daraus nicht. Wo war denn Deine Tochter ab dem 01.01.? Bei Dir oder bei der Mutter?

Zum anderen gibt es die Möglichkeit des rückwirkenden Ummeldens gar nicht, denn die Ummeldung hat innerhalb von einer Woche nach dem Umzug zu erfolgen. Zumindest hier bei uns.

Dass Du Dich bzgl. der Kohle ärgerst kann ich auch nicht so ganz verstehen. Deine Tochter lebt doch nun bei Dir und wegen Unterhalt und Kindergeld für zwei Monate machst Du ein Faß auf? Glaube mir, viele von uns wären froh, wenn sie überhaupt Unterhalt erhalten würden. Meine Ex z.B. zahlt keinen Cent für unseren Sohn, obwohl dieser bei mir lebt.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 19:22
(@elbenfreund)
Schon was gesagt Registriert

Hi Lucas Daddy,
seit dem 01.01.2013 lebt meine Tochter bei mir.

Und eine rückdatierte Ummeldung geht doch! Ausgestellt im Februar zum 01.01.2013. Ich habe es ja schwarz auf weiß. Ist möglich und rechtlich haltbar, habe mich damals erkundigt.

Nun zum Geld: Erstens soll ich noch zahlen für die Monate Januar und Februar und zweitens sind Kindergeld und Unterhalt für meine Tochter von der KM doch deutlich über 1000 Euro. Kein verachtenswerter Betrag, wie ich finde. Und wenn ich dann die Differenz zwischen den beiden Beträgen sehe, zwischen dem was die KM fordert und meiner Vorstellung, liegen doch fast zweitausend Euro. Das tut mir durchaus schon weh und fällt letztlich auf meine Tochter zurück, der es ja schließlich zu Gute kommen soll. Im Endeffekt geht es nicht um mich, sondern um sie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 19:40
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

zur Ummeldung fand ich folgende Infos:

Umzüge sind eine anstrengende Unternehmung, doch so gerne man sich nach dem Wohnungswechsel erstmal auf der Couch zurücklehnen würde: Einen Weg sollte man in jedem Fall noch gehen, denn in Deutschland herrscht Meldepflicht.

Ob Sie in eine neue Stadt oder innerhalb einer Gemeinde umziehen, das betreffende Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes muss immer informiert werden, ansonsten machen Sie sich strafbar.

Für die An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes bleibt Ihnen in den meisten Gemeinden nur eine Woche, allerhöchstens zwei Wochen Zeit. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden. Das gilt übrigens auch für die Ummeldung von Kraftfahrzeugen.

http://www.ummelden.de/wohnsitz-ummeldung.html

Sollte Deine Tochter im Januar und im Februar noch bei Deiner Ex gemeldet gewesen sein, wirst Du es sicherlich schwer haben, nachträglich das Kindrgeld für diesen Zeitraum vom Amt zu bekommen. Zudem handelt es sich ja um eine Art Testphase, die im Endeffekt auch ein längerer Urlaub hätte sein können, wenn Töchti sich doch anders entschieden hätte.

In meinen Augen hättest Du das im Vorfeld mit der KM klären müssen und ich wäre an Deiner Stelle froh, dass die Tochter bei Dir lebt und würde in dieser Situation einer drohenden Eskalation mit der KM aus dem Weg gehen.

Ist aber nur meine Meinung....

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 19:56
(@elbenfreund)
Schon was gesagt Registriert

Hi LucasDaddy,

mag ja sein, dass es sich üblicherweise mit der Ummeldung so verhält. In meinem Falle bestand ja die Absprache, dass es so gemacht werden sollte. Die zuständigen Ämter wußten ja Bescheid. Insofern ist es wahrscheinlich eine Handhabungssache. Aber die Meldebescheinigung zum 01.01.2013 ist ja auch nicht der springende Punkt, die ist ja vorhanden, sondern die Weigerung der Mutter für ihre Tochter ihren Beitrag zum Leben des Kindes zu leisten, bzw für die Zeit, wo das Kind nicht mal mehr bei ihr gewohnt hat noch Unterhalt zu verlangen.

LG vom Elbenfreund

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 20:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Elbenfreund,

ich verstehe nicht genau, worüber Ihr streitet: Hast Du für diese beiden Monate Unterhalt bezahlt und willst ihn jetzt zurück oder hast Du keinen bezahlt und Deine Ex will ihn jetzt haben?

Im ersten Fall kannst Du die Kohle vergessen, da hier regelmässig mit "Entreicherung" argumentiert werden kann (und damit dass ja auch ohne die Anwesenheit der Tochter Kosten angefallen sind); im zweiten Fall kannst Du Dich zurücklehnen und auf die anwaltliche Begründung warten.

In beiden Fällen wird es Dir nichts nützen, wenn wir jetzt alle schreiben "das darf sie nicht!" oder "wie kann sie nur!" Und auch Gerichtsurteile sind nicht relevant, weil jeder Richter (sofern Ihr das gerichtlich klären wollt) das per Einzelfallentscheidung so entscheidet wie er mag. Deine Ex wirst Du mit einem Aktenzeichen und der Botschaft "in Castrop-Rauxel sehen die das so wie ich" ebenfalls kaum beeindrucken.

Ich kann allerdings @LucasDaddy beipflichten: Du bist hier in einem Forum, in dem Tausende von Vätern mit Wonne ein paar hundert Euro (oder sogar einen Arm) opfern würden, wenn dafür ihr Kind bei ihnen leben dürfte. Insofern ist das alles ziemlich relativ...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 20:19
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Elbenfreund,

lassen wir das mit der Ummelderei einfach auf sich beruhen.

Und Du hast Recht, denn das ist nicht der springende Punkt. Aber Deine Erwartungshaltung ist mir trotzdem suspekt, denn Du hast schlicht und ergreifend keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung von Kindergeld und Unterhalt, sondern bist hier auf den Goodwill der KM angewiesen. Alles andere wäre auch Quatsch, denn dann müssten alle nicht betreuenden Elternteile z.B. für wochenlange Aufenthalte der eigenen Kinder in den Ferien auch Kindergeld und Unterhalt erhalten. Zudem laufen die Kosten beim betreuenden Elternteil ja auch während der Abwesenheit der Kids weiter. Nachmittagsbetreuung, Sportverein, der zusätzliche Wohnraum etc. müssen auch während dieser weiter bezahlt werden. Und wenn z.B. ich alle Ferienaufenthalte meines Sohnes bei mir der letzten Jahre auf diese Weise hochrechnen würde, wäre der zu fordernde Betrag sicherlich im hohen fünfstelligen Bereich.

Mach nen Haken dran und Dich locker, denn das ist den ganzen Ärger nicht wert. Ein treu sorgender Vater ist für ein Kind wichtiger als schnöder Mammon.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 20:22
(@elbenfreund)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für die Antworten.

Zur Ergänzung sei noch gesagt. Gelder sind bisher nicht geflossen. Auf Anraten meiner Anwältin habe ich, nachdem meine Ex für ihre Tochter (die bei mir wohnt) nicht gezahlt hat, die Zahlung an meine andere Tochter (die bei der Ex wohnt) auch eingestellt, da ich dazu nicht mal eben finanziell in der Lage war und bin, einerseits zu zahlen andererseits nichts zu bekommen. Es geht also momentan um höhere Beträge auf beiden Seiten. Die ersten Zahlungen beiderseits laufen seit Anfang diesen Monats wieder (wobei ich den Anfang gemacht habe - sozusagen als positives Signal). Ich denke, dass sich aufgrund der momentanen Sachlage eine gerichtliche Entscheidung nicht vermeiden lässt. Deswegen möchte ich mich einfach informieren, ob Gerichte in Deutschland, schon mal in ähnlich gelagerten Fällen entschieden haben oder ob der eine oder andere einen guten Tip parat hat. Mir geht es nicht um Selbstbestätigung und/oder um "mitfühlende" Worte.

Es ist schön, wenn die meisten Väter anscheinend gut situiert sind, finanziell sieht es bei mir halt anders aus. Zwar nicht ungesund, doch sind große Sprünge eben nicht möglich. Auch die Kindergeldkasse tut sich schwer mit meinem Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes für Januar und Februar und haben aufgrund der doch wohl komplizierten Lage immer noch nicht darüber entschieden und verschieben eine Entscheidung immer weiter nach hinten.

Befremdlich finde ich aber schon die Reaktion auf den schnöden Mammon zu verzichten. Mit diesem Selbstverständnis Väterrechte durchzusetzen, ist glaube ich so nicht möglich. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum in Bezug auf Kinder, Frauen einfach die besseren Karten haben. Interessanterweise stimmen mir gerade alleinerziehende Frauen aus meinem Bekanntenkreis deutlich zu und bestärken mich in meinem Vorgehen, eben weil sie es genauso machen würden. Haben Frauen da vielleicht den größeren Beschützerinstinkt...?

Ausserdem versuche ich in diesem Fall nicht für mich etwas durchzusetzen, sondern die Interessen für meine und im Namen meiner Tochter.

LG vom Elbenfreund

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 21:14
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Elbenfreund,

warum macht ihr euch das Leben nicht einfacher und verzichtet gegenseitig auf Unterhaltszahlungen? Du musst für das Kind, das bei deiner Ex lebt, zahlen. Sie muss für das bei dir lebende Kind zahlen. Und ja, ich weiss, dass bei unterschiedlich hohen Einkommen nach einem Gerichtsverfahren ein Differenzbetrag bei dir hängen bleiben könnte. Aber das Verfahren kostet zunächst eine Menge Geld und auch Nerven. Lohnt sich das?

Wenn ihr euch ohne Gericht einigt, könnt ihr auch hinterher besser miteinander reden. Auch nicht ganz unwichtig, wenn ein Kind beim Vater und eins bei der Mutter lebt.

Ich weiss natürlich nicht, ob mit deiner Ex eine Einigung ohne Gericht und RA überhaupt möglich ist. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es Exen gibt wo das eben nicht geht. Besser wäre es aber trotzdem.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2013 10:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Elbenfreund,

Auch die Kindergeldkasse tut sich schwer mit meinem Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes für Januar und Februar und haben aufgrund der doch wohl komplizierten Lage immer noch nicht darüber entschieden und verschieben eine Entscheidung immer weiter nach hinten.

Auch aus dieser Reaktion kann man erkennen, dass es mit Eurer rückdatierten Ummeldung (die für mich ebenfalls grenzwertig ist) sehr wohl Probleme gibt. Für die Kindergeldkasse ist diese Ummeldung eh ziemlich irrelevant, da der Berechtigte verpflichtet ist, alle Änderungen anzuzeigen.

Zu prüfen wäre noch, ob die KM noch einen Titel gegen Dich hat bzw. ob es hier Regelungen (Herausgabe) gegeben hat.

Befremdlich finde ich aber schon die Reaktion auf den schnöden Mammon zu verzichten. Mit diesem Selbstverständnis Väterrechte durchzusetzen, ist glaube ich so nicht möglich. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum in Bezug auf Kinder, Frauen einfach die besseren Karten haben. Interessanterweise stimmen mir gerade alleinerziehende Frauen aus meinem Bekanntenkreis deutlich zu und bestärken mich in meinem Vorgehen, eben weil sie es genauso machen würden. Haben Frauen da vielleicht den größeren Beschützerinstinkt...?

Vielleicht überlegst Du dir auch mal, dass viele Mitglieder hier lange Erfahrungen mit solchen Kämpfen haben und es sich auf Grund der Gegenheiten halt oft nicht lohnt, solche Stretigkeiten zu führen. Natürlich kannst Du das anders sehen - genau davon leben Rechtsanwälte, die dann gerne für Dich prozessieren.
Und man kanns ich eine herrliche weitere (nutzlose) Baustelle aufmachen, die eine manipulative KM herrvoragend gegen Dich nutzen könnte.

P.S Das viele KMs mit "Einflüsterinnen" im Hintergrund "es genauso machen würden" muss das Ganze nicht besser machen. Die Auswirkungen solchen Tuns kannst Du hier im Forum jeden Tag beobachten.Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2013 11:25




(@jemmy)
Registriert

Hallo

Zur Ummeldung:
Relevant ist der tatsächliche Zeitpunkt des Umzuges und der kann durchaus in der Vergangenheit liegen. Auch mein Krümel wurde nach gut Zwei Monaten umgemeldet, da die KM die Zustimmung verweigerte und ich ihn erst ummelden konnte, nachdem ich per EA das ABR hatte. Nachdem so nachgewiesen war, dass das Kind schon seit dem bei mir lebt, war eine Rückwirkende Ummeldung kein Problem mehr.
Daraus folgert:

Derjenige bei dem das Kind lebt hat Anspruch auf das Kindergeld und das auch rückwirkend. Die Familienkasse wollte mir das mit der Begründung verweigern, das sie nicht doppelt zahlen. Ich solle mir das Geld von der KM holen. Ich habe ihnen dann gesagt, dass mir das egal ist, da ich den Anspruch gegen die Familienkasse habe und geltend mache, notfalls auch vorm Sozialgericht.
Kurzum: Ich habe das Kindergeld rückwirkend bekommen nachdem ich nachgewiesen habe, dass das Kind tatsächlich seit diesem Zeitpunkt bei mir lebt (Meldebescheinigung) und die Familienkasse hat sich das Geld von der KM zurück geholt.

Die Frage des Unterhaltes kann ich dir leider nicht beantworten, da habe ich keine Erfahrung mit, denn ich habe noch NIE Unterhalt für die Kinder von meiner EX bekommen.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2013 11:46