Unterhalt und Lehre...
 
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Unterhalt und Lehre evlt. nicht bestehen

 
(@benosch)
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Hallo zusammen,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder, da ich doch mal wieder ein zwei Ratschläge benötige.

Meine jüngste Tochter wird am 05.07. volljährig. Gleichzeitig endet im Juli auch ihre erste schulische Ausbildung. Es besteht ein Titel. Bei dem Titel habe ich damals hinterlegen lassen, dieser nur gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr ist (oder so ähnlich). Keine Beistandschaft mehr beim JA. Unterhalt wird mit 110% (EUR 471,00) bedient. Sie wohnt bei ihrer Mutter. Ich bin seit 2020 neu verheiratet. Vielleicht könnt ihr mir auf folgende Fragen eine Antwort liefern:

- Muss der Unterhalt komplett für Juli bezahlt werden oder anteilig?
- Überweise ich den Unterhalt im Juli direkt an meine Tochter oder noch an die KM?
- KM weigert sich, ab Juli das Kindergeld an unsere Tochter zu überweisen

Meine nächsten Fragen beziehen sich auf die Ausbildung. Meine Tochter meinte, dass sie die Prüfung nicht schaffen wird (zu viele Fehltage wegen Covid oder sonstiges). Sie überlegt, eine neue Ausbildung anzufangen, weiß aber nicht was. Nun meine Fragen bezüglich weiterführender Unterhalt:

- Wie verhält sich die Unterhaltszahlung, wenn sie die Prüfung nicht besteht und auch nicht wiederholt?
- Was passiert bezüglich Unterhalt, wenn sie erst mal keine neue Ausbildung findet?
- Wenn die Zahlung fortgeführt wird, von wem wird der neue Unterhalt berechnet? KM hat kein Einkommen

Meine Tochter und ich haben ein sehr herzliches und gutes Verhältnis. Meine Tochter würde von sich aus auf den Unterhalt verzichten. Ich im Gegenzug würde sie aber finanziell weiterhin gerne unterstützen. Meine jetzige Frau und ich planen ein gemeinsames Kind und mich würde es vorab interessieren, wie es künftig weiter geht.

Danke vorab für Eure Hilfe.

VG Benosch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2021 13:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Benosch,
da Euer Verhältnis nach Deinen Angaben so gut ist, würde ich all diese Punkte mit Tochter besprechen, sie ist mit Volljährigkeit Dein Ansprechpartner (oder umgekehrt, sie muss sich für KU einsetzen, wenn sie den haben will).
Hinsichtlich der Juli-Überweisung würde ich anschließend KM den anteiligen KU überweisen, wenn Du den vorhersehbaren Ärger mit damit verbundenen Disputen aus dem Weg gegen willst, den ganzen.. ;o)

Was die Weigerung der KG-Zahlung angeht: das geht Dich nix an, ist Baustelle von Tochter.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2021 13:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was die Weigerung der KG-Zahlung angeht: das geht Dich nix an, ist Baustelle von Tochter.

Stimmt. Sie kann es ja als ihren Anteil an den Haushaltskosten an die Mutter deklarieren.

Alternativ könntet ihr, dalls du >75% des der Tochter zustehenden Barunterhalts leistest den KG-Anspruch ab 18 auch auf die übertragen lassen und es ihr dann mit deinem Unterhaltsanteil überweisen.

Sie muss sich dann halt mit der Mutter auf einen Betrag einigen mit dem sie sich beteiligt. (ich gehe mal davon aus, dass die Mutter mal wieder nicht leistungsfähig ist)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2021 14:12
(@benosch)
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Hallo zusammen,

danke für Eure schnellen Antworten. Wie genau berechne ich den Unterhalt. Muss ich da den Unterhalt : Tage im Monat x Tage bis zum Geburtstag rechnen? Wäre das dann der Betrag für die KM. Ehrlich gesagt, möchte
ich den vollen Betrag nicht der KM überlassen. Der Restbetrag erhält dann meine Tochter, oder?
Die KM hat bereits zu ihr gesagt, dass sie Miete verlangen wird, sobald sie keinen Unterhalt mehr erhält. Somit wird sie das Kindergeld behalten.

Was meinst Du mit vorhersehbaren Ärger? Hat die KM ein Recht darauf, den kompletten zu erhalten?

Da meine Tochter keinen Unterhalt einklagen möchte, ist es dann möglich,  gemeinsam einen festgelegten Unterhalt auszuhandeln und schriftlich festzuhalten? Wäre ich auch berechtigt, hier dann das volle Kindergeld zur Anrechnung zu bringen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2021 15:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
richtig wäre meines Erachtens: KU x 4 / 31. Ich würde wegen den vier Tagen bis zur Volljährigkeit evtl. Tochter auftragen, dies mit KM zu klären und Dir anschl. Bescheid geben, zumal sie Miete zahlen wird.
Wichtig ist (das weißt Du wahrscheinlich), dass Du zukünftig direkt an Tochteer überweist, es sei denn, sie gibt Dir eine andere "Anweisung".

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 27.04.2021 16:17
(@benosch)
Schon was gesagt Registriert

Servus Marco,

danke für die Erklärung. Nach meiner Berechnung (KU EUR 471,00 x 4 = EUR 1884,00 / 31 = EUR 60,77) Wäre das dann der Betrag für die KM? EUR 60,77?

Die Frage war ja noch, ob eine schriftliche Absprache mit einem ausgehandelten KU zwischen mir und meiner Tochter rechtens wäre. Und wie es sich verhält, sollte sie durch die Prüfung fallen und neu orientieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2021 16:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
wie Du mit Tochter Eure Vereinbarung festklopfst, ist ganz alleine Eure Sache (solange sie nicht in soziale Töpfe greift); kann also per Handschlag oder eine formlose, schriftliche Vereinbarung sein.
Wenn zwei einvernehmlich was ausmachen braucht es meist kein Dokument, da gilt einfach das Gesagte.
Eine schriftliche Vereinbarung wäre m.E. nur für den Nachweis dieser notwendig (z.B. Bafög oder dergl.)

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 27.04.2021 18:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Benosch,
ich gebe mal auf das "Nichtgefragte" ein paar Hinweise (und davon ausgehend dass Du es ggf. nicht weißt)...
Mit volljährigkeit (der Tochter) wird auch die KM Barunterhaltspflichtig.; dh. sie (die KM) muß - im Rahmen ihres Einkommens - anteilig (Bar-)Unterhalt zahlen.
Der Unterhalt bemisst sich nach dem addierten Einkommen der Eltern. Danach wird eine Quote (Anteil) der beiden ET ermittelt...
Niemand muß aber mehr Unterhalt zahlen, als er bei alleiniger Unterhaltspflicht - entsprechend seines Einkommens - zu zahlen hätte...
Das Kindergeld wird ab Volljährigkeit übrigens voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Klug (und empfehlenswert) wäre es, wenn Ihr Euch schon jetzt über die Einkommen austauscht und eine entsprechende Berechnung durchführt.
Mit Volljährigkeit der Tochter führt -zumindest aus rechtlicher Sicht - der Informationsaustausch nur noch über die Tochter statt.

Aber wie @82Marco schon erwähnt hat: eine friedliche Einigung (ohne JA, Anwalt und/ oder Gericht) ist jederzeit möglich - auch was die Unterhaltshöhe betrifft ist/ wäre man nicht zwingend an irgendwelche Regeln und Unterhaltstabellen gebunden.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2021 06:36
(@benosch)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco und Kakadu,

danke für Eure Information. Das Problem liegt an der Kommunikation seitens der KM. Die Verhältnisse sind schwierig. Da die KM kein Einkommen hat (Hartz 4) wird hier keine Berechnung stattfinden. Die Erfahrung habe ich bereits hinter mir.

Die schriftliche Absprache war von beiden Seiten vorgeschlagen worden (Tochter und mir). Nun ist mir aber aufgefallen, dass meine vorherige Berechnung ja nicht stimmt. Ich muss ja im Juli bereits
mit der DDT Spalte rechnen, ab Volljährigkeit oder täusche ich mich da?

Gruß Benosch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2021 09:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Die Verhältnisse sind schwierig. Da die KM kein Einkommen hat (Hartz 4) wird hier keine Berechnung stattfinden. Die Erfahrung habe ich bereits hinter mir.

Aus meiner Sicht (und Erfahrung) ist das Einkommen der KM nicht zwingend wissenswert: Du hast bereits signalisiert, Tochter unterstützen zu wollen; unterbreite ihr also Deinen Vorschlag (ohne DDT und dem ganzen Quatsch) oder frage sie nach ihren Vorstellungen
Ist sie mit Deinem "Beitrag" zufrieden, ist die Messe gelesen; ist sie es nicht, muss gerechnet (in diesem Fall mit/ohne Berücksichtigung KM-Einkommen) werden.

Grüßung
Marco

**edit: Ergänzung**

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2021 09:56