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Unterhalt und "Mehrbedarf" !

 
(@peddy4711)

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe heute einen "netten" Brief von der Anwältin meiner Exfrau bekommen, doch dazu später mehr...

... kleine Vorgeschichte:

Ich habe 2006 geheiratet, wurde im April 2012 geschieden, habe 2 Kinder (5 und 7 Jahre alt) und das gemeinsame Sorgerecht!
Meine Exfrau ist vor einem Jahr mit den Kindern in die Nähe von ihren Eltern gezogen. Die einfache Distanz für mich
zu meinen Kindern betragen nun schlappe 500km, die ich versuche alle 3-4 Wochen zu bewältigen um die kleinen zu besuchen!
Ich stehe auch in regelmäßigem Kontakt zu den zweien (Telefon, Skype).

Nun zu meinem Anliegen:
Seit der Trennung zahle ich brav meinen Unterhalt für die Kinder (was nicht gerade wenig ist) und komme selbst gerade so um die Runden!
Meine Exfrau hat bis vor 3 Monaten halbtags gearbeitet, bekam Zuschüsse für die Kinder & Betreuung! Seit 3 Monaten hat sie nun einen Vollzeit-Job
und die Kinder sind bis 16Uhr in der Betreuung. Durch ihren "Mehrverdienst" wurden ihr die Zuschüsse gestrichen und sie muss die vollen Betreuungskosten
nun selbst bezahlen. Ich wurde höflichst von ihrer Anwältin dazu aufgefordert (eher gezwungen), MINDESTENS die Hälfte der anfallenden Kosten
von á 141€ und 153€, also 147€ zu übernehmen. Ich zahle jetz schon 532€ Unterhalt... das wären dann fast 680€ im Monat.
Als wir uns getrennt haben, hat sie (fast) den Kompletten Hausstand mitgenommen, ich musste mir alles neu anschaffen...
Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Elektrogeräte usw.! Die einzige Lösung für mich war es, zur Bank zu gehen!
Nun zahle ich meine Wohnung, Strom, Telefon, Auto und den Kredit für die Bank... Somit blieb mir bis jetz nicht sonderlich viel zu Leben,
wenn ich die fahrerei zu meinen Kindern jeden Monat miteinberechne. In den Ferien muss ich die Kinder sogar abholen & bringen (~2000km pro Ferien)!
Die Fahrtkosten werden komplett von mir getragen!

Nun soll ich noch 147€ MEHR bezahlen, um den "Mehrbedarf" zu decken, den meine Exfrau durch ihren Vollzeit-Job "verursacht" hat!?
Wie soll ich da noch meine Kinder regelmäßig besuchen können? Ich spare so schon an allen Ecken & Enden...  ;(
Noch dazu sind die zwei den ganzen Tag in der Betreuung, was mich am meissten ärgert und bedrückt! Und wenn sie zuhause sind: Fernseher!b 😡 :thumbdown:

Ist das denn wirklich so "rechtens"?

Sie verdiend grad mal 350€ weniger als ich, bekommt meinen Unterhalt, Kindergeld, fährt sogar in Urlaub und n neues Auto hat sie sich auch erst gekauft!

Ich weiss echt nichtmehr weiter!

Zitat
Geschrieben : 21.11.2012 21:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

also erstens solltest Du herausfinden, ob für das 5jährige Kind die Kita (letztes Jahr vor der Schule) in ihrem Bundesland nicht schon kostenlos sein müsste. Für die Kitakosten kannst Du anteilig herangezogen werden, weil der pädagogische Wert von erheblicher Bedeutung ist.

Das 7jährige Kind dürfte ja im Hort sein und für die Betreuungskosten musst Du nicht mit aufkommen (so kenne ich es zumindest).

Sag doch mal, wie hoch Dein Netto ist, denn da sollten auch Deine überhöhten Umgangskosten Berücksichtigung finden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 22:03
(@peddy4711)

Nabend,

KiTa ist leider nicht kostenlos! Mein Netto liegt bei 1894€!

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 22:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Dass sie KU bekommt, spielt keine Rolle aber dass du welchen bezahlst schon.

Nach deinen Worten verdient sie ca. 1.550,- und du nach KU 1.362,-.

Nach Abzug des Freibetrages von 1.150,-(?) bleiben ihr 400,- und dir 212,-€
Damit verschiebt sich die Quote schon mal von 50:50 auf rund 65/35.
Ausserdem ist Kostgeld raus zu rechnen
Und für das Schulkind gibt es garnix, wie LBM schon sagte.

Und ich würde vorher auch die Umgangskosten abziehen.
Ist zwar ein unsicherer Posten aber das soll sie mal begründen, warum du die von ihr verursachten Kosten nicht abziehen darfst.

Insofern, entspann dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 22:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Essensgeld muss rausgerechnet werden, das ist durch KU abgedeckt.

Ansonsten müsste für die Berechnung Dein Einkommen (bereinigt) abzüglich KU berechnet werden = 1894-532 = 1362, Ihr Einkommen 1894- 350= 1544, so dass sie einen etwas größeren Anteil der Kitakosten für das kleinere Kind übernehmen müsste und den Vollen für das große Kind.

Vielleicht würde ich ihr 80-100 pro Monat bieten bis zum Schuleintritt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 22:24
(@peddy4711)

Hallo,

die Beiträge sind bereits ohne Verpflegung! Sind reine Betreuungskosten!
Die Anwältin schrieb folgenden Satz:
"Kosten für Kindergärten und vergleichbare Betreuungsformen wie Kinderhort sind nach den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien Mehrbedarf des Kindes. Dies bedeutet, dass dieser Unterhaltsbedarf zusätzlich zu dem Elementarunterhalt anfällt und von den Eltern anteilig, d.h. entsprechend ihrer Einkommenssituation, getragen werden müssen."

Und ich würde vorher auch die Umgangskosten abziehen.
Ist zwar ein unsicherer Posten aber das soll sie mal begründen, warum du die von ihr verursachten Kosten nicht abziehen darfst.

:question:

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 22:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppo meint:

Nettogehalt Papa
- Kindesunterhalt
- Mehrkosten für Papa um Umgang wahrnehmen zu können
= Betrag X für Quote.

Du könntest natürlich auch einfach schreiben: "Ihre Mandantin hat eine Entfernung zwischen mir und unseren Kindern in Höhe von 500 km geschaffen, so dass mir monatlich Umgangskosten in Höhe von XXX Euro entstehen. Von meinem Nettogehalt, das wie Ihnen bekannt ist XXXX Euro beträgt verbleiben nach Abzug von Kindesunterhalt und Umgangskosten nur noch XXX Euro, so dass mein Selbstbehalt erreicht ist und ich für einen Mehrbedarf nicht mehr leistungsfähig bin.

Mit freundlichen Grüßen, Peddy.

Edit: Netter Beschissversuch! Die süddeutschen Leitlinien sprechen von Kosten für Kindergärten und ähnlichen Betreuungsstätten. Damit ist nicht die nachschulische Hortbetreuung gemeint.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 22:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 23:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Anwältin schrieb folgenden Satz:
"Kosten für Kindergärten und vergleichbare Betreuungsformen wie Kinderhort sind nach den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien Mehrbedarf des Kindes.

Und das stimmt so nicht. Vergleichbare Betreuungsformen für Kita-Kinder wäre z.B. die Pflege durch eine Tagesmutter oder andere, mit Vorschulkindern vergleichbare Betreuungsformen. Hortkinder hingegen unterscheiden sich dadurch, dass sie eben keine Kita besuchen. Oder anders gesagt, die RA lügt und versucht zu bescheissen. Es gibt bisher m.E.n. keine ständige Rechtssprechung, welche Kita- und Hort-Kinder bei der Betreuung gleichstellt. Von daher: lehne die Beteiligung an den Hortkosten konsequent ab.

Dadurch, das die KM die Entfernung geschaffen hat, würde ich sämtliche Aufwendungen für den Umgang voll bei der Bereinigung einsetzen, wenn dadurch der Mindest-KU nicht gefährdet wird. Dieser wäre z.Z. 225€ für das 5-jährige und 272€ für das 7-jährige Kind. Wenn anschliessend (also nach Abzug der Umgangskosten) Dein Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, kannst Du m.M.n. gerne mehr zahlen. Aber das wird ohne Zweifel nicht geschehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 23:23
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Peddy,

das ganze ist schon ziemlich dreist. Allerdings muss man zum Einordnen vielleicht noch etwas mehr wissen. :question:
Laufen bei euch alle Dinge über den Anwalt, oder ist das das erste Mal? :knockout:
Wie kommt denn der Zahlbetrag der zweiten Einkommensstufe zustande? Wenn ich bei 1894,- Netto die Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfe komme ich schon recht nahe an die 1500,- Grenze für die erste Stufe. Oder ist das schon bereinigt? Wenn man deine Ex-Frau noch als unterhaltsberechtigt mit zählt wäre auch eine generell eine Abstufung möglich. Spätestens wenn man deine Umgangskosten in Betracht zieht, komme ich auf den Mindestunterhalt.

Auf jeden Fall darfst du dich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es ist zwar wirklich perfide, dass laut Rechtssprechung (nicht Gesetz!) der Zahlelternteil die Arbeitstätigkeit des betreuenden Elternteils sponsern darf. Das aber nur für das jüngere Kind (und dann maximal bis zur Einschulung) und anteilig nach den Einkommen begrenzt durch deinen Selbstbehalt.

Ich würde einen genau so netten Brief an die Anwältin schreiben, dass einerseits für das ältere Kind kein Anspruch besteht und beim jüngeren nach Abzug von Unterhalt und Umgangskosten dein Selbsbehalt (angemessener Selbstbehalt 1150,-) unterschritten wird.
Alternativ / ergänzend kannst du auch einen niedrigen Betrag anbieten (je nach dem wie ihr miteinander aus kommt, vielleicht 30,- €). Das ganze natürlich begrenzt bis zur Einschlung. Sollte dann noch vehement mehr gefordert werden, wirst du zuerst eine detaillierte Einkommensauskunft deiner Hexe einforden, um die Haftungsquote zu berechnen. Eventuell ist der Elan dann recht schnell verpufft.

Nicht vergessen: ab dem 6. Geburtstag musst du für beide Kinder die zweite Altersstufe ansetzen. Das macht dann in der 2. Einkommensstufe schon 50,- € aus. Noch nicht eingerechnet die kolportierte Erhöhung der Unterhaltssätze zum Januar 2013.

Also lass dich nicht unterkriegen. Die gefordete Summe ist auf jeden Fall viel zu hoch, wenn überhaupt substanziert. 😉

Grüße

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 00:07




(@zitronenjette)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen,

auf der HP des Deutschen Familiengerichtstages steht,
dass das Bundeskabinett am 18.11. entschieden hat, weder
den Kinderfreibetrag noch das sächliche Existenzminimum
eines Kindes zum 01.01.2013 anzuheben.

Damit gibt es zu diesem Termin auch keine Erhöhung der
Unterhaltsbeträge.

Eine Anhebung ist für 2014 angedacht.

Viele Grüße
Zitronenjette

Quelle: www.dfgt.de

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 12:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zitronenjette

Deine Verlinkung führt zu keinem greifbaren Ergebnis. Da Du ausserdem zwei identische Beiträge (copy & paste) gesetzt hast, so erläutere doch bitte, WO Deine Aussage dort steht. Die reine homepage hilft reichlich wenig.

Gruss oldie

PS: Und ich werde jetzt auch "copy & paste" benutzen, ansonsten schiele ich zur "DEL"-Taste.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 20:07
(@peddy4711)

Hallo

die Scheidung lief über den Anwalt, alles weitere dann nichtmehr! Ich kanns mir ehrlich gesagt nicht leisten, deshalb hab ich mich auch hier an euch gewannt!
Vor allem habe ich mittlerweile den Eindruck, das mein Anwalt nicht wirklich "hinter" mir steht! Das mit den "Mehrkosten" habe ich ihm gegenüber mal angesprochen als mir meine Ex mitteilte, dass sie bald n neuen Vollzeit-Job hat, und er meinte nur dass ich das zahlen müsste!
Ebenso meinte mein Onkel, dass meine Ex mit den Kids garnicht so weit hätte wegziehen dürfen... Ob das jetz stimmt oder nicht, weiß ich (noch) nicht!

1894 is mein reines Netto... davon gehen noch 40€ VWL ab, also bekomm ich 1854 ausbezahlt! Da ist nix "bereinigt" oder "abgezogen". Mir wurde nie gesagt, dass ich vorher von meinem Netto noch was "abziehen" darf/kann, bevor der Unterhalt berechnet wird! 😡

Lieben Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 22:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mir wurde nie gesagt, dass ich vorher von meinem Netto noch was "abziehen" darf/kann, bevor der Unterhalt berechnet wird! 😡

wer hätte Dir das denn sagen sollen? Die Rahmenbedingungen waren schliesslich:

die Scheidung lief über den Anwalt, alles weitere dann nichtmehr!

Andererseits:

1894 is mein reines Netto... davon gehen noch 40€ VWL ab, also bekomm ich 1854 ausbezahlt! Da ist nix "bereinigt" oder "abgezogen".

damit eine Bereinigung überhaupt Wirkung entfaltet, müsste Dein Netto schon unter 1.500 EUR liegen - es ist aber ziemlich unwahrscheinlich, dass Du 400 abziehbare Euros gefunden hättest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 03:11
(@peddy4711)

Guten Abend,

wer hätte Dir das denn sagen sollen?

Die Trennung war im Juni 2010, Scheidung erst im April 2012! Meine Ex ist im August 2011 weggezogen!
Bei meinem Anwalt bin/war ich seit November 2010!
Das mit den "Mehrkosten" habe ich schon VOR der Scheidung bei meinem Anwalt angesprochen! Er hat gar nicht lange rumgerechnet und sofort gesagt, dass ich das zahlen müsse!
Im Prinzip hat sich ja für micht mit der Scheidung nichts geändert, da das ganze Thema mit Unterhalt, Steuerklasse usw. ist ja schon seit Juli 2010 das gleiche!

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 19:57