Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier im Forum, lese aber seit geraumer Zeit mit. Genaugenommen seit ich mich in einen Mann verliebt habe, der bereits ein Kind aus einer vorherigen Beziehung hat. Sein Sohn ist jetzt vier Jahre alt. Ich habe diesen Mann (mit Ehevertrag, der von mir ausging) vor kurzem geheiratet und bin im 5. Monat schwanger. Aus diesem Grund gibt es ein Thema, bei dem ich mich freuen würde, wenn Ihr mir helfen könntet. Dies betrifft den Unterhalt sowie Mehrbedarf in Form von Kindergartenkosten.
Zunächst vorneweg: Mein Mann hat ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Sohn. Ebenso auch ich. Der Junge ist mindestens 6 Nächte (8 Tage) im Monat bei uns und fühlt sich sehr wohl. Das ultraschall-bild von seinem zukünftigen Geschwisterchen wollte er gar nicht mehr hergeben. Auch hat sich mein Mann mit seiner Ex vor Jahren einvernehmlich geeinigt, was Unterhalt angeht.
Er bezahlt bei einem (unbereinigten) Netto (abzugsfähig eventuell Fahrtkosten von 40km einfach sowie Altersvorsorge 50 Euro im Monat) von 1900 Euro im Monat derzeit 400 Euro Unterhalt im Monat. Hierin eingeschlossen ist die Hälfte der Kindergartenkosten inklusive Essen. Zusätzlich hat der Junge vieles doppelt, wie Autositz, Spielzeug und Kleidung. Seine Ex verdient in etwa das Gleiche) Im Prinzip ist diese Regelung auch in Ordnung, ich verdiene genug Geld dazu.
Nun ist es ja so, dass ich bei dem kommenden Baby gerne die ersten sechs Monate zuhause bleiben möchte und wir für.diese Zeit alles an Geld benötigen, was wir bekommen können, da die Lebenshaltungskosten in unserer Stadt sehr hoch sind. Zusätzlich wollen wir natürlich auch Dinge mit dem Sohn unternehmen.
Die Überlegung war, genau auszurechnen, was er zahlen muss mit dann zwei Kindern und ebenso die unter der Voraussetzung entstehende Quote für Mehrbedarf. Geld, was dann im Monat über ist, würden wir für den Sohn ausgeben wollen, wenn er bei uns ist. Und möchten wir das Ganze aber sehr friedlich lösen, um die insgesamt sehr gute Beziehung unter allen Beteiligten nicht zu gefährden. Habt Ihr irgendwelche Ideen wie man das Thema ansprechen kann, ohne dass es wirkt, als wolle man dem ersten Kind etwas wegnehmen? Er und seine Ex kommunizieren übrigens alles, was das Kind betrifft, haben aber sonst keinenoch Kontakt.
Ich wäre für.Tips wirklich sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Yelihna
Moin und willkommen hier.
Vermutlich bricht hier gleich eine große Empörung einschlägig bekannter Foristinnen los, dass man auf keinen Fall dem älteren Kind und der dazugehörigen KM etwas wegnehmen dürfe, nur weil das Geld aufgrund des neuen Familienglücks knapper wird... Aber vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder und diese Diskussion bleibt diesmal stecken.
Mein hoffentlich praxisnaher Ratschlag: Der KV soll bei und mit der KM versuchen, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird. Das hängt natürlich sehr stark auch davon ab, wie knapp dort das Geld ist (und zwar objektiv, nicht subjektiv aus Sicht der neuen Familie...). Vielleicht helfen ja kreative Lösungen. Das es bislang zumindestens vordergründig gut läuft sollte helfen. Und dieses sollte nicht mit der Hammermethode zerstört werden!
Gerechtfertigt und hilfreich ist es für den KV dazu zu wissen, was die rechtliche Position,also das zu zahlenden Minimum ist und welche Hebel es gibt,dieses durchzusetzen. Gerade zur Berechnung sollten die Experten hier ran. Aber auch von mir der Hinweis: das nur als Einschätzung, was nachher rauskommt, sollte bilateral besprochen werden. Ein "ich zahl nur das was ich wirklich muss und am besten weniger" ist genauso wenig hilfreich wie "ich will was mir zusteht"...
grüße, toto
Hallo,
bei einem neuen Kind ändert sich die Berechnung des Unterhalts prinzipiell. Als erstes ist Dein Mann nun 2 Kindern zu Unterhalt verpflichtet und zum anderen auch Dir, es gibt also nach der Geburt Eures Kindes 3 unterhaltsberechtigte Personen und damit eine Herunterstufung in der DDT um eine Stufe, da es bisher nur eine unterhaltsberichtigte Person gab (Kind1), vermutlich sogar um 2 Stufen.
Kindergartenkosten (ohne Essengeld) sind anerkannter Mehrbedarf und deshalb von den Eltern nach Einkommen gequotelt zu bezahlen. Dabei ist nach der Geburt des Kindes zu berücksichtigen wieviel Unterhalt gezahlt wird, also insbesondere Unterhalt für die Kinder, aber auch für Dich.
Es hängt davon ab wie das Verhältnis zur Mutter des 1. Kindes ist, aber es wäre sinnvoll wenn sich alle Beteiligten treffen könnten und eine sinnvolle Lösung finden.
Von Interesse ist dabei auch ob es einen Titel für den Unterhalt von Kind 1 gibt, denn wenn dem so ist, dann ist dieser zu bedienen. In diesem Fall müsste eine Abänderung erfolgen, entweder einvernehmlich durch Herausgabe des Titels oder über eine Unterhaltsabänderungsklage vor dem Familiengericht.
Es ist immer sinnvoll die Dinge einvernehmlich zu lösen und dabei ist ein Verweis auf die rechtlichen Grundlagen nicht schlecht, einfach weil damit viele Emotionen aus der Diskussion genommen werden. In dem Moment aufgerechnet wird, was man denn alles tut, wird der Wettlauf um den besseren "Eltern" eröffnet und in der Regel viel verbrannte Erde geschaffen, die im schlimmsten Fall zum Umgangsboykott führt.
VG Susi
Besteht eine Beistandschaft des JA für Kind 1? In diesem Fall vertritt das JA ide Rechte des Kindes und die Abänderung müsste mit dem JA geklärt werden.
Moin,
Zusammengefasst: (Sorry Toto, musste auch zweimal lesen, bis ich verstanden hab, was Du meinst! ;-))
- Mit spitzen Bleistift rechnen, was Dein Mann bei 3 UH-Pflichtigen an Unterhalt für des erste Kind zahlen MUSS. (Mehrbedarf KiGa nicht vergessen, Einkommen sauber bereinigen)
- Danach setzt ihr euch bei nem Glas Rotwein (OK, Du nimmst alkoholfreien Sekt) hin, und überlegt, was er zahlen KANN (Wobei dieser Betrag idealerweise höher ist als der MUSS-Betrag)
- Zum Schluss muss er mit der KM des ersten Kindes einfach reden, die Situation darstellen, und auch beide Zahlen auf den Tisch legen.
- Bei mangelnder Kompromissbereitschaft seitens der KM hilft oft der Hinweis: "Wenn Du das willst was Dir zusteht, dann bekommst Du ggf. auch nur das was Dir zusteht, auch und vor Allem, wenn der angebotene Betrag höher gewesen wäre."
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Vielen lieben Dank schonmal für die schnellen Antworten!
Hallo,
bei einem neuen Kind ändert sich die Berechnung des Unterhalts prinzipiell. Als erstes ist Dein Mann nun 2 Kindern zu Unterhalt verpflichtet und zum anderen auch Dir, es gibt also nach der Geburt Eures Kindes 3 unterhaltsberechtigte Personen und damit eine Herunterstufung in der DDT um eine Stufe, da es bisher nur eine unterhaltsberichtigte Person gab (Kind1), vermutlich sogar um 2 Stufen
Von Interesse ist dabei auch ob es einen Titel für den Unterhalt von Kind 1 gibt
Besteht eine Beistandschaft des JA für Kind 1? In diesem Fall vertritt das JA ide Rechte des Kindes und die Abänderung müsste mit dem JA geklärt werden.
Ich zähle wohl nicht als Unterhaltsberechtigten, was auch richtig ist...Ich werde 1800 Euro ElternGeld bekommen...dummerweise muss ich hiervon aber auch noch die Krankenkasse bezahlen. Und die Steuerlast erhöht sich ja auch...
Moin,
Zusammengefasst: (Sorry Toto, musste auch zweimal lesen, bis ich verstanden hab, was Du meinst! ;-))
- Mit spitzen Bleistift rechnen, was Dein Mann bei 3 UH-Pflichtigen an Unterhalt für des erste Kind zahlen MUSS. (Mehrbedarf KiGa nicht vergessen, Einkommen sauber bereinigen)
- Danach setzt ihr euch bei nem Glas Rotwein (OK, Du nimmst alkoholfreien Sekt) hin, und überlegt, was er zahlen KANN (Wobei dieser Betrag idealerweise höher ist als der MUSS-Betrag)
- Zum Schluss muss er mit der KM des ersten Kindes einfach reden, die Situation darstellen, und auch beide Zahlen auf den Tisch legen.
- Bei mangelnder Kompromissbereitschaft seitens der KM hilft oft der Hinweis: "Wenn Du das willst was Dir zusteht, dann bekommst Du ggf. auch nur das was Dir zusteht, auch und vor Allem, wenn der angebotene Betrag höher gewesen wäre."Grüsse!
JB
Kann denn beim Rechnen jemand helfen?
Und es geht nicht um ein knallhartes "nur das was er muss" sondern darum, eine vernünftige Lösung zu finden um auch noch Geld übrig zu haben für die Zeiten, zu denen der Sohn bei uns ist. Einvernehmlich ist ja das erklärte Ziel 😉
Und p.s. Es gibt keinen Titel und keine Beistandschaft...
Ich zähle wohl nicht als Unterhaltsberechtigten, was auch richtig ist...Ich werde 1800 Euro ElternGeld bekommen...
Darauf kommt es nicht an. Du bist GRUNDSÄTZLICH UH-berechtigt. Also zählst Du mit.
Kann denn beim Rechnen jemand helfen?
Natürlich! Es wird gebraucht:
- Durchschnittliches Netto Deines Mannes der letzten 12 Monate
- Strecke zur Arbeit
- Altersvorsorge
- Alter des ersten Kindes
- zuständiges OLG
- Wohnt Ihr in Eigentum (dann wirds komplitierter)
Zusätzlich für Berechnung Mehrbedarf:
- Kosten KiGa
(Verpflegung im KiGa ist durch Unterhalt abgedeckt)
Und es geht nicht um ein knallhartes "nur das was er muss" sondern darum, eine vernünftige Lösung zu finden [...]
Genau so meinte ich das ja. Das geht aber nur, wenn BEIDE Parteien an eine vernünftigen Lösung interessiert sind.
Wenn eine quer schiesst, dann gibt's eben das "was ihr zusteht".
Grüsse!
JB
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Für die Berechnung:
Netto in den letzten 12 Monaten: 1923 Euro
Weg zur Arbeit (einfach) 43 km, im Monat ca. 16 Arbeitstage
Alter des Kindes 4 Jahre
Altersvorsorge 50 Euro im Monat
OLG Frankfurt
Kein Wohneigentum
Kindergarten ohne Essen 175 Euro
Einkommen der Ex circa dasselbe, also 1900 Euro
Vielen Dank schonmal im Voraus!!!!
OK,
Bereinigung:
1932 €
- 43 € (Weg zur Arbeitsstätte evtl. geht in Frankfurt aber auch ne Pauschale durch, dann wären das bei 5% = 97 €)
- 50 € (Hier ginge noch mehr, bis zu 4% des monatlichen BRUTTOS, muss aber auch nachweisbar sein)
--------
1839 € (Wäre Stufe 2, bei 3 UH-Berechtigten 1 hoch ist Stufe 1)
= 335 € - KG/2 = 241 € KU für den 4 Jährigen
Da die Einkommen sich ähneln würde ich die Hälfte des KiGa- Beitrages anbieten, das heißt, das Minimum, was Dein Holder Zahlen muss sind:
241 € - KiGa/2 = 329 €
Weniger wird's nicht. Im Streitfall könnte ein Richter entscheiden, das doch Stufe 2 zu zahlen ist, dann wären wir bei:
352 € - KG/2 + KiGa/2 = 346 €
Du siehst, mit den 400 € liegt ihr garnicht sooooo falsch!
@all: bitte mal drüber gucken!
Grüsse!
JB
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Hallo,
danke JensB für den Anfang. Nach der Geburt von Kind 2 gibt es aber 2mal Unterhalt zu berücksichtigen.
Also Stufe 1 für Kind 1 (4 bzw. 5 Jahre, wird das Kind 6 steigt der Unterhaltsbetrag gemäß DDT) 335 Euro minus halbes KG = 241, das gleich gilt dann aber auch für das Kind 2, damit verringert sich das anrechenbare Einkommen von Papa aber um 2 mal 241 Euro = 482 Euro und es sind nur 1357 Euro anrechenbar ggü. ca. 1900 oder vielleicht auch nur 1800 Euro der KM. Beim Mehrbedarf wird der angemessene Selbstbehalt zugrunde gelegt = 1300 Euro, d.h. KV 57 Euro, KM ??? - 1300 = 500 Euro ? Daraus folgt, dass der KG-Beitag von der KM faktisch alleine (ca. 9/10) zu tragen wäre.
Hier wäre es durchaus ein Angebot die 400 Euro weiter zu zahlen, aber nicht mehr den Kiga.
Andere Meinungen?
VG Susi
Aaaahh ja, Kind 2 hab ich unterschlagen.
Alles in allem sind wir DANN bei einem MUSS von irgendwas zwischen 250 und 300 €!
Jetzt solltet ihr Euch überlegen, was ihr zahlen könnt.
@Susi, ich glaube in den 400 € ist der Anteil Mehrbedarf KiGa schon drin.
Meine Persönliche Meinung:
Wenn irgendwie machbar die 400 € weiter zahlen, und dieses Fass garnicht erst aufmachen. 100 € sind ein Haufen Holz, ja, aber das wäre mir der momentane Friede tatsächlich wert.
Hier kann es nämlich passieren, das ihr die Geister nicht mehr los werdet, die ihr ruft. (Gerichtsverfahren wegen Unterhalt, evtl. Umgangsboykott und Umgangsverfahren, etc.)
Für das, was das alles kostet, kann man einige Jährchen die 100 € mehr zahlen, ganz zu schweigen von der nervlichen Belastung.
Grüsse!
JB
PS: Abgedrehter Gedanke: Wenn ihr bei KM auf Verständnis für die evtl. angespannte fin. Situation trefft könnt ihr auch folgendes anbieten:
300 Euro für die Zeit, in der Du nicht Arbeiten gehst, danach wieder 400 €. Nur so ne Idee.
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Wenn irgendwie machbar die 400 € weiter zahlen, und dieses Fass garnicht erst aufmachen. 100 € sind ein Haufen Holz, ja, aber das wäre mir der momentane Friede tatsächlich wert.
Hier würde ich mich absolut anschließen, insbesondere wenn man bedenkt, dass Du ohnehin nach einem halben Jahr wieder arbeiten gehen möchtest.
Wenn Dein Ex nämlich anfängt, nur zu zahlen, was er müsste, kann natürlich auch die Ex damit anfangen, das zu fordern, was ihr zusteht, nämlich die Unterzeichnung eines Titels, zweijährige Gehaltsauskünfte, sie kann eine Beistandschaft einrichten und dann dürft ihr die zukünftigen Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt führen.
Ob eine Gesamtersparnis von vielleicht insgesamt 1.000 € das wert ist, ist mehr als fraglich.
Also eher nach dem Motto "never change a running system" vorgehen und auf das Ganze sehen und nicht nur auf potentielle Einsparmöglichkeiten.
Moin,
das ist wieder dieses "Friede für Geld" erkaufen ...
Ich würde ein offenes, ehrliches Gespräch mit der KM1 führen. Vielleicht ist das gar nicht so ein Problem, dass für ein halbes Jahr die Zahlung reduziert wird ... Und nur aufgrund vor Angst von Auseinandersetzungen gar nichts zu machen, und dafür vielleicht ans Limit zu gehen, ist auch nicht immer der richtigere Weg.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ich würde hier Kaspar zustimmen. Ein vernünftiges Gespräch mit allen Beteiligten ist sicher die beste Sache. Angebot bzw. Forderung 1 Jahr lang nur 300 Euro (ggf. auch 350) Es sind schon Kosten die bei einem Kind (in diesem Fall ja auch irgendwie erstem Kind) entstehen und eine vernünftige KM sollte das auch akzeptieren können.
Da es bisher keine Titel und kein JA gibt ist es doch auch eine Chance vernünftig zu agieren. 300 Euro sind mehr als der Unterhalt und beinhalten damit auch einen Anteil am KG.
Wenn die KM es vom JA ausrechnen lässt, dann wird es nicht unbedingt mehr Geld. Klar kann man dann alles eskalieren lassen, aber so eine Eskalation kann aus nichtigstem Grund jederzeit aufflammen. Das JA als Buhmann zu missbrauchen halte ich auch für falsch.
VG Susi
Vermutlich bricht hier gleich eine große Empörung einschlägig bekannter Foristinnen los, dass man auf keinen Fall dem älteren Kind und der dazugehörigen KM etwas wegnehmen dürfe, nur weil das Geld aufgrund des neuen Familienglücks knapper wird... Aber vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder und diese Diskussion bleibt diesmal stecken.
Auch hier ein Paradebeispiel des Users der viel besser schreibt als er lesen kann.
Diese Diskussion tritt nämlich immer nur dann auf, wenn der TO sich bereits die vorhandenen Kinder nicht leisten kann ud jetzt unbedingt auf Kosten der Allgemeinheit noch weitere in die Welt setzen will, obwohl er bereits jetzt oder spätestens nach der Geburt nicht mal mehr den MU leisten kann oder will.
Ich würde ein offenes, ehrliches Gespräch mit der KM1 führen.
Deshalb mein PS. Ja, man sollte die Situation durchaus thematisieren.
In der Regel bekommt man schnell ein Gefühl, für die Einstellung des Gegenübers.
Auf jeden Fall habt ihr jetzt belastbare Zahlen, mit denen ihr arbeiten könnt.
JB
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Auch hier ein Paradebeispiel des Users der viel besser schreibt als er lesen kann.
Diese Diskussion tritt nämlich immer nur dann auf, wenn der TO sich bereits die vorhandenen Kinder nicht leisten kann ud jetzt unbedingt auf Kosten der Allgemeinheit noch weitere in die Welt setzen will, obwohl er bereits jetzt oder spätestens nach der Geburt nicht mal mehr den MU leisten kann oder will.
Nö - im Ansatz siehe #11 🙂
Deshalb bin ich auch bei Kasper 🙂 und im Eingangspost las es sich ja in der Tat, dass man im großen und ganzen an einem Strang zieht.
Ich fände eine Kürzung diesseits njcht für angebracht, wenn beim Unterhaltszahler mehr als genug Geld da ist und bei der Empfängerin die Kürzung zu Problemen führt. Wenn aber auch beim Unterhaltsverpflichteten zu wenig Geld da ist, dann führt ein weiters Kind zwangsläufig zu Anpassungen auf beiden Seiten. Die Familien sind nunmal größer geworden (und wir reden offensichtlich nicht über Fälle in denen man sich Kinder schlicht nicht leisten sollte...)
Wenn beim Zahlenden zwar das Budget knapper wird, aber noch mit eng geschnalltem Gürtel ausreichend ist, dann kommt es zu der Überlegung wieviel ist mir der Friede wert
eiegntl nicht schwer
Toto
Hallo @Psoidonuem (@all)
Ausgangszitat von @Toto:
Vermutlich bricht hier gleich eine große Empörung einschlägig bekannter Foristinnen los, dass man auf keinen Fall dem älteren Kind und der dazugehörigen KM etwas wegnehmen dürfe, nur weil das Geld aufgrund des neuen Familienglücks knapper wird... Aber vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder und diese Diskussion bleibt diesmal stecken.
Auch hier ein Paradebeispiel des Users der viel besser schreibt als er lesen kann.
Diese Diskussion tritt nämlich immer nur dann auf, wenn der TO sich bereits die vorhandenen Kinder nicht leisten kann ud jetzt unbedingt auf Kosten der Allgemeinheit noch weitere in die Welt setzen will, obwohl er bereits jetzt oder spätestens nach der Geburt nicht mal mehr den MU leisten kann oder will.
Rotmark: Leider nicht. Diese Diskussion wurde schon als Grundsatzdiskussion geführt getreu dem Motto:
Es Lebe die Aristokratie, es lebe der König : dem Erstgeborenen gehört der Tron
Hier (im Forum) wurde schon grundsätzlich darüber geurteilt, dass es nicht sein könne das der Erstgeborene "leiden" müsse wenn mit Zweit- oder Drittfrauen noch weitere Kinder gezeugt wurden und in Folge eine (legitimierte) Herabstufung gemäß DDT erfolgt/ erfolgen könnte
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Bitte hier jetzt keine Grundsatzdiskussion über die Unterhaltsneuverteilung bei weiteren Kindern. Ihr könnt dazu gerne einen eigenen Beitrag aufmachen und das dort nach Herzenslust sachlichdiskutieren.
Back to Topic please!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der Grundsatz, dass dem Erstgeborenen nichts genommen werden darf ist sogar in der Justiz längst gefallen.
Und das ist sogar schon beim BGH angekommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.