Hallo Yelihna,
Back to Topic please!
Das sowieso, und daher:
Weg zur Arbeit (einfach) 43 km, im Monat ca. 16 Arbeitstage
- 43 € (Weg zur Arbeitsstätte evtl. geht in Frankfurt aber auch ne Pauschale durch, dann wären das bei 5% = 97 €)
Es war von 43 Kilometern einfache Strecke pro Tag die Rede, nicht von 43 Euro Fahrtkosten pro Monat! Kommen wir also zur Berechnung der Fahrtkosten.
Beim OLG Frankfurt sind die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien anscheinend von ein paar ultraorthodoxen Möchtegern-Umweltschützern verfasst worden, weil diese Leitlinien grundsätzlich auf die öffentlichen Verkehrsmittel verweisen, "wenn deren Benutzung zumutbar ist". Nun, ich hoffe, die zuständigen Richter haben inzwischen allesamt ihren Dienstwagen durch ein Dienstfahrrad ersetzt; aber die Aufgabe deines Mannes besteht jetzt erst mal darin, entweder zu begründen, warum der ÖPNV eben doch nicht zumutbar ist, oder aber herauszufinden, wie viel die Monatskarte kostet. Letzteres wird bei einer Strecke von 43 Kilometern auch kein Pappenstiel sein, und jedenfalls deutlich mehr als die 43 Euro, von denen bislang als abzugsfähiger Posten die Rede war.
Und sofern die Kilometerpauschale doch angesetzt werden darf, erlauben die ökologisch voll korrekten Knauseriche beim OLG Frankfurt nicht einmal die "übliche" Regelung, d.h. 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Strecke für die ersten 30 Kilometer und für den Rest immerhin noch 0,20 Euro pro Kilometer einfacher Strecke - sondern für die Mehrkilometer gilt beim OLG Frankfurt statt 0,20 Euro nur "die Hälfte des Satzes", also offenbar 0,15 Euro. Im vorliegenden Fall also: 30 Kilometer mal 0,30 Euro pro Kilometer, plus die restlichen 13 Kilometer mal 0,15 Euro pro Kilometer, ergibt 10,95 Euro Fahrtkosten pro Tag.
Da es "nur" 16 Arbeitstage pro Monat sind, gehe ich jetzt, bereinigt um Feiertage und Urlaub, mal von ca. 170 Arbeitstagen im Jahr aus. Im Jahr also: 170 Arbeitstage mal 10,95 Euro pro Tag, gleich 1.861,50 Euro Fahrtkosten pro Jahr; und somit pro Monat 155 Euro einkommensmindernde Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW, sofern dieses denn im Justizfürstentum Frankfurt im konkreten Fall anerkannt wird.
@all: bitte mal drüber gucken!
genau 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank Euch allen für die sachlichen Antworten.
Wir haben jetzt besprochen, dass mein Mann versuchen wird, sich zumindest erstmal mit der Ex auf 300 Euro im Monat zu einigen. Wie es weitergeht und wieviel er bezahlt wenn ich wieder arbeiten steht in den Sternen und hängt davon ab, wie es dann finanziell aussieht.
Er hat mit seinem Sohn zum Beispiel noch nie Urlaub gemacht, will ihn aber verständlicherweise in Zukunft bei Familienurlauben mitnehmen. Hier muss ich mir überlegen, zu wie viel querfinanzierung ich bereit bin und wieviel ich leisten kann.
Von 100 im Monat gesparten Euro lässt sich ja durchaus ein Urlaub finanzieren und irgendwo muss dann mein Mann auch eine Entscheidung treffen wofür er sein Geld ausgeben will. Eigenes Kinderzimmer und Komplettausstattung bei uns, mehr als nötig an KU und immer mit in den Urlaub wird er nicht finanzieren können. Aber wie gesagt ist das seine Entscheidung und er wird sich Gedanken machen.
Ich danke Euch jedenfalls sehr für die Hilfe, wir haben jetzt eine Grundlage, mit deren Hilfe er mit seiner Ex reden kann.
Viele liebe Grüße,
Yelihna
Moin Yelinhna,
Er hat mit seinem Sohn zum Beispiel noch nie Urlaub gemacht, will ihn aber verständlicherweise in Zukunft bei Familienurlauben mitnehmen. Hier muss ich mir überlegen, zu wie viel querfinanzierung ich bereit bin und wieviel ich leisten kann.
wenn man hier im Forum eine Zeit dabei ist, sieht man bestimmte Fragestellungen öfter. Es fällt vielen "Zweitfrauen" auf, dass Kinder aus ersten Beziehungen oftmals bevorzugt werden. Die KM bekommt eine Menge Geld. Geld, dass aus Sicht der neuen Partnerinnen natürlich am liebsten in der Familie bleiben sollte.
Ihr müsst halt überlegen, wo ihr Prioritäten setzen wollt. Jetzt gibt es halt weniger Latte Machiatto in München Schwabing, sondern halt Camping Urlaub mit den Kids. Das ist günstig und hier ist auch nicht viel Querfinanzierung möglich. Und in der Praxis laufen diese 100 Euro eh für viele andere Posten durch.
Eigenes Kinderzimmer und Komplettausstattung bei uns, mehr als nötig an KU und immer mit in den Urlaub wird er nicht finanzieren können
Doch das geht und muss sogar gehen. Es gibt Ex-Frauen, die schicken die Kinder mit zerschliessnen Schuhen und Klamotten zum KV. Was ist mit Kosten für eine neue Brille, die Klassenfahrt, die Zahnspange? Das sind alles Zusatzkosten, die über kurz oder lang kommen werden bzw. zwischen den Ex-Partnern geteilt werden müssen.
Also nicht grämen und akzeptieren, dass ihr halt nicht nur die kleine Familie seid sondern der Sohn auch für die nächsten Jahre ein fester Bestandteil Eurer Freizeit / Lebensplanung sein wird. Gruß Ingo
Moin Yelinhna,
wenn man hier im Forum eine Zeit dabei ist, sieht man bestimmte Fragestellungen öfter. Es fällt vielen "Zweitfrauen" auf, dass Kinder aus ersten Beziehungen oftmals bevorzugt werden. Die KM bekommt eine Menge Geld. Geld, dass aus Sicht der neuen Partnerinnen natürlich am liebsten in der Familie bleiben sollte.
Ihr müsst halt überlegen, wo ihr Prioritäten setzen wollt. Jetzt gibt es halt weniger Latte Machiatto in München Schwabing, sondern halt Camping Urlaub mit den Kids. Das ist günstig und hier ist auch nicht viel Querfinanzierung möglich. Und in der Praxis laufen diese 100 Euro eh für viele andere Posten durch.
Doch das geht und muss sogar gehen. Es gibt Ex-Frauen, die schicken die Kinder mit zerschliessnen Schuhen und Klamotten zum KV. Was ist mit Kosten für eine neue Brille, die Klassenfahrt, die Zahnspange? Das sind alles Zusatzkosten, die über kurz oder lang kommen werden bzw. zwischen den Ex-Partnern geteilt werden müssen.Also nicht grämen und akzeptieren, dass ihr halt nicht nur die kleine Familie seid sondern der Sohn auch für die nächsten Jahre ein fester Bestandteil Eurer Freizeit / Lebensplanung sein wird. Gruß Ingo
Ich glaube, Du verstehst mich hier falsch. Es geht hier nicht darum, dass mein Mann sein Kind nicht finanzieren soll - im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. Und es geht nicht darum, das Kind nicht mitzunehmen. Aber es geht sehr wohl darum, dass ich das Ganze durchaus mitfinanziere, und das auch tun werde. Und zwar auch schon dann, wenn er der Ex nicht mehr überweist als er muss. Wenn er das weiterhin tun möchte kann er das machen. Ich werde dann aber nicht ein zusätzliches Zimmer finanzieren plus Urlaub. Nicht, um der Ex 100 Euro mehr im Monat zukommenzukommen zu lassen. Zumal sie (auch objektiv) nicht wenig Geld hat. Da.muss sich mein Mann dann überlegen wie er es macht und wo er die Prioritäten setzt.
Gruß, Yelihna
Hallo Yelihna,
Wir haben jetzt besprochen, dass mein Mann versuchen wird, sich zumindest erstmal mit der Ex auf 300 Euro im Monat zu einigen.
Dann versuche ich mal, diese dreihundert Euro in einer Überschlagsrechnung zu plausibilisieren:
Nettoeinkommen 1.923 Euro, abzüglich angenommene 155 Euro Fahrtkosten, abzüglich 50 Euro zusätzlicher Altersvorsorge, bleibt ein bereinigtes Netto von 1.718 Euro. Also rechnerisch Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle; im Moment noch Hochstufung nach Zeile 3, da nur ein Unterhaltsberechtigter (das vierjährige Kind); demnächst dann Herabstufung nach Zeile 1, da drei Unterhaltsberechtigte (das vierjährige Kind, das Baby, und du).
Zeile 1 ist dann der Mindestunterhalt i.H.v. 240 Euro für das vierjährige Kind (Zahlbetrag, d.h. halbes Kindergeld ist da bereits verrechnet worden). Die gleichen 240 Euro gelten rechnerisch auch für das neue Baby und damit ist sein verbleibendes Netto noch 1.238 Euro; bis zum Selbstbehalt von 1.080 Euro sind dann noch 158 Euro übrig, d.h. an einem Beitrag zu den Kindergartenkosten kommt er nicht vorbei.
Wenn der Kindergarten ohne das Essen 175 Euro kostet und er sich mit der Mutter des Kindergartenkindes formlos auf Halbe-Halbe einigt (d.h. wenn die beiden darauf verzichten, die genaue Quote bis auf die erste Nachkommastelle ausrechnen zu wollen), dann wäre sein Anteil dabei 87,50 Euro.
Beides zusammen ist dann aber schon ein bisserl oberhalb der dreihundert Euro, mit der er jetzt als Startangebot ins Rennen geht. Ich will ihm nicht davon abraten, diese Zahl als ersten Vorschlag zu bringen; gebe aber zu bedenken, wenn er am Ende mit ca. 330 Euro aus den Verhandlungen rauskommen sollte und er damit eine sonst wohl fällige Auseinandersetzung vor dem Familiengericht vermeidet, die zeitfressend, nervtötend und kostenpflichtig ist - dann würde ich das durchaus als einen sehr ordentlichen Kompromiss bezeichnen.
Er soll sich halt im Stillen eine Schmerzgrenze setzen, bis zu der er der Mutter des Kindes entgegenkommt, bevor er auf die Strategie umschwenkt, "dann verklag' mich doch vor dem Familiengericht und lass' den Richter bestimmen, wie viel dir wirklich zusteht".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
kleine Anmerkung:
... und damit ist sein verbleibendes Netto noch 1.238 Euro; bis zum Selbstbehalt von 1.080 Euro sind dann noch 158 Euro übrig, d.h. an einem Beitrag zu den Kindergartenkosten kommt er nicht vorbei.
Nein, gequotelt wird zunächst mit dem angemessenen Selbstbehalt von 1300 Euro und damit muss er gar nichts zahlen. Nur, wenn die KM1 sehr hohe berufsbedingte Ausgaben oder dgl. hätte, wären die 175 Euro Kiga nicht drin, dann erst wird mit dem notwendigen Selbstbehalt von 1080 Euro gerechnet.
Ein Beteilung von 60 Euro am Kiga ist also schon überobligatorisch.
VG Susi
... verbleibendes Netto noch 1.238 Euro; bis zum Selbstbehalt von 1.080 Euro sind dann noch 158 Euro übrig, d.h. an einem Beitrag zu den Kindergartenkosten kommt er nicht vorbei.
Ich möchte dem mal vorsichtig widersprechen ... die KM1 hat ein etwa gleiches Netto ... dann kommt dier KV bei (theoretischen) 1.238 Euro an ... da wird der Kindergarten gequotelt und ups, werden es mit Sicherheit keine 158 Euro beim KV sein ...
Also keine Angst machen, wo man keine machen muss ...
Ich denke, 300 Euro sind ein realistisches Angebot und dass sollte man diskutieren.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Yelihna,
in Bezug auf Deine Situation hätte ich noch eine Frage, die ich gerne stellen möchte, weil sie momentan gerade auch mein Leben betrifft:
Soweit man aus Deinen Angaben ablesen kann, besteht eine zumindest nicht vernachlässigbare Gehaltsdifferenz zwischen Deinem Einkommen und demjenigen Deines Ehemannes (ggf. auch ein Bildungsunterschied). Und aus dieser heraus resultiert ja auch der mögliche Konflikt, der sich hier auftut. Würdest Du sagen, dass es für Dich zu mehr Schwierigkeiten gekommen ist als zuvor angenommen im Hinblick darauf, dass Du einen Mann genommen hast, der nicht zu Deiner Peergroup gehört?
Gruß
Tina