Unterhalt und Sonde...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt und Sonderzahlungen????

 
(@thorin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu hier und mir geht es ähnlich wie vielen hier. Kein Recht für Väter und ihre Familie. Ich habe eine 12 jährige Tochter die bei Ihrer Mutter lebt. Die  ist wieder verheiratet  und hat noch ein Kind. Ich bin auch verheiratet hab noch zwei Kinder und natürlich ne Frau dazu :wink:. Wir beide sind berufstätig. Mit Nebenjobs um unser Haus zu zahlen und zu halten
Ich zahle natürlich Unterhalt für meine Tochter. Nun kam auch meine Ex heute mit folgender Geschichte: Tochter hat einen schiefen Zahn, der gerichtet werden muss, mit dazu noch die untere Reihe auch.
Ich muss die Hälfte der Kosten zahlen, da das eine  Sonderzahlung ist.
Nur so neben bei sei auch Klassenfahrten und Musikinstrumente Sonderzahlungen, die ich zur hälfte mittragen muss.
Ja mein Glaube, dass sie eben für solche Ausgaben genügend Geld bekommt und dieses solche Dinge abdeckt, sei falsch.
Nur um das auch klar zustellen, ich zahle den Unterhalt, keine Frage.
Ich habe ein Zimmer, eine Familie und alle Zeit der Welt für meine Tochter.
Aber ich habe auch noch zwei andere Kinder, die mit weniger im Monat auskommen müssen als meine Ex für meine Tochter bekommt.
Ich und meine Frau haben keine Lust nur zu arbeiten, um deren Luxus zu finanzieren, den die geniesen.
Egal. Da ändert sich nichts dran, aber:
Gibt es irgendwo was rechtliches, aktuelles, wo drin steht was Sonderzahlungen sind???
Hat jemand einen Link?

Gruß Thorin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 18:44
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Thorin,

schau mal hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-12803.html

Wieviel Unterhalt zahlst Du für die Tochter?

LG

Julia

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 18:50
(@thorin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Julia, danke für deine schnelle Antwort, wir haben grad nach geschaut wir zahlen ja "nur"  105%.
Weißt du wenn ich die letzten Jahre gewusst hätte, dass das Geld auch immer meiner Tochter, wenn auch indirekt, zu Gute kommt, würden wir uns bei so was nicht immer aufregen. Man kommt sich immer so ausgenutzt vor.

Thorin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 19:00
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo Geichgesinnte,
habe einen KU Titel nach DDT 2007 tituliert auf 135%. entspricht der 6 .Stufe . Im vorigen Link steht ab Stufe 6 (höher).... kann man verlangen Rücklagen zu bilden für eventuelle Schulausflüge. Frage:Wer weiß genau die Formulierung höher als Stufe 6 oder schon ab Stufe 6?
Freue mich über eine Antwort
Gruss Sukram

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 19:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Thorin,

wenn Deine Tochter ordentlich angezogen, wohlgenährt ist und ein Dach über dem Kopf hat, kommt es bei ihr an.
Es geht ja nicht nur um "sichtbare" Kosten wie neue Schuhe und was zu Essen und Schulbücher, sondern auch um ihren Anteil an den täglichen Unkosten für Strom, Wasser, Müll, Miete und andere Grund- und Nebenkosten. Wenn Du alle anfallenden Kosten auf die Person Deiner Tochter runterbrichst, kannst Du Dir sicher sein, dass Deine Ex mit dem KU von 105% sicher kein Nagelstudio oder Solarium sponsort.

Ich verstehe aber Deinen Frust, dass Du das Gefühl hast, Deine kleineren Kinder kommen zu kurz. Überprüfe, ob die Kinder in der Unterhaltsberechnung für Deine Große ordentlich berücksichtigt wurden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 19:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Thorin,

Sonderbedarf ist hier beschrieben:
http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-8.html
Da ist dann auch ein weiterführender Link zu Urteilen.

wir zahlen ja "nur"  105%.

Erst mal zahlst Du den Unterhalt  😉 und es sind mehr als 100% d.h. auch davon ist schon für aussergewöhnliche Belastungen anzusparen - soweit die Theorie. Klassenfahrten, Musikinstrumente oder auch vorbeugende ärztliche Behandlungen sind keine plötzlich auftauchenden Ereignisse. Selbst das Richten eines schiefen Zahnes würde ich dazu zählen (aber eben nur ich). Letzendliche wirst Du Dich aber bei den ärztlichen Kosten beteiligen müssen. Lass Dir aber schön den Kostenvoranschlag zeigen und dann auch die Rechnung, nicht nur irgendwelche Zahlen und konsultiere mal Deine Krankenkasse. Auch 'ne Zahnspange kann man vergolden.
Besteht eigentlich GSR ?

@Sukram: Ab 135% Unterhaltszahlung wird davon ausgegeangen, dass für aussergeöhnliche Belastungen vom erhaltenen KU regelmässig angespart werden kann. Es ist aber nicht fein, im Thread eines anderen Users eigene Probleme zu diskutieren und Fragen zu setllen und verstösst auch noch gegen 'ne Forumsregel.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 19:22
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,
war nicht böse gemeint. Hatte  den Link gelesen , und dann ergab sich die Frage und ich wollte nicht einen extra Thread aufmachen,...sorry !
Gruss Sukram

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 20:23