Unterhalt und Verle...
 
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Unterhalt und Verletztengeld

 
(@martensemm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin kein Experte und lasse mir gerne Helfen und bin für jeden Tipp dankbar.

Ich habe eine Frage Sohn 15 Jahre und eine Tochter die 3 Jahre alt ist. Beide von verschiedenen Mamas. Ich habe bzw bin von der Beistandschaft vor 2 Jahren dazu verpflichtet worden als Mangelfall 250 Euro zu zahlen, da ich ja noch für meine Tochter zahlen musste. Die Kasse hat meine 500 Euro Fahrtkosten anerkannt bei einem Lohn von ca 2050 Euro.

Nun ist es so, dass icb seit 1 Jahr Verletztengeld bekomme von ca 1800 Euro. Da ich als Busfahrer überfallen worden bin. Ich werde wohl jetzt bald wieder nach einer Traumatherapie eingegliedert. Nun hat die Beistandschaft mich angeschrieben, dass ich die letzten 12 Monate mein Einkommen denen schicken soll.

Ich muss noch erwähnen, dass einen Titel über 250 Euro beim Jugendamt gemacht hätte vor 2 Jahren.

Ich habe eine böse Ahnung das ich nun viel nachzahlen muss was ich nicht kann.

In der Zeit in dem ich verletzt war, bin ich zu der 2.Mutter gefahren immer ca 30 km 4 x in der Woche und habe mich in der Zeit um meine Tochter gekümmert wie Kita abgeholt und beschäftigt.

Was würde auf mich zukommen und welche Chancen habe ich? Was soll ich machen. Bin über jeden Tipp dankbar. Danke vielmals.

LG aus Kiel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2023 15:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du deinen Titel bedienst, kann nichts passieren, was die Vergangenheit betrifft. 

Der Selbstbehalt liegt aktuell bei 1370 Euro für Berufstätige. Bei unbereinigt 1800 netto und 2 Kindern besteht kein Spielraum für eine Erhöhung des Unterhalts. Was passieren kann ist, dass sie versuchen, dir den Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige zu geben. Da muss man dann schauen, wie damit umzugehen ist.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2023 08:12
(@martensemm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, 

vielleicht kann mir jemand helfen. 

Ich erhalte seit 8 Monaten Verletztengeld von monatlich 1820 Euro und zahle für meinen 15 jährige Sohn 250 Euro an die Unterhaltskasse ( Titel vom Jugendamt) und 170 Euro an mein 2.Kind Jahre alt und an die Mutter 180 Euro.

Vor meinem Verletztengeld hatte ich immer in etwa 2100 Euro netto. 

Meine Frage ist, kann ich temporär was ändern bzw für mein 1.Kind weniger zahlen. Oder wo kann man sich mal informieren? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2023 08:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da du einen Titel hast, kannst du es nicht leicht ändern. Eine Abänderung des Titels ist nur mit Zustimmung des Titelinhabers oder aber übers Gericht möglich. Da die 250 Euro nicht mal den Mindestunterhalt darstellen, wird das vermutlich schwierig, insbesondere da man dir vermutlich nur den Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige zubilligt und, was noch mehr ins Gewicht fiele, zuerst der Unterhalt für die Mutter gestrichen würde. Der Unterhalt beider Kinder hat Vorrang vor dem der Kindesmutter. 

Wundert mich sowieso, dass sie bei 2x KU unter dem Mindestunterhalt überhaupt was bekommt. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2023 11:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie Lausbackesmama schon schrieb am KU wirst Du kaum etwas ändern können. Hier hast Du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Ansprüche sind zumindest z.Z. tituliert.

Eine andere Frage wäre auf welcher Grundlage Du Unterhalt an die Mutter des 2jährigen Kindes zahlst. Ist dieser Betrag nicht tituliert und Du erhälst Verletztengeld über einen längeren Zeitraum, dann könnte man hier ggf. kürzen. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2023 13:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein organisatorischer Hinweis: @MartenSemm, ich habe die heutigen Beiträge mal mit deinem Thema vom 20.09.2023 zusammengeführt. Wie man nämlich auf einen Titel über "nur" 250 Euro kommt, das versteht man erst dann, wenn man die Fahrtkosten-Geschichte aus deinem ersten Beitrag kennt.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2023 16:35
(@martensemm)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @malachit

Ein organisatorischer Hinweis: @MartenSemm, ich habe die heutigen Beiträge mal mit deinem Thema vom 20.09.2023 zusammengeführt. Wie man nämlich auf einen Titel über "nur" 250 Euro kommt, das versteht man erst dann, wenn man die Fahrtkosten-Geschichte aus deinem ersten Beitrag kennt.

Vielen Dank. Also aber nun ist es ja so. Das mein Verletztengeld weniger ist als mein Lohn. Aber ich bin ja noch in der Firma aber erhalte nur Verletztengeld. Dafür hab ich ja keine Fahrtkosten. Aber ich bediene nun beide Kinder mit insgesamt 500 Euro. Das heisst. Ich habe ca 1800 Euro Verletztengeld und zahle 500 Euro Unterhalt und nun möchte eine Kindsmutter Trennungsuntefhalt von 180 Euro haben. 

 

Dazu muss ich erahnen. Die Titelierung ist vom Jugendamt aufgenommen worden bzw weil meine damalige Anwältin es mit der Unterhaltskassd ausgehandelt hatte. 

 

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2023 19:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marten,

Geschrieben von: @martensemm

Das mein Verletztengeld weniger ist als mein Lohn. Aber ich bin ja noch in der Firma aber erhalte nur Verletztengeld. Dafür hab ich ja keine Fahrtkosten.

Richtig, und damit liegt dein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen jetzt leider sogar höher als vorher!

Du hattest ursprünglich 2.100 Euro netto, davon wurden 500 Euro Fahrtkosten als berufsbedingte Kosten abgezogen, somit begann die eigentliche Unterhaltsberechnung damals mit einem bereinigten Netto von 1.600 Euro. Nebenbemerkung zum Thema "Anerkennung von Fahrtkosten im Mangelfall": Meines Erachtens hat deine Anwältin da einen ziemlich guten Handel für dich herausgeschlagen!

Jetzt allerdings hast du zwar Einkünfte von nur noch 1.820 Euro, aber nichts mehr, was als Abzugsposten berücksichtigt werden kann, also beginnt die eigentliche Unterhaltsberechnung mit 1.820 Euro.

Es kommt aber noch schlimmer: Damals galt für dich selbstverständlich der Selbstbehalt für Erwerbstätige, das wären derzeit 1.370 Euro beim Kindesunterhalt. Ich fürchte, mit Verletztengeld giltst du derzeit nicht mehr als erwerbstätig, und dann beträgt der Selbstbehalt aktuell nur noch 1.120 Euro.

Vor zwei Jahren betrug der Selbstbehalt für Erwerbstätige allerdings nur 1.160 Euro, die Selbstbehalte wurden nämlich Anfang 2023 (?) endlich mal wieder erhöht; d.h. damals wurde korrekterweise so gerechnet: Es standen 1.600 Euro minus 1.160 Euro zur Verfügung, also 440 Euro für beide Kinder zusammen. Also 250 Euro fürs erste Kind, fürs zweite Kind wären 190 Euro geblieben, wobei du, wenn ich das richtig verstehe, 170 Euro tatsächlich als Kindesunterhalt fürs zweite Kind deklariert hast, aber statt der fehlenden 20 Euro sogar 180 Euro als Betreuungsunterhalt an die Mutter überwiesen hast. Könnte man, wenn man so will, als Spende in Höhe von 160 Euro monatlich betrachten ...

Ist aber wurscht, das alles ist Schnee von vorgestern.

Wichtig ist, wie eine Berechnung unter den aktuellen Randbedingungen aussieht. Meine Vermutung: Ausgangspunkt sind 1.820 Euro, nennenswerte Abzugsposten kannst du nicht vorweisen, es gilt der kleine Selbstbehalt von 1.120 Euro, also stehen 700 Euro für beide Kinder zur Verfügung.

Mindestunterhalt für das erste Kind ist 463 Euro, Mindestunterhalt für das zweite Kind ist 312 Euro, in Summe also 775 Euro, aber dafür reichen die 700 Euro nicht. Somit bist du wieder ein Mangelfall, und wenn man die verfügbaren 700 Euro prozentual auf die beiden Kinder verteilt, dann sind das 418 Euro für das erste Kind (statt bislang 250 Euro), und 282 Euro für das zweite Kind (statt bislang 170 Euro). Die Mutter des zweiten Kindes erhält nichts, weil Unterhalt für minderjährige Kinder vorrangig ist vor allen anderen Unterhaltsansprüchen, und wenn für die Kinder wegen Mangelfall weniger als der Mindestunterhalt gezahlt wird, dann gehen alle anderen leer aus.

Es wird für dich also wohl nicht billiger, sondern im Gegenteil teurer - und Ärger mit der Mutter des zweiten Kindes kriegst du vielleicht als Zugabe noch obendrauf, weil deren Unterhalt bzw. diese "Spende" entfällt.

Du hattest allerdings geschrieben, du wirst "wohl jetzt bald wieder nach einer Traumatherapie eingegliedert". Möglicherweise giltst du während der Eingliederung bereits wieder als erwerbstätig, d.h. der höhere Selbstbehalt wäre anwendbar, und dann sieht die Rechnung wieder ein bisschen freundlicher aus.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 6 mal von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2023 20:04
(@martensemm)
Schon was gesagt Registriert

@malachit vielen Dank. Ab wann gilt das denn? Da ich in ca 4 Wochen wieder eingegliedert werde bin ich ja wieder erwerbstätig und habe ja auch wieder die Fahrtkosten zur Arbeit. Zwar erhalte ich von der BG meine Lohn aber ich arbeite ja wieder. Also ich bediene ja weiterhin den Titel. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2023 21:49
(@martensemm)
Schon was gesagt Registriert

@malachit und ein Anwalt sagte mir, dass ich temporär in der Zeit des Verletzengeldes als erwerbstätig gelte. Ich bin nicht arbeitslos. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2023 22:06




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marten,

na ja, du hattest geschrieben, dass die Beistandschaft eine Einkommensauskunft über die letzten zwölf Monate von dir haben wollte, und mit der Anforderung dieser Auskunft ist das Spiel neu eröffnet. Ich nehme an, die Aufforderung ist im September bei dir aufgeschlagen, d.h. egal wie schnell oder langsam du diese Auskunft lieferst, kann ein ggf. erhöhter Unterhalt dann mit Wirkung zum September festgesetzt und das fehlende Geld nachgefordert werden.

Streng genommen kann das aber nicht die Beistandschaft selbst festsetzen, sondern nur ein Familienrichter; aber wenn die Berechnung korrekt ist, dann hat es keinen Sinn, ein Gerichtsverfahren zu provozieren - denn damit hättest du dann voraussichtlich die gleichen Unterhaltszahlungen an der Backe, und zusätzlich müsstest du die Verfahrenskosten tragen. Ein Gerichtsverfahren ist daher nur sinnvoll, wenn die Berechnung falsch und das Amt uneinsichtig ist.

Falls noch nicht geschehen, dann liefere ihnen diese Auskunft in einer ordentlichen Aufstellung, aber weise sie gleichzeitig auf die anstehende Änderung hin. Falls du die Auskunft schon ohne einen entsprechenden Hinweis geliefert hast, dann schicke ihnen das halt in einem zweiten Schreiben hinterher.

Danach wartest du einfach mal ab, was sie tatsächlich von dir haben wollen.

Was immer die dir dann antworten, frage am besten hier im Forum nach - und bevor nicht klar ist, dass alles seine Richtigkeit hat, unterschreibst du denen am besten genau gar nichts!

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2023 22:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marten,

wenn der Anwalt damit Recht hat, dann haben wir: Ausgangspunkt sind 1.820 Euro, es gilt der Selbstbehalt von 1.370 Euro, also stehen 450 Euro für beide Kinder zusammen zur Verfügung.

Damit wären wir trotz einer völlig anderen Ausgangslage wieder ungefähr bei der gleichen Verteilmasse, die auch schon vor zwei Jahren aufgerufen wurde, also würde sich eine Änderung wohl eher im Bereich von wenigen Euro bewegen - und das wäre deutlich freundlicher als das, was ich zunächst befürchtet hatte!

Es ist aber weiterhin ein glasklarer Mangelfall, d.h. jegliche Zahlung von Betreuungsunterhalt wäre kein Unterhalt im juristischen Sinne, sondern ein Entgegenkommen deinerseits. Musst du dir selbst überlegen, ob du dir diese Großzügigkeit noch leisten kannst, und wie viel Gegenwind du zu erwarten hast, wenn du diese Zahlung beendest.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2023 22:19
(@martensemm)
Schon was gesagt Registriert

@malachit vielen Dank. Also den Unterhalt an die Ex hab ich gestrichen.

 

Nur muss ich jetzt natürlich abwarten was die Beistandschaft sich noch meldet. 

Also ich habe ja den Titel von Jugendamt und den bediene ich für beide Kinder. Der war aber vor 2 Jahren ausgestellt. Nun kam mein Überfall im Job dazu aber ich fange innerhalb der nächsten 2 Wochen wieder an zu arbeiten. Da die alle 2 Jahre das ja überprüfen.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2023 22:24
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde mich da nicht so sehr auf den Selbstbehalt verlassen. Sofern du nicht Leistungsfähig bist schauen die zuerst wieviel Stunden du monatlich machst. Wenn du nur eine 35 Stunden Woche hast und unter den Selbstbehalt fällst können sie dich auf bis zu 48 Stunden hochstufen, die du theoretisch erwirtschaften könntest. Dann "passt" es wieder. 

Versuche irgendwie wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Dann hast du auch deine Ruhe. 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2023 23:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Geschrieben von: @mirko999

Versuche irgendwie wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Dann hast du auch deine Ruhe. 

Beim Thema "Mindestunterhalt trotz Mangelfall zahlen" habe ich eine andere Sichtweise: So etwas macht man nicht freiwillig (und ganz wichtig, erst recht lässt man es nicht freiwillig titulieren) - sondern das macht man nur aufgrund eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses.

Ist man nämlich vom Gericht dazu verdonnert worden, dann kann man mit Blick auf das tatsächlich verbleibende Einkommen versuchen, an irgendwelche Sozialleistungen heranzukommen.

Hat man sich hingegen freiwillig auf eine womöglich zu hohe Unterhaltszahlung eingelassen, dann wird der Griff in die Sozialtöpfe deutlich schwieriger (das wäre dann nämlich ein "Vertrag zu Lasten Dritter" gewesen, d.h. in diesem Fall, ein Vertrag zu Lasten der Staatskasse).

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2023 10:15
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@malachit

Genauso freiwillig wenn sie dir eine fiktive 48 Stundenwoche aufbrummen. Meine Ex verdient schon deutlich weniger als der Selbstbehalt und war sich sehr sicher, dass sie ein Mangelfall wird und keinen Unterhalt zahlen muss.

Der Dame haben sie einfach fiktives Einkommen errechnet und dann durfte sie wieder gehen. Was sie jetzt mit den Stunden macht interessiert niemanden 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2023 11:48