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Unterhalt und "Zusatzeinnahmen"

 
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
zwei Fragen:

1. Ich habe manchmal die Möglichkeit bezahlte Mehrarbeit zu machen. Ich hab dann ja ein "Extra" Einkommen (im ö. D. leider nur gering). Kann dies beim KU mit gezählt werden, auch wenns nicht regelmäßig ist ?

2. Wie wäre es, wenn ich mir nen Nebenjob suchen würde ? Ich meine damit einen 400 € Job, der gilt doch als Einkommen, oder ? Würde dies aufs Einkommen gerechnet und ich demnach in eine höhere Stufe der DT rutschen ?

Bei beiden würde ich es natürlich lassen, wenn ich es dann doch abgeben müsste. Nicht das ich es den Kids nicht gönnen würde, aber die Zeit verbringe ich in dem Fall dann doch lieber direkt mit ihnen.

Schon mal jetzt Danke

Luhnitoon

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2008 18:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Luhnitoon!

1. Ja, es wird Dein gesamtes Jahreseinkommen addiert und dann durch 12 geteilt.
2. Ja, es wird. Ob Du damit in die nächsthöhere Stufe rutscht, hängt von Deinem jetzigen Einkommen ab.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 18:39
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Danke in den Süden.

Da ich bei miteinbeziehung des "Weihnachtsgeldes" schon jetzt im oberen Bereich der Stufe liege lasse ich es lieber sein.
Dazu ist mir die Zeit mit den Kids echt zu kostbar.

Gruß (aussem Westen)
Luhnitoon

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2008 19:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Luhnitoon,

beim KU ist das nicht ganz so dramatisch, da es sich ja beim DT-Srufensprung oft nur um 20-30 € handelt. Allerdings pro Kind.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 19:24