Hallo zusammen,
eine Frage in die Runde....
Folgende Situation:
KV (2x geschieden) hat aus 1. Ehe einen Sohn, mittlerweile 19 Jahre alt, Student, aus 2. Ehe 2 weitere Kinder (8 und 9).
KM aus 1. Ehe wieder verheiratet, nicht berufstätig, da Mann als Beamter (Gehaltsstufe xyz) sehr gutes Einkommen hat.
KM aus 2. Ehe hat eigenes Einkommen und verzichtet auf Unterhalt.
KV wurde 2013 aus betrieblichen Gründen gekündigt, daraufhin 5 Monate Weiterbildung (von der AA bezahlt), danach ca.
9 Monate ALG-I, danach 1,5 Monate ALG-II.
In der Zeit des ALG-I-Bezugs wurde bei den Kleinen nur Mindestunterhalt gezahlt (Rest nach dem Unterhaltsvorschussgesetz),
bei dem Großen wurde nach Absprache mit der KM der Unterhalt um 100 EUR für diese Zeit gekürzt.
In der Zeit des ALG-II-Bezugs konnte wegen fehlender Leistungsfähigkeit kein Unterhalt gezahlt werden.
Nach sehr vielen Bewerbungen und gefühlten 99,9% Absagen, Arbeit gefunden, jedoch mit einem deutlich geringeren Gehalt,
als vor der betrieblichen Kündigung. Um Unterhalt zahlen zu können ist Aufstockung durch ALG-II notwendig.
Nach der Arbeitsaufnahme und Meldung an das JOBcenter wurden die ALG-II-Zahlungen von heute auf morgen eingestellt und
mussten erst wieder neu beantragt werden.
Aufgelaufen sind dabei 9x 100 EUR + 7x Monatsunterhalt für den Großen und die Forderungen nach dem Unterhaltsvorschuß-
gesetz. Nach 4 Monaten wurde dann rückwirkend ALG-II bewilligt und ausbezahlt. Getilgt wurden dann die Forderungen nach
dem Unterhaltsvorschußgesetz und 2x Monatsunterhalt für den Großen. Danach wurde der laufende Unterhalt für alle 3 Kinder
pünktlich weiterbezahlt - eine Rückführung des aufgelaufenene Unterhalts war finanziell nicht möglich.
Das Kind aus 1. Ehe schloß das Gymn. 2015 mit Abitur ab, Beginn eines Studiums, mit Zimmer in einem Studentenwohnheim.
Bafögbezug durch Kind, KV zahlt weiterhin regelmäßig den vollen Unterhalt. Zu Beginn des 2. Semesters Abbruch des Studium,
ohne Rücksprache und mit dem KV, bzw. dessen Information. Bereits 4 Wochen vor der Exmatrikulation arbeitet er und auch
2 weitere Monate danach, mit dem Ziel das Geld für mehrere Reisen zu verwenden. Eine Vorlage der Gehaltsabrechnungen
erfolgte nicht.
Zum Wintersemester 2016 Beginn eines neuen Studium in der Nähe des Wohnortes des KV. Kind zieht beim KV ein und besteht
auf Renovierung "seines" Zimmers und richtet sich dort häuslich ein. Ein "geordnetes" Zusammenleben des KV mit dem Kind wird
vom Kind genauso verweigert, wie ein Gespräch, wie sich das Kind das Zusammenleben und die weitere Unterhaltsfrage vorstellt.
Durch Zufall bekommt der KV einen Aufschrieb des Kindes zu Gesicht, aus dem die Höhe des "Einkommens" ersichtlich ist (Kinder-
geld, Bafög-Bezug und Unterhalt des KV). Der KV beginnt daraufhin zu recherchieren und gelangt zu der Erkenntnis, dass er seit
dem Erststudiums des Kindes deutlich zuviel Unterhalt gezahlt hat. Weiteres Vorgehen: Hinweis an das Kind und mehrmalige Bitte
den aktuellen BaföG-Bescheid vorzulegen, um den Unterhalt neu berechnen zu können. Der Vorlage des BaföG-Bescheides kam
das Kind zu keinem Zeitpunkt nach. Nach ca. 4 Wochen plötzlicher Auszug des Kindes in Abwesenheit des KV und ohne dem KV
einen Hinweis darauf zu geben.
Da weiterhin die Vorlage des BaföG-Bescheides verweigert wird, macht der KV von seinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch und
stellt die Unterhaltszahlungen vorerst ein. Als "Retourkutsche" kommt vom Kind die Aufforderung, den Unterhaltsrückstand von
vor 2 Jahren innerhalb von 2 Tagen zu begleichen, da er sonst die Angelegenheit einem Anwalt übergibt.
Anmerkung noch zu dem Unterhaltsrückstand:
Zu keinem Zeitpunkt wurde der KV durch die KM in Verzug gesetzt, oder aufgefordert den Unterhalt in einem bestimmten
Zeitfenster zurückzuzahlen.
Wie beurteilt ihr die Situation? Was empfehlt ihr dem KV, dem es naturgemäß schwerfällt, seinerseits die Angelegenheit
einem Anwalt zu übergeben, um das belastete Verhältnis zum Kind noch weiter zu gefährden?
"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"