Unterhalt volljähri...
 
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Unterhalt volljähriges Kind

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 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

eines vorweg, der Fall betrifft mich nicht sondern einen Arbeitskollegen.

Der hat mir sein Leid geklagt. Sein Sohn habe nun das Studium abgebrochen womit jahrelange Unterhaltszahlungen für die Katz seien. Angeblich will das Kind nun eine Lehre machen. Ausbildungsvergütung soll im 1. Lehrjahr ca. 1000 Euro sein (kommt mir viel vor).

Mein spontaner Kommentar dazu war, weil ich hier mal gelesen habe, dass das Einkommen auf den Unterhalt angerechnet wird: Dann bist Du wenigstens endg0ltig aus der Unterhaltsnummer raus !

Stimmt doch, oder habe ich Schmarrn erzählt ?

Zu sagen wäre noch, dass da nie etwas tituliert wurde. Die haben einfach vereinbart, dass er 450 Euro im Monat Studienunterhalt bekommt und die Studentenbude bezahlt wird.

Die haben ein gutes Verhältnis* und da war auch nie ein Anwalt oder gar Gericht involviert. Die Eltern sind auch nicht getrennt oder geschieden.

Servus,
SL

* aktuell etwas getrübt bis schwierig .... verständlich..

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2020 10:18
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Slam
Vom Lehrlingsentgelt werden pauschal (je nach OLG) 90 - 100 € abgezogen als sogenannter Ausbildungs- bedingtem  Bedarf ( sprich Fahrkarte etc.) Das restliche Lehrlingsentgelt wird voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, genau wie das Kindergeld. Dein Kollege soll einmal in die DDT schauen und dort nach dem Anspruch schauen und es sich dann ausrechnen.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2020 11:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Frosch hat völlig recht, der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes, das nicht mehr zu Hause wohnt beträgt seit 1.1.2020 pauschal 860 Euro, auf diesen Unterhaltsanspruch ist das volle Kindergeld und die Ausbildungsvergütung abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (pauschal 100 Euro oder auch nur die tatsächlichen, hängt vom OLG ab) anzurechnen.

Sollte die Ausbildungsvergütung doch etwas geringer sein (vorallem als Netto), so dürfte sich der Unterhaltsanspruch auf alle Fälle stark reduzieren.

Der Vater sollte sich mit seinem Sohn zusammen setzen, sich den Ausbildungsvertrag anschauen und dann den Unterhalt berechnen. Viel sollte nicht mehr zu zahlen sein. Wichtiger ist, dass Sohnemann diesmal durchhält.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2020 13:17
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @SLAM,
je nachdem, wo der Auszubildende lernt sind die 1000,- € nicht ungewöhnliches.
Bei uns im Unterhehmen geht es aktuell auch mit  €1001,-/ Monat im 1. Ausbildungsjahr los, bis hin zu € 1223,-/ Monat im 4. Ausbildungsjahr... Dazu kommen noch (ich glaube um die 500,- € einmalig/ pro Jahr gezahltes Urlaubsgeld)

Zum Rest:
Da der Sohn Ü 18 ist, bestimmt sich (zunächst) dessen Bedarf nach dem addierten Einkommen der Eltern (wenn er seine Ausbildung von zu Hause aus startet, für auswärts wohnende gibt es den von @Susi bereits genannten Festbetrag als Bedarf)...

Tatsächlich könnte (!!) - bei entsprechender Einkommensliqiudität der Eltern - ein höherer Bedarf geltend gemacht werden können...
Praktisch ist das wohl eher selten der Fall.

PS: Zuden 1000,- € Lehrlingsentgelt kommt ja noch die 200,- € Kindergeld

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2020 13:23
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für eure Kommentare! Ich werde ihm das so weiterleiten. DDT ist natürlich ein bisschen schwierig, da beide Vollzeit arbeiten und gemeinsam (eigentlich der Vater schon alleine) definitiv außerhalb dieser Tabelle liegen.

Wichtiger ist, dass Sohnemann diesmal durchhält.

VG Susi

Absolut. Da bin ich voll bei Dir. Das Ganze hat ja auch eine menschliche Komponente. Die Mutter hat mich nämlich auch angerufen. Die hat am Telefon geheult und mich unter anderem gefragt, ob ich nicht mal mit ihrem Sohn reden könne. Dazu muss ich sagen, dass wir befreundete Familien sind und ich dieses Kind seit fast 20 Jahren kenne, also fast sein ganzes Leben lang. Ich hatte eigentlich immer einen guten Draht zu ihm und wir haben uns oft über sein Studium ausgetauscht, bzw. ich habe ihm erzählt wies bei mir damals an der Uni lief.

Aber was soll ich sagen. Am Ende des Tages ist es sein Leben. Und er muss es so gestalten, dass er glücklich damit ist. Der Vater sieht es ähnlich. Die Mutter stammt aus einer Familie, bei der niemand Abitur oder gar studiert hat. Ihr Sohn wäre der Erste gewesen ... Irgendwie ist mir schon klar, was da gerade in ihr so vor sich geht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2020 13:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wohnt das Kind noch zu Hause?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2020 14:19
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Wohnt das Kind noch zu Hause?

LG LBM

Grundsätzlich nein. 1-2 Wochenenden verbingt er pro Monat zuhause. Ansonsten lebt er in seiner Studentenbude.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2020 14:33
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, mal kurz rechnen:

Bedarf 860 Euro.

Brutto: 1000, macht netto ca. 800 Euro, minus 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen, macht 700 Euro. Plus 200 Euro Kindergeld macht 900 Euro.

900 > 860 --> Bingo, keine Unterhaltspflicht mehr der Eltern.

Also das Finanzielle wäre geklärt. Bleibt die andere Komponente ....

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2020 15:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Slam,

gib deinem Arbeitskollegen doch mal mit auf den Weg, dass er seinen Sohn nicht danach beurteilen sollte wie viel Rendite dieser auch dem Geld macht, was in ihn investiert wurde, sondern ob er mit seinem Vorhaben eine Ausbildung zu machen glücklich wird. Meine Partnerin hat sich auch entschieden eine neue Ausbildung zu machen statt nach ihrer vor Jahren abgeschlossenen Erstausbildung nun zu studieren. Ich halte das für die richtige Entscheidung, da sie das Studium nicht glücklich machen wird. Sie ist keine Theoretikerin.

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Geschrieben : 19.05.2020 15:55
(@wasserfee)
Registriert

ich finde den Einwand von Max immens wichtig!!!

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 20.05.2020 10:35




(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Slam
Auch ich finde den Einwand von Max sehr wichtig und gut. Denn was hat es für einen Sinn wenn das Kind auf Druck ein Studium durchzieht und damit unglücklich ist. Da ist doch die bessere Variante das es eine Ausbildung macht mit der es glücklich ist und hinterher in dem Beruf zufrieden ist. Vielleicht kann man dies der Mutter darlegen, denn diese will mit Sicherheit auch das ihr Kind glücklich und zufrieden ist.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2020 11:26
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Kleiner Nachtrag: Der junge Mann hat inzwischen mit seiner Ausbildung begonnen. Und er ist glücklich damit.

Vater und Mutter haben es inzwischen auch geschluckt, dass sie drei Jahre lang umsonst Studentenunterhalt gezahlt haben. So ist das halt. Kindern stehen Irrwege wohl zu. Sie dürfen meines Wissens nach auch das Studienfach wechseln, auch wenn dass die Zeit, in der Unterhalt zu zahlen ist, deutlich verlängert.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2020 13:53
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo SLAM,

auch hier würde ich bei einer Formulierung widersprechen: sie haben nicht umsonst Unterhalt gezahlt, der Sohn hat offenbar etwas für das Leben gelernt: ein Studium macht ihn nicht glücklich. Das ist doch eine wichtige Erkenntnis.

Als ich 16 war, wollte ich unbedingt einen Nebenjob, also habe ich bei einer Firma am Fließband angefangen. Studenlohn 5,50 EUR, 3-Stunden-Schichtbetrieb. Mein Stiefvater wusste wie hart die Arbeit dort ist, er hat mir angeboten, dass er mir einfach den Lohn, den ich da realistisch verdienen konnte, zahlen würde, wenn ich ihm einmal die Woche seine Schuhe putze. Ich habe abgelehnt und mehrere Monate in der Fabrik gearbeitet, dann aber aufgeben müssen. Die Arbeit war einfach zu hart, nach einer Doppelschicht bin ich schlafen gegangen und habe bis zum nächsten Tag durchgeschlafen. Ich habe dort wahrscheinlich die wichtigste Erkenntnis meines Lebens gewonnen: Der Rat meines Stiefvaters: "Geh so lange wie möglich zur Schule, damit du nicht das gleiche machen musst wie ich" war für mich genau richtig (er ist Bauarbeiter).

Der Sohn des Freundes hat offenbar eine andere Erkenntnis gewonnen. Aber das wichtige ist: er hat offenbar aus seinem Scheitern gelernt und einen anderen Lebensweg eingeschlagen, anders als andere Menschen, die mit 50 feststellen, dass sie ihr Leben vergeudet haben, weil sie täglich etwas tun, was sie absolut nicht mögen. Von daher würde ich sogar sagen, dass er vielleicht sogar in den 3 Jahren mehr gelernt hat als mancher Student in 5 Jahren.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2020 19:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das wie Max, habe aber auch selbst einen universitären "Irrweg" hinter mir. Allerdings habe ich auf diesem viel gelernt, was mich als Mensch weiter gebracht hat und mir jetzt im Job goldene Brücken baut. Sofern der Fehlstart also nicht in 6 Semester Party auf Papas und Mamas Kosten bedeutet, war auch diese Zeit sicher nicht umsonst und ohne Sinn.

LG  LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 07:52
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Was soll ich sagen, die Lehre wurde nun auch noch geschmissen. Die Eltern am Limit.

Mal eine Frage:

Angenommen der junge Mann zieht nun endgültig aus und beantragt Hartz IV. Was passiert dann? Kommt das Amt auf die Eltern zu und verlangt, dass sie Unterhalt an ihn zahlen ? Oder sagen sie ihm, dass er sich diesbezüglich an seine Eltern wenden muss ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2021 01:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meines Wissen darf ein unter 25jähriger bei Hartz4 gar nicht zu Hause ausziehen. Wenn er aber schon eine eigene Wohnung hat, dann darf er die mMn behalten. Sollte er H4 beantragen, dann gehen seine Unterhaltsansprüche auf das Amt über und dieses wird die Eltern anschreiben und zu einer Einkommensauskunft auffordern.
Das JC wird dann H4 an den Sohn zahlen und den Unterhalt von den Eltern einfordern, wobei das Amt nicht mehr fordern darf als es selbst zahlt.

VG Susi

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Geschrieben : 24.01.2021 02:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es kann aber niemand die Eltern zwingen, ein erwachsenes Kind bei sich wohnen zu lassen. Auch kann das SGB m. W. nach keine Unterhaltstatbestände schaffen, die im BGB nicht vorgesehen sind. So dürften die Unterhaltsansprüche des erwachsenen Kindes aktuell erloschen sein, bis es eine Ausbildung wieder aufnimmt. Nur so lange er zu Hause wohnt, wird er wohl als Teil der Bedarfsgemeinschaft mit durchgefüttert werden müssen. Um Konsequenzen zu spüren, müssten die Eltern das Kind also vor die Tür setzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2021 11:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die beste Antwort gibt es <a href="https://www.hartz4.de/hartz-4-unter-25/>hier</a>." Solange das Kind bei einem Elternteil lebt und von den Eltern unterstützt werden kann (im Sinne einer Bedarfsgemeinschaft) gibt es kein H4. Auch ein Auszug ist für unter 25jährige nur mit Zustimmung des JC möglich.
Kompliziert wird das Ganze dadurch, dass es aber auch keinen Anspruch auf Unterhalt für Nichtstun gibt. Er muss sich also arbeitssuchend (bzw. nach einer Lehrstelle aktiv suchen) melden und mit dem JC kooperieren. Erst dann gibt es einen Anspruch auf Unterhalt (und ggf. H4).

Ich sehe es deshalb so, dass er eigentlich nicht ausziehen kann und H4 beantragen, da die Eltern ihn unterhalten können. Anspruch auf Unterhalt hat er aber nur, wenn er sich selbst bemüht, also Lehrstelle suchen, Job suchen, Mini-Job oder dgl. Ein H4-Antrag dürfte abgewiesen werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2021 11:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man kann die Gründe für einen Auszug auch provozieren und dann klappt das auch mit unter 25.
Wenn die Eltern dies verweigern und den Sohn vor die Tür setzen, dann hat die ARGE keine rechtliche Handhabe, den jungen Mann zu den Eltern zu zwingen.
Wie bereits richtig geschrieben, ist auch die ARGE an die gesetzlichen Unterhaltstatbestände gehalten. Geht das Kind keiner Ausbildung nach, besteht kein Unterhaltsanspruch ggü. den Eltern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2021 12:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Was hat Junior denn nun vor?

Haben die Eltern ihm mal die Rechnung aufgemacht, was sein Zimmer, Anteilig Internet, Strom, Versicherungen etc. Und sein Anteil am Essen ausmacht. Und die süffisante Frage gestellt, wie er das nun finanzieren möchte?

Und dass sie davon ausgehen, dass er sich Arbeitssuchende meldet und einen Nebenjob aufnimmt, um von diesem die anteiligen Wohnkosten und die Lebensmittel zu zahlen.

Und dann abwarten, was er dazu sagt. Wenn er dazu nicht bereit ist, würde ich ihm vermutlich sagen, dass er jetzt die 2. Ausbildung Abgebrochen hat und ein Nichtstun nicht hingenommen wird.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2021 14:03




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