Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und benötige dringend euren Rat.
Mein Name ist Christian und ich arbeite bei der Firma "Zahlemann & Söhne GmbH", die meisten hier kennen dieses Unternehmen.
Zu meiner Situation:
Meine Tochter ist nun volljährig (18), geht noch zur Schule, wohnt bei Ihrer Mutter. Die Beistandschaft des Jugendamt ist beendet.
Ich habe noch einen Sohn (15) und eine weitere Tochter (11), die bei mir im Haushalt wohnen.
Bis jetzt hab ich immer und ohne Rückstand den Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt.
Dies waren zuletzt ca. 550EUR. (Die Mutter liebt regelmäßige Strandurlaube in den Sommerferien)
Es ist manchmal sehr frustrierend, dass mit ansehen zu müssen.
Unser letzter Urlaub war übrigens eine Woche Wandern in der Eifel.
Nun soll ich laut Berechnung 617EUR jeden Monat bezahlen. (115%)
Zu den 617EUR kommt ja noch das Kindergeld mit 250EUR dazu.
Demnach hätte das Kind 867EUR.
Welches Satz leistet dann die Mutter noch, wenn beide Barunterhaltspflichtig sind:
Meine Fragen:
Sind nicht beide Elternteile Barunterhaltspflichtig? Und wenn ja wie erfolgt die Berechnung?
Die Mutter hat nur eine Teilzeitstelle und verdient wahrscheinlich unter der Existenzgrenze.
Mir wurde damals vom Jugendamt gesagt, als ich nur eine Teilzeitstelle hatte, dass ich mir einen Nebenjob suchen soll, damit ich den Unterhalt für meine Tochter voll zahlen kann. Fand ich richtig nett.
Ist die Mutter nicht auch verpflichtet vollzeit arbeiten zu gehen?
Ich habe bei einer Rechtsberatung angerufen. Eine Frau war am Telefon und ich erhoffte mir Auskunft zu meinem Sachverhalt zu bekommen. Aber anstatt mir Tipps und Hilfestellungen zu geben, war sie empört, dass ich den Unterhaltsanspruch überhaupt in Frage stelle.
Könnt ihr mir empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen um Klarheit zu bekommen oder welche Möglichkeiten bleiben mir noch?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal für Eure Mithilfe.
LG Christian
Hallo,
rein theoretisch ist die Mutter ebenfalls gesteigert erwerbspflichtig. Das ist aber ein gerichtlicher Weg. Wann macht die Tochter Abi?
du musst übrigens nicht mehr Unterhalt zahlen als du alleine zahlen müsstest.
also Tochter soll schulbescheinigung und Unterlagen der Mutter vorlegen. Dann gibst du deine und sie kann zum Jugendamt gehen zur Beratung.
danach sollte die Berechnung vom Jugendamt geprüft werden.
gibt es einen Titel?
sophie
…also Tochter soll schulbescheinigung und Unterlagen der Mutter vorlegen. Dann gibst du deine und sie kann zum Jugendamt gehen zur Beratung.
Sie Reihenfolge stimmt nicht ganz: Zuerst muss das Kind die Schulbescheinigung vorlegen. Dann muss der Vater ihr seine Unterlagen für die Berechnung geben.
Erst im Anschluss, wenn also eine konkrete Summe berechnet und gefordert wird, müssen jedem Elternteil die Unterlagen des jeweils anderen Elternteils vorgelegt werden.
Die Beistandschaft des Jugendamt ist beendet.
Bitte mal genaue Angaben zum Titel.
könnte man aber so anfordern, denn um eine Berechnung prüfen zu können muss es ja eh rausgegeben werden. Als meine große 18 wurde habe ich ihr meine gehaltsunterlagen 2x kopiert. Einmal für sie und einmal für ihren Vater. Das kommt ja eh. Insofern gleich machen und das Kind nicht in Probleme bringen.
sophie
Könnt ihr mir empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen um Klarheit zu bekommen oder welche Möglichkeiten bleiben mir noch?
Anwaltszwang besteht erst vor Gericht.
Ich empfehle dir die Berechnung des Jugendamtes zur Prüfung hier einzustellen. Mit allen notwendigen Zahlen bitte. Es schauen dann mehrere User drüber und du erhältst sehr wertvolle Informationen. Z.B. darüber, ob dein unterhaltsrelevantes Einkommen korrekt berechnet wurde, also z.B. vollständig um die berufsbedingten Aufwendungen bereinigt wurde. Und ob die richtig Einkommensgruppe berücksichtigt wurde und eine Herabstufung aufgrund von 3 unterhaltsberechtigten Kindern erfolgte.
Die beiden Unterhaltsbeträge die du oben als Minderjährigen- bzw. Volljährigenunterhalt genannt hast, finde ich übrigens nicht wirklich in der Düsseldorfer Tabelle.
Die vorliegende Berechnung des Jugendamtes sehe ich vorläufig als Vorschlag an. Ich glaube, dass du "nur" gebeten wurdest, den errechneten Betrag ab Volljährigkeit zu zahlen. Um eine wirksame Zahlungsaufforderung kann es sich noch nicht handeln, denn dazu wären die vollständigen Auskünfte der Kindesmutter vorzulegen gewesen (siehe Beitrag @Zebra). Ohne die Auskünfte der KM könntest du die Zahlung eigentlich vollständig verweigern. Das Problem ist nur, da besteht doch sicherlich ein vom Beistand erwirkter unbefristeter Titel, oder?