Hallo!
Ich habe mich schon ein wenig durch diverse Internetseiten gewühlt, leider sind einige Aussagen widersprüchlich. Vielleicht kennt sich aber Jemand mit Unterhalt für volljährige Kinder aus?
Ich lese immer etwas von priviligierten (unter 21 , bei einem Elternteil, unverheiratet und in Schulausbildung) und unpreviligierten Volljährigen.
Gilt das auch für die Ausbildung? Hier finde ich nämlich verschiedene Aussagen.
Beispiel: Kind in Ausbildung, volljährig, lebt bei der Mutter und ist nicht verheiratet.
Ist dieses Kind priviligiert?
Wie wird denn der eigene Verdienst des Kindes beim Unterhalt berechnet?
Hier finde ich auch verschiedene Aussagen.
Und wie wird der Anteil der Eltern errechnet? Soweit ich gelesen habe, kommen ja nun beide Eltern für den Barunterhalt auf.
Den Unterhalt zahle ich dann direkt ans Kind?
Wie wird der Unterhalt jetzt berechnet? Wie wird das Kindergeld angerechnet? Darf man sich da irgendwelche Pauschalen abziehen?
Wäre wirklich nett wenn mir Jemand von euch einen Tipp geben kann.
Bisher war die Berechung ja immer relativ unkompliziert, aber jetzt versteh ich teilweise nur noch Bahnhof.
Auch mein Selbstbehalt steigt?
Spielen da noch andere Dinge für die Berechnung eine Rolle?
Die Mutter hat noch weitere Kinder, nicht volljährig. Wohnt zur Miete. Momentan arbeitet sie nicht. Sie wohl wohl aber wieder
einen Minijob annehmen, wenn ihr kleinestes Kind in den Kindergarten geht. Sie hat einen Partner, momentan nicht verheiratet, haben es aber vor.
Ich habe auch eine Partnerin, wohne in einem Haus, zahle es aber noch ab. Ich arbeite voll. Kinder gibt es hier auch, bin aber nicht der biologische Vater.
Spielt hier etwas eine Rolle, also ob sie arbeitet oder nicht, gehen ihre kleineren Kinder vor. Ich meine sowas gelesen zu haben, aber ich blicke da nicht richtig durch.
Hallo,
das Kind ist durch die Ausbildung nicht mehr privilegiert.
Für den Bedarf müsst ihr mit der Summe der bereinigten Einkünfte die Zeile in der Düsseldorfer Tabelle suchen. Davon wird das volle Kindergeld in Abzug gebracht und sein Nettogehalt. Dann werden 90 Euro Ausbildungskostenpauschale wieder hinzu gerechnet. Das Ergebnis ist dann sein Restanspruch euch gegenüber.
Der Selbstbehalt beträgt 1300 Euro. Da die KM nicht arbeitet und auch keiner Erwerbsobliegenheit unterliegt, da das Kind nicht privilegiert ist, ist sie nicht leistungsfähig. Auch nicht mit Minijob. Außerdem gehen die minderjährigen Kinder im Rang vor.
Der Unterhalt ist an das Kind zu leisten, da die Mutter nicht mehr vertretungsberechtigt ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok...also im Prinzip mein Netto - volles Kindergeld - Einkommen Ausbildung Kind + 90 € = Unterhalt den ich zahlen muss (wenn die Mutter nicht arbeitet oder zu wenig verdient) richtig? Und wenn sie doch arbeitet bzw. ihr Einkommen über 1300 Euro liegt dann beide Einkommen zusammen rechnen und alles andere wie oben genannte handhaben?
Öhm. Du rechnest kompliziert.
Dein ber. Netto ergibt die Stufe in der DDT.
Dann nimmst du das Nettoeinkommen des Kindes minus 90 €, also betrag x.
Bereinigtes Netto - 190 € (KG) - x = Zahlbetrag an das Kind (dir müssen 1300 € mindestens bleiben).
Kontonummer des Kindes erfragen und ab 18 auf dieses Konto überweisen (Ausnahme, das Kind bestätigt schrifltich, das gewünscht ist das Geld weiterhin auf das Konto von Mami zu überweisen)
Falle wäre, wenn ein Titel besteht, der über das 18. Lebensjahrt hinausgeht. Dann muss das volljährige Kind zur herausgabe aufgeforert werden
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen