Unterhalt vs Erwerb...
 
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Unterhalt vs Erwerbsobliegenheit

 
(@psoidonuem)
Registriert

Ex ist der Ansicht, sie müsse nur eine, wie sage ich das, adäquate Stelle annehmen (weiß ich von hintenrum). Also so eine, wie sie vor der Ehe innehatte. Ansonsten zahlt der Depp.

Außerdem hat sie mir, leider nur mündlich, mitgeteilt, dass sie ja nichts finden wird, dann in HartzIV rutsche und ich „Aufstockungsunterhalt“ zahlen müsse bis zur Rente.

Ich bin nahezu sicher dass das beides Blödsinn ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2014 13:16
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Außerdem hat sie mir, leider nur mündlich, mitgeteilt, dass sie ja nichts finden wird, dann in HartzIV rutsche und ich „Aufstockungsunterhalt“ zahlen müsse bis zur Rente.

Mit Sicherheit nicht; Aufstockungsunterhalt ist - wie nachehelicher Unterhalt - zeitlich begrenzt.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 13:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du für diese Behauptung eine Quelle?

Ich kenne nur die stetigen Bemühungen des BGH, dass EU nicht zu begrenzen ist, sondern weg geklagt werden muss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 13:56
(@psoidonuem)
Registriert

Mal unabhängig davon, widersprechen sich die beiden Aussagen nicht sowieso? Ich meine, wenn sie Jobs ablehnt, die das JC ihr vorschlägt und für die sie sich zu fein ist, bekommt sie denn dann überhaupt HartzIV?

Und würde mich jemand zu Unterhalt verurteilen, wenn .. nein, das kann sowieso keiner beantworten ^^

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2014 14:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Psoidonuem,

Ich bin nahezu sicher dass das beides Blödsinn ist.

Natürlich ist das Blödsinn ... dass Blödsinn aber nicht gleichbedeutend mit "auszuschliessen" ist, braucht man Dir nicht erklären.

Grundsätzlich steigt nach vollendetem Trennungsjahr ihre Erwerbsobliegenheit.
D.h. auch, dass sie ggf. einen nicht-standesgemäßen Job annehmen muss (und ja: das könnte ggf. zu einer Ausgleichsverpflichtung wegen ehebedingter Nachteile - geringerer Verdienst als vor-ehelich - in Form von Aufstockungsunterhalt führen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 14:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PS,

meine Ex-Madame war vor Jahren ähnlicher Ansicht. Ich habe ihr dann freundlich erklärt, dass das mit der Lebensstandard-Garantie nicht hinhaut - weder für sie noch für mich. Und dass ich nur verpflichtet wäre, Vollzeit zu arbeiten, aber dass mich niemand dazu verurteilen könne, ein erfolgreicher Unternehmer zu sein und dass ich stattdessen auch Taxi fahren könne. War juristisch natürlich nicht ganz korrekt, aber drauf ankommen lassen wollte sie es auch nicht; insofern hat das zumindest wieder eine Gesprächsbasis hergestellt.

Wenn ich mich recht erinnere, habt Ihr eine Art Wechselmodell. Da wird es dann relativ eng mit langfristigen Unterhaltsforderungen, auch wenn das Ganze natürlich immer eine Einzelfallbetrachtung ist, in der nicht zuletzt die Rollenverteilung während der Ehe eine tragende Rolle spielt. Eine "Arbeitspflicht" wie in der DDR gibt es hierzulande zwar nicht mehr, aber wenn ein Familiengericht Deiner Ex-Madame erst einmal den Zahn gezogen hat, dass sie nur lange genug nicht behaupten müsse, sie finde keinen Job, damit Unterhalt fliesst, wird das ihr Engagement sicher beflügeln. Vorteilhaft hierfür wird natürlich sein, wenn Du vortragen kannst "hey, wir praktizieren jetzt schon X Monate/Jahre ein Wechselmodell; damit herrscht auch auf der Seite der wirtschaftlichen Eigenverantwortung Gleichstand". Dass das genau in dem Beruf sein müsste, den sie vor der Ehe mal ausgeübt hat (bzw. dass Du so lange zahlen müsstest, bis sie eine adäquate Stelle finde), steht nirgends.

In anderen Fällen haben wir hier auch schon dazu geraten, der Ex dokumentierbar lokale Jobangebote zukommen zu lassen, in der Unterhaltsverhandlung dann mit einem Stapel Kopien davon zu wedeln und freundlich zu fragen "Schatzi, ich hab Dir doch immer wieder tolle Jobangebote geschickt - auf wieviele davon hast Du Dich denn beworben?"

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 14:19
(@psoidonuem)
Registriert

Naja das mit dem Wechselmodell ... T15 wohnt bei Mama und kommt nur sproradisch zu mir, T13 das genaue Gegenteil und S4 habe ich nur noch so knapp 3/7 weil ich mich in der Mediation kommunikativ und verhandlungsbereit zeigen wollte - dennoch geht er Vollzeit in die Kita, es ist also wurscht ob er bei mir ist oder nicht -> Kinderbetreuung zieht als Ausrede ganz sicher nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2014 14:26
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kenne nur die stetigen Bemühungen des BGH, dass EU nicht zu begrenzen ist, sondern weg geklagt werden muss.

"Geschenkt" bekommen habe ich die Befristung nicht; es bedurfte schon des Anrufens des Gerichts. Das wiederum sah die Befristung als Normalfall an.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 15:18