Allgemeine Frage: ich zahle KindesUnterhalt mit Titel. Angenommen ich gründe eine neue Familie, und möchte 1 Jahr in elternzeit gehen, wie wirkt sich das auf den KindesUnterhalt des 1. Kindes aus? Im Internet gehen die Meinungen weit auseinander von „misst nix zahlen“ bis „musst trotzdem wie gehabt zahlen“! Was stimmt denn nun?
Du hast einen Titel, da stellt sich die Frage gar nicht. Der Titeländerung müsste die Mutter deines Kindes zustimmen und die wird dir vermutlich einen Vogel zeigen.
Grundsätzlich ist der Unterhaltsverpflichtete gesteigert erwerbsobliegen und muss den Unterhalt des Kindes mit Vollzeitarbeit sicherstellen. Ohne Titel wäre es unproblematisch(er) solange der Mindestunterhalt gesichert ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
auf der einen Seite ist da die rechtlichte Seite. Es gibt einen Titel und dieser muss bedient werden.
Eine Abänderung ist nur möglich, wenn die KM zustimmt.
Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gestattet keine Elternzeit.
Die Aussage, dass Du in Elternzeit keinen KU zahlen musst ist so nicht richtig, es hängt davon ab, was Dein Einkommen dann wäre.
Die Rolle von Vätern auch für kleine Kinder wird heute höher bewertet als früher.
Außerdem ändert sich die Unterhaltsberechnung sowieso. Du hast jetzt nämlich 3 unterhaltsberechtigte Personen, Kind 1, Kind 2 und die Mutter von Kind 2.
Dies rechtfertigt eine Neuberechnung des Unterhalts für Kind 1.
Wenn wir die Mutter von Kind 2 nicht berücksichtigen, dann dürfte es trotzdem eine Stufe in der DDT heruntergehen, weil Du nicht hochgestuft würdest, da die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist.
Weiterhin haben Väter und Mütter mit einem Kind unter 3 Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Wenn Du also in Elternzeit bist hast Du Anspruch auf BU seitens Deiner Partnerin, denn Du betreust das Kind (ob Deine Partnerin überhaupt BU zahlen kann ist eine andere Frage, sie hätte dann aber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, da Du das Kind betreust.)
Unterm Strich würde das aber bedeuten solange Du den neu berechneten Unterhalt (berücksichtigt werden 2 Kinder) für Kind 1 zahlen kannst gibt es auch keine rechtlichen Probleme.
VG Susi
Ich habe gerade keine Zeit zu suchen, aber es gibt doch dieses Hausmannurteil vom BGH: die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird ausgesetzt, wenn man schon in erster Ehe für die Erziehung zuständig war. Das Argument darin war, dass in dieser Konstellation die Interessen des neuen Kindes den Barunterhaltsinteressen der älteren Kinder überwiegen. Also mit anderen Worten wurde ein Umstand geschaffen, der Müttern, wo die Kinder zum Vater sind, erlaubt sich der Unterhaltspflicht durch weitere Kinder für eine gewisse Zeit zu entziehen.
Meine Nachbarin macht das so. Da die Kinder zum Vater sind, wäre sie eigentlich beiden zu Unterhalt verpflichtet. Sie hat aber mit ihrem Neuen schnell ein Kind in die Welt gesetzt und hat jetzt für die 3 Jahre Elternzeit Ruhe.
Also ist die Antwort abhängig von der Konstellation bei den ersten Kindern. Aber ich schätze mal, dass wenn die bei Mama leben die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass da auch Mama die Elternzeit gemacht hat, oder?
Interessante Ansicht: das ich 1 Gruppe in der DDT herunter gestuft werde dachte ich mir schon. Nur Betreuungsunterhalt für die „neue Frau“? Mit der „neuen“ Frau wohne ich in 1 Haushalt...
Hallo,
selbst wenn Du mit der Mutter Deines Kindes in einem Haushalt lebst ändert das nichts daran, dass Du ihr zu Betreuungsunterhalt verpflichtet bist. Wie ihr das regelt ist euer Problem. Für die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen zählt sie aber und damit hat Du 3 unterhaltsberechtigte Personen: Kind 1, Kind 2 und Mutter von Kind 2. Weniger als Mindestunterhalt wird es aber nicht.
VG Susi