Unterhalt wenn das ...
 
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Unterhalt wenn das Kind über mehrere Monate beim anderen Elternteil lebt

 
(@nadda)
Registriert

Hi,

eine Frage über die ich gerade gestolpert bin:
Ein Kind  ist während der ersten Zeit in der Ausbildung für ein halbes Jahr zum KV gezogen weil das so günstiger ist.
Danach zieht Kind wieder zu KM.

Jetzt möchte KV der KM für diesen Zeitraum keinen Unterhalt zahlen - KM ist aber der Meinung ihr steht der weiterhin zu weil sie ja die große Wohnung weiterhin halten muss, immerhin ist das KInd ja auch am Wochenende bei ihr und nur unter der Woche beim KV.

Nach meinem Verständnis bekommt jetzt der KV Unterhalt von der KM, aber wie ist das rechtlich wirklich wenn ein Kind nur vorrübergehend beim anderen Elternteil ist? Die Frage wird in einem anderen Forum heftig diskutiert und die "Damen" sind der Meinung KV muss weiter zahlen - was ich unverschämt finde. Gibts nen schönen Paragrafen dazu?

LG
Nadda

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 18:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi nadda,

knifflige Sache. Unverschämt ja, rechtlich ok, wahrscheinlich.

So lange das Kind weiterhin bei der KM gemeldet bleibt fließt der Ku weiterhin in diese Richtung.

Interessanter wäre allerdings die Diskussion, ob das Kind während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung bekommt. Diese wäre nämlich anzurechnen. Nettoenkommen bereinigt um 90 €. Bei minderjährigen wird die Hälfte, bei volljährigen der ganze Betrag auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 18:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Gibt es einen Titel? Wie alt ist das Kind?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 19:00
(@nadda)
Registriert

Wurde von der KM nicht verraten, aber beginnt grade mit der Ausbildung.

Mit Titel müsste er auf zahlen auch wenn das Kind bei ihm lebt???

LG
Nadda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 19:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

außer das Kind ist bei ihm gemeldet. Dann kann er die KM auffordern den Titel herauszugeben.

Aber, wenn das Kind gerade die Ausbildung anfängt, dann wäre dem Vater gut geraten ,wenn er eh eine Abänderung des Titels anstrebt. Vielleicht kann man der Mutter ja mal stecken, dass sie evtl. weit weniger bekommen wird, wenn der KV eine Abänderung einklagt, wen nsie weiterhin auf ihren Forderungen besteht. Und das es für sie sicher unangenehm sein kann dem Kind zu erklären ,dass es einen Teil seiner Ausbildungsvergütung an mama abtreten soll 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 19:50
(@Mrs_Mima)

hi,

vernünftig fände ich es, wenn man sich auf einen Betrag einigen würde, der dem KV den Mehrbedarf ersetzt und der KM in dem halben Jahr ermöglicht, die Wohnung zu halten (in die das Kind ja dann zurück geht)..

Dass der KV nun den ganzen Unterhalt bekommt halte ich für falsch....seine Wohnkosten ändern sich ja nicht (er zieht ja nicht um), so dass ich da wirklich den Mittelweg wählen würde.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 19:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn es Streit gibt, zählt erst einmal der Titel. Sie kann pfänden, er kann klagen. Hat sie nicht gepfändet, muss auch sie klagen und er kann abwarten. Seine Chancen erachte ich als ausgewogen. Theoretisch hätte der Titel mindestens ruhend gestellt werden müssen, um klare Verhältnisse zu schaffen. Und eigentlich hätte der KV für diesen Zeitraum einen UH-Anspruch, ebenso ein vorrangiges Recht auf das KG. Doch das ist ja nun Vergangenheit.

Im Nachhinein sich jetzt zu streiten ist albern und müßig, klingt nach Sommerloch füllen. Haben die wirklich keine anderen Prämissen? Die KM hatte das volle KG. Das sollte als Entgegenkommen des KV doch völlig reichen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 19:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde wie Mima argumentieren und vorschlagen nur 1/3 des Unterhalts zu überweisen für die Zeit, die das Kind bei Euch lebt. Auch eine Einigung auf 1/2 ist nicht unbedingt unverschähmt, wenn für mich auch an der Grenze.

Die Sache ist doch die, wer zahlt für die regelmäßigen Ausgaben: Miete, Kleidung, Ausbildungsmaterialen, ggf. Fahrgeld, ... ?
Zumindest in der Theorie werden diese Kosten weiter vom BET übernommen und deshalb steht ihm auch weiter Unterhalt zu, allerdings müsstet ihr natürlich Verpflegungsgeld und letzlich auch einen Meitzuschuss erhalten, da diese Kosten ja unbestritten von Euch getragen werden.

Das Gesetz sieht deshalb bei "vorübergehendem" anderem Aufenthaltsort keinen Grund den Unterhalt zu kürzen, weil es eben vorübergehend ist.
Letzlich würde ich eine Rechnung über die Kosten des Aufenthalt des Kindes aufstellen und damit versuchen eine Einigung mit der KM zu erreichen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2015 11:21
(@nadda)
Registriert

Hi,

danke, hab das jetzt mal so weitergegeben. Bin allerdings echt etwas erstaunt, dass der Gesetzgeber sich in so einem Fall mal keine großen Gedanken gemacht hat.
Eigentlich sollte dieses Elternpaar ja froh sein, das sie so flexibel mit dem Wohnort umgehen können, tja und schon zoffen sie sich um Kohle.

Mir wäre überhaupt nicht in den Sinn gekommen Unterhalt für ein Kind zu erwarten das ein halbes Jahr gar nicht bei mir ist.....

LG
Nadda

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Themenstarter Geschrieben : 27.08.2015 18:02
(@Mrs_Mima)

hi Nadda,

naja, aber manchmal wird es dann trotz gar nicht mal schlecht bezahltem Job eng. Ich bin z.B. kurz nach der Geburt des 3ten Kindes in eine 4-Zimmer Wohnung gezogen. Vorher waren es nur 3 und der damals 14-jährige braucht ja ein eigenes Zimmer. Die anderen beiden auch (naja, damals noch nicht, als Eselchen noch ein Baby war aber jetzt schon). Beide sind noch in einem Zimmer, so dass ich nach langen Jahren mal wieder ein Schlafzimmer habe  😉 aber das wird sich im Laufe der Zeit ändern, weil die beiden nicht dasselbe Geschlecht haben und nicht ewig gemeinsam in einem Zimmer sein können. Dann hab ich wieder "nur" ein Wohn-Schlaf-Arbeitszimmer. Was ja auch okay ist aber weniger ist doof.

Bei weniger Personen hätte ich mir ja keine 4-Zimmer-Wohnung genommen, die muss ja nun auch irgendwie weiterfinanziert werden.

Alternative wäre, ich ziehe aus und Junior hat kein Zimmer mehr zur Verfügung, wenn er nach 1/2 Jahr wiederkommt.

Rücklagen habe ich keine und das liegt (leider) nicht an meinem grossen Schuhschrank und meinen vielen Luxusreisen :3ertralala:

Also klar kann man auf den Unterhalt verzichten, man muss es sich nur leisten können. Und Kompromisse sind ja immer gut..

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2015 19:15




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mir wäre überhaupt nicht in den Sinn gekommen Unterhalt für ein Kind zu erwarten das ein halbes Jahr gar nicht bei mir ist.....

Sehe ich auch so. Niemand hier weiß, wie das Arrangement ablaufen soll. Aber es wird fleißig losspekuliert. Es wird behauptet, unterstellt, geschlussfolgert. Deine Haltung ehrt Dich - ist m.E. eher die Ausnahme. Aus meinem Verständnis heraus wäre es mir als betreuender ET eher peinlich, den anderen ab dann betreuenden ET nicht zu unterstützen, anstatt die Hand aufzuhalten. Aber vielleicht fehlt auch nur ein wenig Absprache zu den Selbstverständlichkeiten des Alltags. Und wie gesagt - keiner weiß hier, wie die beiden es sich vorgestellt haben.

Der Zeitraum - ein halbes Jahr - kommt mir ein wenig merkwürdig vor. Was soll sich nach einem halben Jahr bei einer Ausbildung ändern, dass es dann nicht mehr für den Auszubildenen zweckmäßig wäre, den anderen Wohnvorteil zu nutzen? Ein eigenes Fahrzeug, ein anderer Ausbildungsort? Oder ist besagtes halbes Jahr eher die Vorstellung eines ET's? Hast Du da mal nachgehakt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2015 01:59
(@nadda)
Registriert

Hi,

habe nachgehakt -aber seit auch Antworten gekommen sind die ihr nicht gefallen haben hat sie sich nicht mehr gemeldet.
Ist ein reines Frauenforum und da ist das immer schwierig.

Wie auch hier erhoffen und erwarten viele Wunschantworten.

Es ist schon klar, wenn man die Wohnung halten muss hat man Kosten - deshalb bin ich ja der Meinung man sollte als Eltern darüber reden können.

Aber das ist bei Trennungspaaren wohl ja immer das Hauptproblem vernünftige Lösungen gemeinsam finden.

LG
Nadda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2015 08:28
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da würde einer Mutter mal abverlangt, für 6 Monate die Kosten eines Kinderzimmers selbst zu tragen und schon wird das moralisch von einigen Mitforisten als Zumutung empfunden ...

Finde ich durchaus faszinierend, wenn man berücksichtigt, daß es Umgangselternteile gibt, die für 3 Kinder ein Zimmer vorhalten und somit in Summe die Kosten für 6 Kinderzimmer übernehmen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 16:51