Halle und guten Tag alle zusammen,
Ich versuche meine Geschichte so kurz wie möglich zu halten damit ihr hier keinen Roman lesen müsst.
Ich habe eine 8 Jährige Tochter die ich dank Umgangsrecht auch alle 2 Wochenenden sehen darf.
Nun aber zum wesentlichen , ich war 7 Jahre bei der BW und hatte dort ende 2009 einen schweren Unfall. Ich wurde darauf hin am Herzen Operiert und bekam eine Künstliche Herzklappe. (GDB 30% im Arbeitsleben gleichgestellt mit 50%)
Da ich durch die OP nicht mehr BW tauglich war musste ich gehen und damit fing mein elend an.
2010 war ich dann noch einmal im Krankenhaus und insgesamt 4 Monate auf Reha an Arbeit war also nicht zu denken. Nun sitze ich quasi seit 2010 zu Hause und bin seit Anfang des Jahres in Hartz4 gerutscht.
Der KU wurde seit 2009 durch das JA übernommen. Im Juli habe ich die Arge dann endlich soweit gehabt das Sie mir die Möglichkeit geben eine Ausbildung zu machen , da ich direkt nach der Schule zur BW bin. Am Montag den 16.09.2013 geht es für mich dann auch endlich wieder los als Azubi zum Bürokaufmann. Es ist eine auf 2 Jahre verkürzte Ausbildung die bei der Arge allerdings als Umschulung läuft(Spätstarter Programm). Ich bekomme also von der Arge weiterhin etwas Geld und komme so zusammen mit meiner Ausbildungsvergütung auf rund 1000€ im Monat.
Eines möchte ich gleich vorne weg sagen , ich bezahle den KU gerne nur sollte der KU nicht dafür sorgen das Ich vor die Hunde gehe und den Gerichtsvollzieher eigentlich bei mir einziehen lassen kann.
Das JA hat im August das letzte mal vorgestreckt und jetzt im September soll ich wieder bezahlen da ich ja Arbeiten gehe. Die KM war natürlich beim Anwalt und der will jetzt das ich monatlich 291€ KU zahle , was für mich absolut unmöglich ist.
Ich habe beim JA angerufen und gefragt was ich denn wegen dem KU machen kann um ihn an meine Verdienste anzupassen und die gute Dame sagte mir "Sie können gar nichts machen das muss die KM tun". Ist das wirklich wahr , muss ich jetzt echt warten bis die Sache vor Gericht geht?
Mit der KM gesprochen habe ich , aber die pocht halt fest auf 180€ KU mindestens. Wenn ich mir einen Nebenjob suchen dürfte wäre das kein Thema allerdings untersagt mir das erstens die Firma und zweitens mein Gesundheitliches Gutachten.
Könnt ihr mir da weiterhelfen denn ich bin gerade etwas Ratlos und nen Anwalt will ich nur im schlimmsten Fall nehmen da es Finanziell einfach echt eng ist.
Ich bezahle halt im Moment gar keinen KU da mir die gute Frau vom JA gesagt ich soll abwarten was der Anwalt sagt. Nur wie oben schon erzählt sind 291€ nicht möglich. Ich habe jetzt Angst das ich wenn das so weiter geht , ich KU schulden ohne ende ansammel und mir nach der Lehre eigentlich nen Strick nehmen kann.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe,
Stephan
PS: habe oben den Eintrag leider verkackt. Sry dafür.
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Edit: korrigiert und als Anfangsbeitrag eingefügt.
Moin Stephan,
Ich bekomme also von der Arge weiterhin etwas Geld und komme so zusammen mit meiner Ausbildungsvergütung auf rund 1000€ im Monat.
Damit liegst du genau an der Grenze des Selbstbehaltes.
Ich habe beim JA angerufen und gefragt was ich denn wegen dem KU machen kann um ihn an meine Verdienste anzupassen und die gute Dame sagte mir "Sie können gar nichts machen das muss die KM tun". Ist das wirklich wahr , muss ich jetzt echt warten bis die Sache vor Gericht geht?
Inwiefern willst du denn den KU anpassen? Wenn kein Titel vorliegt und du aufgrund deines Einkommens nicht leistungsfahig bist, wird auch kein Unterhalt geschuldet. Sollte die KM anderer Meinung sein, so kann sie dies natürlich gerichtlich überprüfen lassen.
Ich habe jetzt Angst das ich wenn das so weiter geht , ich KU schulden ohne ende ansammel und mir nach der Lehre eigentlich nen Strick nehmen kann.
Wenn kein Titel vorliegt und du nachweislich nicht leistungsfähig bist, sammeln sich auch keine Schulden an.
Tatsächlich solltest du jetzt abwarten, was vom Anwalt kommt. Ich vermute, er wird erstmal Auskunft über dein Einkommen verlangen.
Gruß
Brainstormer
Moin Stephan,
Ich vermute, er wird erstmal Auskunft über dein Einkommen verlangen.
Wenn ich´s richtig verstehe, kam da schon was:
Die KM war natürlich beim Anwalt und der will jetzt das ich monatlich 291 EUR KU zahle
Deshalb nochmal die Wiederholung der wichtigsten Frage von Brainstormer:
Existiert ein Titel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss), der Dich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ?
Da der Anwalt Stufe 2 fordert (was eher auf Dein altes BW-Gehalt hindeutet), würde ich davon ausgehen ...
... und da KM offensichtlich nicht freiwillig auf irgendwas verzichtet, bleibt nur der Weg der Abänderung.
Meine laienhafte Meinung:
Wenn ein Titel existiert - Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen, Anwalt suchen, vorsorglich ergänzendes Hartz IV beantragen (titulierte, gezahlte UH-Ansprüche erhöhen Deinen Bedarf - Anspruchsvoraussetzungen für BaFöG/BAB hast Du vermutlich nicht).
So kein Titel existiert, kannst Du als freundlicher Mensch dem Anwalt antworten: Ich bin selbst bedürftig und somit nicht leistungsfähig.
Gruß
United
Sry wegen der späten Antwort aber ich bin gerade die erste Woche in der Umschulung und bin ein wenig KO.
Einein Titel gibt es im Moment nicht.
Ich habe dem Anwalt der KM jetzt auch alle Unterlagen zukommen lassen und auch schon eine Antwort von Ihm erhalten die ich hier einfach mal komplett rein schreiben werde.
Erstellt wurde das Schreiben am SONNTAG den 15.09.2013 ja richtig am SONNTAG und heute also am 18.09.2013 hatte ich das Schreiben im Briefkasten.
So nun die komplette Antwort des RA.
Anfang
"Sehr geehrter Herr ........ ,
Leider haben sie die geforderten Nachweise zu den erforderlichen Erwerbsbemühungen (Bewerbungen der letzten 4 Monate) nicht vorgelegt.
Wegen der gesteigerten Erwerbsbemühungen , die für ein minderjähriges Kind bestehen, reicht der Beginn einer Ausbildung in einem schon fortgeschrittenen Alter nicht aus. Zumindest wäre dann zu erwarten , dass Sie eine ernsthafte Nebentätigkeit annehmen.
Ich darf ihnen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in der Sache eine Nachfrist bis zum 19.09.2013 setzen, innerhalb derer Sie die geschuldeten Erwerbsbemühungen nachweisen müssen und den geforderten Unterhalt zahlen müssen. "
Ende
1. Ich habe den Brief am 18.09.2013 erhalten die Unterlagen oder meine Antwort im allgemeinen soll aber schon am 19.09.2013 bei dem RA sein , was leider Gottes wohl unmöglich ist denn Persönlich vorbei bringen kann ich es nicht auf Grund meiner Arbeitszeiten.
2. Wieso sollte ich mich weiter Bewerben wenn meine Umschulung doch eh genehmigt war und ich eine mündliche zusage auf meinen Arbeitsplatz hatte.
Ich habe aus diesen Grund nämlich die letzten Monate vor Umschulung`s beginn nur noch meine pflichten der Eingliederungsvereinbarung erfüllt.
3. Was denkt der RA sich eigentlich, das Ich aus Spaß nochmal bei 0 anfange? Ich mache die Umschulung nur aus dem Grund das ich nach den 2 Jahren wieder richtig Geld verdienen kann. Was ja auch meiner Tochter zu gute kommt da ich dann auch den Unterhalt wieder aufbringen kann.
4. Können die echt von mir verlangen das ich neben der Umschulung und der Schule + Nachhilfestunden noch nen Nebenjob machen soll?(ich muss die Ausbildung ja in 2 statt 3 Jahren abreißen und nehme deshalb Nachhilfe stunden um die Schule gut zu meistern) Trotz meiner Behinderung?
Ich habe normal nen GDB von 30% aber im Arbeitsleben bin ich gleichgestellt mit 50% und ich habe eine Ärztliche Bescheinigung in der steht das ich am Tag nur 8 Stunden sitzende Arbeit in gut ausgeleuchteten Räumen machen darf.
Ich wäre sehr Dankbar für hilfreiche Antworten.
MFG Stephan
Hallo Stephan,
hole erst einmal tief Luft.
Der Anwalt Deiner Ex ist nicht Dein Freund, seine Rechtsuaffassung ist keine Entscheidung eines Gerichts.
Offensichtlich will Dich der Anwalt unter Druck setzen.
Schreibe ihm einen sachlichen Brief, dass Du aufgrund Deiner Behinderung eine Umschulung machst und das eine Vollzeitausbildung. Aus diesem Grund ist es Dir auch nicht möglich eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Nachweise belegen, abschicken und entspannen.
Will Deine Ex bzw. Ihr Anwalt mehr, dann geht es eben zum Gericht. Auch wenn man nie weiss wie ein Gericht entscheidet, halte ich es äußerst unwahrscheinlich, dass man von Dir eine Nebentätigkeit verlangt, da Du ja eine nachgewiesene Behinderung hast.
VG Susi
Moin Stephan,
hast Du bei der BW eine Ausbildung gemacht oder ist das Deine Erstausbildung ?
Du bist 29 ... zu alt ...
Für ein "freundliches" Schreiben sehe ich keine Grundlage.
Fast wäre ich geneigt zu antworten:
Sehr geehrte RAtte, hiermit bewerbe ich mich um einen Arbeitsplatz in Ihrem Hause, denn weniger Ahnung als Sie habe ich auch nicht.
Naja, vielleicht doch analog vorigem Vorschlag:
Wie Sie aus meinen Unterlagen ersehen können, bin ich derzeit aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, selbst bedürftig.
Alternativ: Gar nicht antworten.
Ein unterhaltsrechtlich vorwerfliches Verhalten hast Du jedenfalls nicht an den Tag gelegt ... das könnte ein Richter eventuell anders sehen.
Dennoch: Einer Klage würde ich eher gelassen entgegen sehen ...
Gruß
United
hast Du bei der BW eine Ausbildung gemacht oder ist das Deine Erstausbildung ?
Es ist meine Erstausbildung , ich wollte bei der BW noch eine machen aber halt erst später.
Kurze Frage noch.
Muss ich dem RA Bewerbungen vorlegen wenn ich doch eh jetzt in einem Arbeitsverhältnis bin und ich die stelle ja schon vor Monaten zugesagt bekommen habe? Denn wie gesagt seit dem ich die stelle sicher habe , hatte ich keine Bewerbungen mehr geschrieben und mich nur noch darum gekümmert die Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen. (was ich auch ohne mängel getan habe)
Hallo Stephan,
er kann fordern was er will, Du hast Deine Einkünfte offen gelegt, dass reicht. Wie alles andere zu bewerten ist:
Für ein "freundliches" Schreiben sehe ich keine Grundlage.
Naja, vielleicht doch analog vorigem Vorschlag:
Wie Sie aus meinen Unterlagen ersehen können, bin ich derzeit aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, selbst bedürftig.Alternativ: Gar nicht antworten.
Ein unterhaltsrechtlich vorwerfliches Verhalten hast Du jedenfalls nicht an den Tag gelegt ... das könnte ein Richter eventuell anders sehen.
Dennoch: Einer Klage würde ich eher gelassen entgegen sehen ...Gruß
United