Unterhalt wenn Kind...
 
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Unterhalt wenn Kind Azubi ist?

 
 Mabe
(@mabe)
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Hallo zusammen...

ich blicke da nicht mehr so ganz durch....
Ich muß für 2 Kinder 576 Euro laut Vergleich bezahlen. also 1 Kind 288 Euro. Ich habe nochmal geheiratet und mit meiner jetzigen Frau Zwillinge bekommen.
Das Sorgerecht für die ersten beiden hat die Mutter, nach langem hin und her hab ichs ihr überlassen um Ruhe rein zu bekommen.
Die große Tocher hat die Schule beendet und mittleren Schulabschluß.
Weder Mutter noch Tochter haben sich um einen Ausbildungsplatz bemüht.
Sie sollte Erzieherin werden - möchte Sie aber nicht. Sie möchte Modedesignerin werden.
Nun hab ich evtl eine Möglichkeit gefunden ihr einen Ausbildungsplatz als Modeschneiderin zu  vermachen. Darauf könnte Sie aufbauen.

a) Wenn Sie jetzt als Azubi Gehalt bekommt und die EX jetzt arbeitet, wie siehts mit meiner Unterhaltszahlung aus?
b) Wenn Sie den Ausbildungsplatz nicht bekommt, muß Sie nicht als Ausbildungssuchend gemeldet sein? Was unternehme ich da? Darf ich das überhaupt?

Gruß Mabe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2010 23:19
 Mabe
(@mabe)
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Achso die Tochter ist jetzt 16 Jahre ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 00:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mabe

Ich muß für 2 Kinder 576 Euro laut Vergleich bezahlen.

Welche Ausstiegsmöglichkeiten bietet dieser Vergleich?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 13:59
 Mabe
(@mabe)
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Hallo Olide,
Der Vergleich bezieht sich auf das damalige "derzeitige Nettogehalt", wobei damals noch keine Zwillinge unterwegs waren und mein Nettogehalt nun auch gestiegen ist .
Wenn ich nach heutigem Stand mal durchrechne, würde der Bedarf für alle 4 Kinder gedeckt werden und mein Selbstbehalt von 900eu noch bleiben.
Gerechnet mit Steuerklasse 3 (Ehefrau hat 5). Würde ich die Klasse auf 4/4 wechseln ergäbe sich eine Mangelberechnung die sich ungefähr mit der momentanen Unterhaltszahlung deckt.
Allerdings hat meine Frau noch eine Tochter mit in die Ehe gebracht (5  Jahre) - Unterhalt bekommt sie für das Kind nicht (Ex ist arbeitslos und hat Steuerschulden).

Meine Ex ist damals auch nicht arbeiten gegangen - nun ist sie Erziehergehilfin und macht eine Weiterbildung zur Erzieherin.

Es sind jetzt also zwei Verdiener vorhanden, und die Situation wäre eine völlig andere als damals.

Angenommen die große 16 jährige bekommt jetzt eine Ausbildungsvergütung, muß ich trotzdem noch vollen Unterhalt bezahlen?

Was ist wenn sich weder Mutter noch Tochter um einen Ausbildungsplatz bemühen? Sie hätten ja unter anderem das letzte Halbjahr nutzen können.
Die große hat auch zugegeben einen Termin für ein praktisches Jahr verpasst zu haben. Sie und ihre Mutter hätten nicht mehr an den Termin gedacht.

Ich habe der großen 3 Firmen in den Ferien genannt, sie hätte sich schriftlich bewerben können. Hat sie nicht getan.
So bleibt nur noch die Hoffnung einer schulischen Ausbildung, wo sie evtl Nachrücken könnte wenn  jemand abspringt.
Das entscheidet sich die Woche

Gruß Mabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 14:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hmm, dass mit dem "derzeitigen Netto" hört sich für mich etwas dünn an, den Vergleich zu kippen. Steht da nichts von der Anzahl der UH-Berechtigten, Schulausbildung oder ähnliche, weitere Ansatzpunkte?

Zu Deinen Fragen. Im UH-Unterforum stehen mehrere aktuelle Beiträge, welche fast 1:1 auf Deinen Fall übertragbar sind. Nur der Vergleich an sich bereitet mir etwas Bauchschmerzen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 16:06
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Wortlaut:

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien folgenden V e r q l e i c h :
Der Beklagte zahlt an die Klägerin für die Kinder ........  geboren am ............ und
.........., geboren am ..........., jeweils  Unterhalt nach Gruppe 1 der Düsseldorfer
Tabelle Altersgruppe 2 von derzeit 241,00€ ab 1. Juli 2005 247,00€ .
2 .
Grundlage ist ein bereinigtes Nettoeinkommen des Ehemannes von 1326,85€.
3 .
Die Parteien sind darüber einig, dass auf Grund der gegenwärtigen
Einkommensverhärtnise des Ehemannes kein Ehegatten unterhalt geschuldet wird.

Freiwillig zahle ich mittlerweile 576,00 Euro. Laut RA ist das jederzeit einzustellen und laut Vergleich zu zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 23:19
 Mabe
(@mabe)
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Eine weitere Frage hätte ich noch zu diesem Vergleich.
Wenn die  Kinder 18 Jahre alt sind. so kann ich die Zahlungen einstellen, sehe ich das richtig?
Beide Töchter müssten mich dann selbst verklagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 11:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn die  Kinder 18 Jahre alt sind. so kann ich die Zahlungen einstellen, sehe ich das richtig?

Wo steht in dem Vergleich, dass er bei Eintritt der Kinder in die Volljährigkeit endet?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 14:31
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Es steht drin das ich an die Klägerin für die Kinder zahlen muß.
Wenn die Kinder 18 Jahre alt sind muß ich doch wohl nicht mehr an die Mutter bezahlen.
Die Kinder müßten dann selbst klagen oder sehe ich das falsch?
Wie lange soll ich denn bitte zahlen wenn nichts vom Alter drin steht?
Wie sollte ich da jetzt vorgehen?

Gruß Mabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 23:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie lange soll ich denn bitte zahlen wenn nichts vom Alter drin steht?

So lange, bis das Kind den Titel raus rückt.
Freiwillig oder durch eine erneute Klage.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 23:39




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mabe

Ich tu mich schwer mit einer Antwort, weil ich sie so oder so geben könnte. Ich nehme mal die, welche Dir Optionen eröffnet.

Im Vergleich wird Bezug auf die DDT genommen. Dies impliziert, dass auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt für die Kinder von Dir geleistet wird, und zwar wegen Bedürftigkeit. Aber davon taucht an Worten oder §§ scheinbar nichts im Vergleich auf. Du kannst auch Deinen 40-jährigen Kindern UH zahlen und Dich dazu vertraglich verpflichten - daran wird sich niemand stören. Und auf wessen Konto das Geld geht noch viel weniger.

Du kannst also versuchen, bei Volljährigkeit oder bei eigenem EK der Kinder diesen Vergleich anzufechten, da er sich an der DDT orientiert mitsamt den gesetzlichen Hintergründen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 00:16