Unterhalt wie lange...
 
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Unterhalt wie lange bei Krankheit und vielfachem Beginn von Schulabschlüssen?

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Eine Freundin hat einen volljährigen Sohn. Dieser ist nun 23.
Er hat  psychische Probleme, u. A. Zwangsstörungen.
Er ist ausgezogen, aber meine Freundin steht mit im Mietvertrag.

Begonnen hat das ganze in der Pubertät.

Ab 18 Jahren hat er seinen Hauptschulabschluss gemacht. Dann den Realschulabschluss.
Fernschule zum Abi - abgebrochen.
Abendschule zum Abi - abgebrochen.
Ausbildung zum Physiotherapeuten - abgebrochen

Nun wohnt er alleine und hat an einer Privatschule begonnen das Abi zu machen.

Können sich die Eltern darauf berufen, dass sie aufgrund des Werdeganges nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Und würde dann das Jobcenter einspringen müssen?
.oder ist es aufgrund der Krankheit nicht möglich?

Er ist nicht entmündigt und hat auch keinen Betreuer.

Der Vater ist Rentner und die Mutter ist schwerbehindert und arbeitet Teilzeit.

Was sie nicht wollen ist, dass er diesen Versuch aufgrund von finanziellen Problemen abbricht. Sie hoffen, dass er es diesmal schafft (intellektuell ist er dazu in der lage).

Gibt es Möglichkeiten? Das Jobcenter verweist auf die Eltern.

Wohngeld kann er vermutlich nicht beantragen, da zu einem die Mutter mit im Mietvertrag steht und Wohngeld ja nur gezahlt wird, wenn dadurch hartz4 vermieden wird.

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2019 10:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

einfach ist das nicht zu entscheiden, weil

1) die Eltern unterhaltspflichtig bis zum ersten berufsbildenen Abschluss sind und dieser nicht vorliegt.
Das Kind hat dabei die Pflicht die Ausbildung zügig zu absolvieren, was hier nicht der Fall ist, deshalb könnte der Anspruch auf Unterhalt verwirkt sein. Die Krankheit zwingt ihn nicht ein Abitur zu machen, er könnte auch eine Ausbildung machen oder sich Arbeit suchen. Solange die Eltern aber seine Abi-Versuche unterstützen, sind sie auch unterhaltspflichtig.

2) Wenn die Eltern nicht leistungsfähig bzw. nicht mehr unterhaltspflichtig sind, dann käme H4 in Frage. Da er unter 25 ist, kann ihm zugemutet werden bei seinen Eltern zu wohnen. Wenn er aber schon eine eigene Wohnung hat wird man das vermutlich nicht fordern.
Beim JC gilt aber fördern und fordern. Hier könnte das JC sehr wohl die Aufnahme einer Tätigkeit/Nebentätigkeit oder Ausbildung basierend auf dem Realschulabschluss fordern. Nur, wenn er krankheitsbedinge Einschränkungen hat, die dies verhindern, dann wäre es anders. Das JC würde aber auch die Unterhaltspflicht der Eltern prüfen, da diese vorrangig ist.

3) Wenn er zu einer Tätigkeit aufgrund seiner Krankheit nicht fähig ist, dann muss das dokumentiert werden. Als Gutachten, die bestätigen, dass er gesundheitsbedingte Einschränkungen hat, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Hier käme eine EU-Rente in Frage, dafür muss man aber auch entsprechend krank sein.

Ich denke nicht, dass das JC das Abitur finanzieren wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2019 12:59
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, was ich nicht verstehe, wie kann das JC Eltern zwingen ihr Kind bei sich wohnen zu lassen, es ist immer noch die wohnung der Eltern und die entscheiden, wer bei ihnen wohnt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2019 13:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JC zwingt nicht die Eltern sondern es finanziert nicht die eigene Wohnung für einen unter 25jährigen.
Das Kind müsste also nachweisen, dass die Eltern ihn rausgeschmissen haben und nicht gewillt sind ihn wieder aufzunehmen. Dann ist das JC dran.

VG Susi

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Geschrieben : 13.08.2019 13:53
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

danke für die Info, ich verstehe

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Geschrieben : 13.08.2019 14:15
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Dann wird meine Freundin hoffen, dass er es diesmal schafft und sie werden ihn weiterhin finanziell unterstützen.

Es wäre nur schön gewesen, wenn es auch anders gehen würde.

Aber danach dürfte dann ja Schluss sein, da er ja dann entweder studiert, eine Ausbildung machen wird. Und dann ein Fach gesagt werden kann, dass der Selbstbehalt der Eltern zu berücksichtigen ist.

Denn der Vater bekommt zwar halbwegs Rente, muss aber seine private kv noch zahlen und die Mutter müsste unter Berücksichtigung von Fahrtkosten auch unterhalb des Selbstbehaltes liegen.

Sophie

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2019 18:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zumindest beim Studium sollte das funktionieren, da er dann Bafög beantragen kann. Es könnte aber neue Schwierigkeiten geben, wenn er die erforderlichen Leistungsnachweise nicht bringt. Er muss in der Regelstudienzeit bleiben und d.h. alle anstehenden Prüfungen bestehen. Da bin ich mir nicht sicher ob das funktioniert. BAfög/Studium und H4 schliessen sich aus.

Bei einer Ausbildung sollte einfach gerechnet werden. Das JC sollte hier zumindest die Ausbildung unterstützen und dann muss man halt sehen.
Es wird nicht einfach werden.

VG Susi

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Geschrieben : 13.08.2019 18:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was verdient deine Freundin überhaupt?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 13.08.2019 20:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

genau weiss ich das nicht. Aber sie arbeitet nur 20 Std./Woche. Und benötigt eine Monatskarte, die gut 80 € kostet. Deswegen vermute ich mal, dass sie bereingt nicht mehr als 1.300 € netto hat.

Aber sie ist mit dem Vater verheiratet. Der ist Rentner, hat ca. 2000 € Rente und zählt für seine private Krankenversicherung ca. 500 € monatlich.

Soohie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2019 21:08