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Unterhalt würde mich ruinieren

 
(@patrick_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich weis nicht, ob das das richtige Subforum ist, ansonsten bitte verschieben.

Meine Frau ist am Samstag letzte Wochen nach 2,5 Jahren Ehe aus unserer Wohnung ausgezogen. Unseren 2jährigen Sohn hat sie natürlich mitgenommen. Das nette daran ist, dass sie mir es erst am Dienstag davor erzählt hat, und das wohl auch eher "zufällig". Sie hat wohl sogar überlegt, mich vor vollendete Tatsache zu stellen. Irgendwie hat aber jeder aus ihrer Familie und ihrem Freundeskreis davon gewußt und sie auch in ein paar Sachen (Umzug, Möbel,...) unterstützt.

Am Mittwoch war dann auch schon der Brief von Ihrer Anwältin im Briefkasten. 199 EUro für den Kleinen und 770 Euro für sie. Sogar für den Juni soll ich anteilmäßig schonmal 646 Euro abdrücken. Die Frage ist: Woher?!  :erstaunt039:

Sie verdient nichts, bekommt ab nun Hartz IV. Ich kriege zwar knapp über 2000 Euro netto, zahl aber neben der Miete das Auto ab, habe mein Konto und die Kreditkarten heillos überzogen (meine Frau hatte nicht gerade einen "günstigen" Lebensstil, sie hat bisher auch KG und (bis 2 Jahre) Erziehungsgeld erhalten, das aber nur für Handy, Zigaretten und Disco ausgegeben), muss noch die Versicherungen zahlen usw.
Es bleibt sowieso nicht viel übrig, wie soll ich das erst machen, wenn die den Unterhalt durchkriegt?

Nebenbei muss ich noch erwähnen, dass ich noch eine Mutter im Pflegeheim habe, das Landratsamt sitzt mir auch ständig im Nacken, weil sie wollen, dass ich ihr Unterhalt zahle, konnten bisher aber nichts von mir holen, da es nichts zu holen gibt.

Wir haben zwar keinen Streit, ich darf den Kleinen sogar so oft sehen wie ich will. Ich war auch schon zum Essen bei ihr und wir werden wahrscheinlich auch regelmäßig Kontakt halten, alleine schon wegen unserem Sohn.
Aber das ich wahrscheinlich ruiniert bin und mir realistisch gesehen besser den Strick nehmen sollte, scheint ihr relativ egal zu sein.

Ich war zwar auch schon bei einem Anwalt konsultiert, der hat mir aber keine Hoffnungen gemacht. Vielleicht lohnt sich es auch nicht für ihn. Ich gehe nächste Woche zu einem anderen, aber irgendwie habe ich keine Hoffnung mehr.

Deshalb ein paar Fragen an Euch:
1) Ich weis, es gibt ein Existenzminimun von 890 Euro. Aber muss ich davon alles bezahlen oder werden gewisse Sachen getrennt anerkannt?
2 ) Wie sieht's z.B. mit dem Dispo und den Kreditkarten aus. Ich habe nicht vor, diese weiter zu belasten, aber dennoch muss ich alles bezahlen (ca. 10.000 Euro)
3) Das Auto kostet mit 340 Euro im Monat nicht gerade wenig (Steuer, Versicherung und Diesel nicht mitgerechnet). Ich würde es ja zurück geben, aber ich glaube nicht, dass ich ein finanziertes Auto so einfach los werde.
4) Muss man mir allgemein ein (günstigeres) Auto zugestehen? Ich meine, ohnt Auto verliere ich wahrscheinlich meine Arbeit.
5) Wie sieht es auch mit der Wohnung? OK, die 4 Zimmer sind mir zu groß und ehrlich gesagt, könnte ich heulen, wenn ich die halbleere Wohnung und vor allem das leere Kinderzimmer sehe. ;( Aber mit 400 Euro Kaltmiete ist die relativ günstig und ein Umzug kostet ja auch nicht gerade wenig Geld. Außerdem findet mal eine andere Wohnung mit Hund. Und den will keiner haben, weil er relativ alt ist. Abgesehen davon, das ich mich auch nicht noch von ihm trennen will.
6) Ab wann werde ich eigentlich von Lohnsteuerklasse 3 zu 1 zurückgestuft?

Ich glaube ich höre an dieser Stelle erstmal auf zu schreiben. Werde nur extrem deprimiert dabei. ;( Wor allem, weil ich echt keinen Ausweg mehr für mich sehe.
Und was mich aber am meisten fertig macht, ist dass mein Sohn sicher darunter leiden wird. Ich merke es ihm jetzt schon an, dass er mich vermisst. Und mit seinen 2 Jahren kann er das sicher noch nicht verstehen.

Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Ratschläge bzw. Antworten geben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2006 00:25
(@patrick_1)
Schon was gesagt Registriert

Oh, Doppelposting

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2006 01:37
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Patrick,

sicher wirst du morgen noch einige Antworten bekommen...ist nun auch schon etwas spät 🙂

Es gibt einige Dinge, die bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Hier können dir aber andere User sicher noch Tips geben.

Hab ein bischen Geduld .

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 02:23
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo Patrick!

Also als allererstes freut es mich, dass der Kontakt mit dem Kind (vorerst) klappt.

Die Ex meines Mannes ist / war auch so ein Exemplar wie deine Frau.
Sie wollte auch von Anfang an Unterhalt in utopischer Höhe obwohl sie die schlechte finanzielle Situation meines Mannes genau kannte. Sie hat dann immer kleinere Forderungen gestellt, schließlich geklagt und verloren  😉 da bei uns echt nichts zu holen ist. *dirdamiteinwenigmutmachenwill*

Die Lohnsteuerklasse ändert sich wenn ich mich richtig erinnere erst nach der Scheidung, allerdings fiel bei meinem Mann irgendein Zuschlag sofort weg ( er ist Beamter).

Dann erfolgt eine Unterhaltsberechnung wie folgt:
Dein bereinigtes Nettoeinkommen wird berechnet ( Abzüge sind Krankenversicherung, km Pauschale ..).
Davon wird der Kindesunterhalt abgezogen. Dieser ist immer vorrangig vor TU oder nachehelichem Unterhalt.
Dann kommt es darauf an, ob du den überzogenen Dispo und die Raten für das Auto als ehebedingte Schuldverpflichtungen angeben kannst, müsste aber zumindest bei dem Dispo und den Kreditkarten hinkommen.
Die Posten werden dann auch noch abgezogen.
Jetzt bin ich mir nicht 100 prozentig sicher, da wir Eigentum hatten, aber ich meine an dieser Stelle wird auch noch deine Miete abgerechnet.
WEnn du all diese Posten von deinem bereinigten Netto abziehst "gehören" Exe 3/7 des Restbetrages, es sei denn du liegst bereits unterm Selbstbehalt.

Bin jetzt allerdings am Grübeln, denn der TU ist in der REgel höher als der spätere nachehelichen Unterhalt, vielleicht hab ich noch was vergessen.

Aber da wird mit Sicherheit noch der ein oder andere ergänzen können

Such dir auf jeden Fall einen vernünftigen Anwalt!
Und lass dich nicht wieder so abspeisen, wie beim letzten, der scheint sie ja nicht alles gehabt zu haben  :exclam:

LG
Katrin

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 10:37
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Ach ja, was ich noch vergessen habe:
Kleiner Tip am Rande....wenn du denn einen Anwalt hast und ihr euch über die Anwälte über Unterhalt streiten müsst...

Dann lass die Sache auch bei den Anwälten.

Versuch alles was den Kleinen betrifft mit der Ex zu regeln aber gleichzeitig mit ihr auszumachen, dass ihr über die finanzielle Geschichte nicht redet, sondern das den Anwälten überlasst.
Das kann sonst beizeiten nur die Luft verpesten und die Beziehung vergiften.

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 10:39
(@taccina)
Registriert

Hallo Patrick1

und auch von den Oranjes willkommen hier auf Vater sein.

Wie hat der Anwalt Deiner Frau den Unterhalt berechnet?
Kann es sein das Deine Frau Deine Gehatsabrechnungen dort vorgelegt hat? Oder eventuell Steuerbescheide?

Du rechnest nun erstmal alles zusammen was Du so im Jahr verdienst (auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu rechnen).
Das Jahresgehalt teilst Du dann durch 12.
So hast Du dann Dein monatliches Gehalt.

Davon kannst Du dann nochmal 5% abziehen.

Aus dem Gehalt kannst Du nun in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen, was Du an Kindesunterhalt zu zahlen hast.

Trennungsunterhalt

Monatslohn (wie eben beschrieben berechnet) - 5% - Kindesunterhalt - 10% - 890€(Selbstbehalt) = Trennungunterhalt
(bitte berichtigen wenn da was nicht stimmt)

Wie die Schulden nun aber im einzelnen berücksichtigt werden, kann ich Dir nicht sagen.
Sind das allein Deine Schulden oder Schulden beider?
Bei mir war das so, das die Abtragungssumme der Schulden die noch ausstanden geteilt wurde und mir dann dieser Betrag von meinem Trennungsunterhalt den ich bekam, abgezogen wurde, so das mein Ex und ich die gleiche Menge abtragen mußten.

890€ ist richtig. Das ist Dein Selbstbehalt.
Wie Du dann die Kurfve bekommst ist so ziemlich allen egal.
Du musst von den 890€ Dein ganzes Leben bestreiten. Inklusive Auto, Wohnung, Nebenkosten, Versicherung, Lebensmittel, Kleidung und und und.

Meinem Ex ist ein halbes Jahr die hohe Miete die wir hatten, angerechnet worden.
Heißt also, er hatte ein halbes Jahr Zeit, sich ne kostengünstigere Wohnung zu suchen und für diese Zeit, brauchte er dann nicht den vollen Unterhalt an mich zahlen.

Nun zu Thema HartzIV.
Du sagst Deine Frau bekommt nun Hartz IV.
Na dann mach Dich mal darauf gefasst, das Du von denen nun auch noch ein "nettes" Brieflein bekommst.

Ausserdem wird Deine Frau wohl auch von der ARGE die Auflage bekommen, Dich auf Unterhalt zu verklagen (denn der Staat will ja sparen und darum müßen dann die Männer bzw Ex Männer hinhalten)
So war es bei mir auch.
Als ich im November 05 (da war ich schon 2 Jahre von meinem Ex getrennt und bekam auch keinen Unterhalt von ihm mehr) Hartz IV angemeldet habe, hat man mir gleich zur Auflage gemacht, meinen Ex auf Nachehelichen Unterhalt zu verklagen.
Sollte ich das nicht tun, würde mir mein HartzIV Geld gestrichen werden.

Du schreibst das das Kind erst 2,5 Jahre ist.
Dann braucht Deine Frau von rechtwegen auch nicht arbeiten gehen.
Vielleicht kannst Du sie aber dazu bringen, sich wenigstens nen Halbtagsjob zu suchen, wenn das Kind in den Kindergarten geht.
Wird bei der heutigen Arbeitslage aber schwer werden, da was zu finden.
Mein Sohn ist mittlerweile schon 8 und halbtags arbeiten wäre für mich absolut kein Problem, aber ich schreib mir die Finger wund, aber alles was man bekommen kann ist ein Job auf 400€ Basis  ;(  Naja, wenigstens habe ich sowas und kann(wenn auch nicht viel) meinen Ex ein wenig finanziell-auf Unterhalt gesehen- entlasten)

Da Dein Kind aber erst 2,5Jahre ist könnte ein eventueller "kleiner" Verdienst Deiner Frau auch als überoblegatorisch gewertet werden und somit gar nicht ngerechnet werden.

Vielleicht läßt Du Dich da mal von einem Anwalt beraten.

Liebe Grüße und Kopf hoch
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 11:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die Ex meines Mannes ist / war auch so ein Exemplar wie deine Frau.
Sie wollte auch von Anfang an Unterhalt in utopischer Höhe obwohl sie die schlechte finanzielle Situation meines Mannes genau kannte. Sie hat dann immer kleinere Forderungen gestellt, schließlich geklagt und verloren  😉 da bei uns echt nichts zu holen ist. *dirdamiteinwenigmutmachenwill*

Exakt! Die RAs fordern erst einmal das Maximum. Reduzieren können sie ja immer noch. Also über solche Schreiben/Forderungen nicht erschrecken.

Die Lohnsteuerklasse ändert sich wenn ich mich richtig erinnere erst nach der Scheidung, allerdings fiel bei meinem Mann irgendein Zuschlag sofort weg ( er ist Beamter).

Die St.-Kl. ändert sich im Folgejahr der  Trennung!

Wichtig ist, dass du die unterhaltsrechlichen Leitlinien deines OLG (>hier<) kennst und die DT.

Dein durchschnittliches unterhaltsrelevantes Netto wird um die berufsbedingten Aufwendungen nach Maßgabe der unterhaltsrechtlichen Leitlinie reduziert. Mit diesem Wert entnimmst du der DT den maßgeblichen KU. Hiernach abziehbar sind eheprägende Verbindlichkeiten. Die Gerichte vertreten vermehrt die Auffassung, dass Schulden nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen können und verlangen eine Reduzierung der Tilgung bis hin zum Verkauf des Gegenstands.

Achte bei der Unterhaltsfestsetzung darauf, dass du ab nächstem Jahr in St.-Kl. 1 landest und entsprechend sich dein Netto verringert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 11:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich möchte nur einen kurzen Einwurf zum Titel machen.

ich vermute, dass man bald auf Dich zukommen wird, um die zu einen Titel für den KU zu erhalten. Vielleicht wird vorgeschlagen, diesen beim JA zu erstellen, da es hier kostenlos geht.
Mach Dich aber vorher über Deinen Anwalt schlau, was Du wirklich an KU zu zahlen hast. Auch muss der Titel bis zum 18 Lebensjahr begrenzt werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 11:09