Hallo Leute,
ich habe folgende Situation:
Meine zukünftige Ex-Frau und ich lassen uns scheiden. Nach den Berechnungen meiner Anwätin müßte ich ca. 430€ EU und 230€ KU zahlen.
Wenn ich wirklich diese Beträge zahlen soll, dann bin ich ruiniert.
Die Fakten für einen Monat:
- Netto-Gehalt: ca. 1869€
- KU 230€
- EU 430€
- Miete/Rate 500€ (Ratenzahlung für eigenes Haus 1/4 mein Eigentum, somit wurde auf mein Nettogehalt 400€ Wohngeld draufgeschlagen)
- BU-Versicherung 34€
- Lebenversicherung 51€
- Gasrechnung ca. 100€ (aktuell noch 131€, die 100€ sind von mir herabgesetzt worden, für die zukünftigen Zahlungen)
- Strom 50€ (aktuell 76€, dto. wie oben)
- Festnetz + Internet 30€
- Handy 30€
- Fahrkosten zur Arbeit (über 60km) ca. 100€ (da Fahrgemeinschaft)
- Ratenzahlung für Auto 230€
- Nebengebühren Wasser/Kanal/Müll ca. 50€ (aktuell ca. 120€)
bleiben mir ca. 34€ zum Leben
Wie soll das funktioneren? In Diesen Beträgen sind "Essen, Trinken, Zigaretten, Freizeit, Steuer+Versicherung für´s Auto nicht eingerechnet.
So wie es aussieht, werde ich durch diese Situatuion meinem Job nicht mehr ausführen können. Was mache ich wenn das Auto kaputt ist, die Kosten für die Scheidung kommen auch noch auf mich zu usw.
Bitte helft mir, kann ich irgendwo Hilfe beantragen usw.
PS: Ich habe noch zwei Rentenversicherung wo jeweils 120€ und 170€ vom Bruttolohn direkt abgezogen werden. Wenn ich diese Kündigen sollte, wird meine Frau non dem Nettobetrag wieder 3/7 erhalten, also bringt mir so gesehen nicht viel.
Was soll ich machen???
Gruß
Hallo,
Dein Selbstbehalt ist 900 € bzgl KU und 1000 € bzgl EU. Vorher muss dein Netto bereinigt werden von berufsbedingten Aufwendungen. In der Regel (je nach OLG) sind das 5 % vom Netto, also in Deinem Fall 93,45 €, oder eben konkret nachweisbare Kosten (Fahrkilometer mit Auto etc). Inwiefern allerdings deine Direktversicherungen für die Altersvorsorge überhaupt berücksichtigt werden können bei der Berechnung für den KU ist fraglich...da wissen andere mehr.
Leider ist es so, dass du von deinem SB nunmal alles wuppen musst. Da gehts dir nicht besser als den anderen unterhaltsverpflichteten KV's und KM's. Sollten die Zahlbeträge stimmen (das können andere besser rechnen als ich), musst du dich eben einschränken und dir überlegen, welche von den Kosten sinnvoll sind und welche nicht. Bedenke dass du auch ganz allein für die Kosten des Umgangs verantwortlich bist.
LG Romy
Bedenke dass du auch ganz allein für die Kosten des Umgangs verantwortlich bist.
Hi,
wie ist denn der Umgang mit Deinem Kind angedacht ?
Ich ziehe nicht aus.
Servus Saydo!
Die Berechnung der Unterhalte funzt a bisserl anders.
Von Deinem Netto gehen erst mal berufsbedingte Aufwendungen (max 5% oder gegen Nachweis) und private Altersvorsorge (max 4%), ich glaube auch private KV-Aufwendungen.
Danach wird zuerst KU (nach DDT) ermittelt.
Dieser wird dann wieder vom Netto abgezogen, erst danach wird geschaut, ob nach Abzug von SB 1.000 Oyro für Bald-Ex noch was an EU übrig bleibt...
Ich hoffe, das beruhigt Dich a bisserl mehr,.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die Fakten für einen Monat:
Hallo Saydo,
wir brauchen mehr Fakten umd dazu was zu sagen.
Erstmal die Fakten für ein Jahr, also auch was zu Sonderzahlungen (Weinhachtsgeld oder sowas).
Dann natuerlich die Steuerklasse, auf die sich Dein Netto bezieht, und bei der Fahrtstrecke
ist mir nicht klar ob das die einfache oder die doppelte Entfernung ist.
Klar ist aber, dass Deine Anwältig da wohl nicht wirklich viel Elan entwickelt hat,
aber mehr kann ich Dir wirklich nur sagen, wenn Du meine Fragen beantwortest.
Gruss, Arndt
Hi,
wie ist denn der Umgang mit Deinem Kind angedacht ?
Aktuell ist es so, dass ich den kleinen zwei mal die Woche für je 3,5 Stunden bei mir habe.
Hallo Saydo,
wir brauchen mehr Fakten umd dazu was zu sagen.
Erstmal die Fakten für ein Jahr, also auch was zu Sonderzahlungen (Weinhachtsgeld oder sowas).
Dann natuerlich die Steuerklasse, auf die sich Dein Netto bezieht, und bei der Fahrtstrecke
ist mir nicht klar ob das die einfache oder die doppelte Entfernung ist.Klar ist aber, dass Deine Anwältig da wohl nicht wirklich viel Elan entwickelt hat,
aber mehr kann ich Dir wirklich nur sagen, wenn Du meine Fragen beantwortest.Gruss, Arndt
Hallo Arndt,
also Sonderzahlungen sehen so aus, dass ich ein 13. Gehalt als Weihnachts+Urlaubsgeld bekomme (1/2 Gehalt als Urlaub sowie 1/2 Gehalt als Urlaubsgeld).
Zusätzlich erhalte ich 127,82€ Netto Fahrkostenpauschale ohne Abzüge. Mein Jahressummen für 2007 waren:
Gesamtbrutto 33944€/ Steuerbrutto 29219€/ davon einmalige Bezüge 2468/ Lohnsteuer 1460,28€ /SV-Butto 29219,08€/davon einmalbezüge SV 2468€/ KV-Beitrag/ RV-Betrag 2907/ AV-Betrag 613€ / PV-Betrag 300€ ZE-Betrag 263€/ Gesamtabzüge 5954€ (die Nachkommastellen habe ich weggelassen).
Die Steuerklasse ist 3 / der Nachwuchs kam im September 2007 auf die Welt.
Die Fahrstrecke ist 65km hin und 65km zurück also 130km pro Tag (Fahrgemeinschaft von Daheim aus mit einer Person, wir fahren im Wechsel, jeder eine Woche)
Ich habe auch das Gefühl, dass meine Anwätin nicht alles macht was möglich wäre. Habe demnächst (am 18.09.) wieder einen Termin, hoffentlich kann ich :gunman:Ihr etwas unter die Nase reiben, MIT EURER HILFE!
Sie hat mir empfohlen eine Jugendamtsurkunde über 230€ für das KU erstellen zu lassen. Das habe ich natürlich auch schon gemacht.
Woher und wie Sie auf die 230€ (307€ - 77€ Kindergeld) kommt, weiß ich nicht. Laut meiner Berechnung müssten es doch 216€ (293€ - 77€) sein. Naja die 14€ retten mich eh nicht.
Könnte ich aus der Beteiligung (1/4 ich, Rest Eltern und Geschwister) an unserem Haus irgendwie ohne Probleme raus?
Falls irgend jemand noch Daten / Fakten und Info´s benötigt bitte unbedingt melden, ich gebe mein bestes!!
Wofür gehe ich noch arbeiten? Will mich der Staat in die Arbeitslosigkeit drängen? Was wäre, wenn ich Arbeitslos werde nach diesen Zahlen? Ich bin für die Arbeit 11 Stunden (inkl. Fahrt und Pause) im Einsatz und werde schlechter da stehen als ein Harz V empfänger, oder??
Ich weiß nicht mehr weiter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Vielen Dank im voraus.
Gruß Saydo
Hallo Saydo...ich hatte auch ein Anwältin...und die war leider genau so ..... wie deine!!.....hätte ich mal lieber gewechselt...es war bei mir leider zu spät.!!!..
...hast du schon einen Vertrag bei Ihr unterschrieben??...von wegen vertreten und alle Post zu Ihr und so ein Zeug??..rate dir sei vorsichtig mit solchen Unterschriften.sobald die geleistet wird ( so war es bei mir) ..gings los...!! aus allen Rohren Forderungen auf mich ...und meine Anwältin immer nur " Ich weiß nicht was die wollen" :knockout: ...ich kann es dir sagen - Kasse machen!
Gruss Sukram
Hallo Saydo,
Sie hat mir empfohlen eine Jugendamtsurkunde über 230€ für das KU erstellen zu lassen. Das habe ich natürlich auch schon gemacht.
Wie hat sie es begründet, dass du dir freiwillig einen Titel, der gegen dich verwendet werden kann, holen sollst? Oder hat die Gegenpartei dich aufgefordert?
eskima
Hallo Saydo...ich hatte auch ein Anwältin...und die war leider genau so ..... wie deine!!.....hätte ich mal lieber gewechselt...es war bei mir leider zu spät.!!!..
...hast du schon einen Vertrag bei Ihr unterschrieben??...von wegen vertreten und alle Post zu Ihr und so ein Zeug??..rate dir sei vorsichtig mit solchen Unterschriften.sobald die geleistet wird ( so war es bei mir) ..gings los...!! aus allen Rohren Forderungen auf mich ...und meine Anwältin immer nur " Ich weiß nicht was die wollen" :knockout: ...ich kann es dir sagen - Kasse machen!
Gruss Sukram
Hallo Sukram,
einen Vertrag wegen Post usw habe ich nicht unterschrieben, aber diePost kriegt Sie trotzdem von der Gegenseite. Ich habe Vollmachten usw unterschrieben, vielleicht war sowas im Kleindegruckten dabei.
Ich vermute, auch andere aus meiner Familie, dass es daran liegt, dass es eine Frau ist und Sie denkt auch zum Teil an meine zukünftige Ex-Frau.
Wenn mir jemand Tipps geben kann, was Sie alles nicht geamcht hat, und ich kann das belegen oder auch nicht, werde ich mir einen Anwalt suchen müssen.
Ich brauche aber was handfestes....Bezahlt habe ich jetzt schon einiges 🙁
Gruß Saydo
Hallo Saydo,
Wie hat sie es begründet, dass du dir freiwillig einen Titel, der gegen dich verwendet werden kann, holen sollst? Oder hat die Gegenpartei dich aufgefordert?
eskima
Die Jugendamtsurkunde wurde leider von der Gegenseite angefordert und Sie erklärte mich, dass wäre OK und normal.
Wo ich beim Jugendamt nachgefragt habe, hat man mir gesagt, könnte ich über die Höhe Titel das Gericht änderungen erwirken (natürlich mit Kosten, da keine Prozeßkostenhilfe bekomme)
Diese Scheidung wird mich ruinieren....
Gruß Saydo
Moin,moin
den Unterhalt für´s Kind eintragen zu lassen macht auf jeden Fall Sinn,denn so ist das Kind schon mal aus den Scheidungskosten raus. bei einem 12-jährigem Kind wären das nach Tabelle 391 Euro etwa an Unterhalt. Als Barzahlungspflichtiger wird man ja so behandelt,das in die nächst höhere Gruppe geschaut wird,heisst,es wird so getan als wenn man 2 Kinder hat. Den Unterhalt,den das Kind aber real bekommen kann,kann man aber erst festlegen,wenn das bereinigte Netto feststeht. Das ist eigentlich relativ einfach auszurechnen und die Anwältin sollte das können. Hierbei ist ja auch zu berücksichtigen,das Scheidungsrecht nicht gleich Seuerrecht ist,also bei den fahrtkosten generell Hin-und Rückfahrt mal 0,30 Euro / Kilometer.
Sollte es zu einer Gütevarhandlung bei Gericht kommen,würde ich vorher generell alle anfallenden Kosten aufstellen,die monatlich für den Unterhaltspflichtigen anfallen. Jeden Cent.Dazu gehört alles........ein Auto geht nicht ohne Steuern,Versicherung,Sprit,TÜV,Reparaturen,Wartung,Rücklagenbildung. Ein Haus geht nicht ohne Versicherungen,Heizöl,Wasser,Strom etc. Wenn dann der Richteroder die gegnerische Partei dann meint,das das alles anders geht........dann sollen die sagen und vorrechnen,wie.
LG.......Ralf
Wenn dann der Richteroder die gegnerische Partei dann meint,das das alles anders geht........dann sollen die sagen und vorrechnen,wie.
LG.......Ralf
Hallo Ralf,
das müssen sie weder sagen, noch vorrechnen. Mit dem SB von 900 € ist ein sog. Warenkorb geschnürt, der alles was man so zum Leben benötigt beinhaltet. Wofür man diese 900 € ausgibt ist dann völlig egal. Wenn du im Ticker nachschaust wirst du ein URteil finden, das sinngemäß aussagt, das man kein Auto braucht, sondern auch mit dem Fahhrad zur Arbeit fahren kann.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Saydo,
spontan fällt mir das Thema Rentenversicherungen, Lebensversicherungen und BU Versicherung ins Auge.
In meinen Augen purer Luxus. Rechne mal mit spitzem Bleistift wieviel Altersvorsorge du brauchst um die die 4% vom Brutto vollzuzkriegen.
Den Rest würde jch kündigen oder stilllegen.
Gruß
Bart
Moin Leidensgenosse,
ich habe/hatte genau das gleiche Problem wie du.
kurz gefasst:
Find dich damit ab das du die nächsten Jahre mit 1209 euro leben musst (je älter das Kind wird, desto weniger wird es was dir bleibt, bis auf das Minimum von 1.000 Euro! ausser dein Lohn steigt gleich mit der Düsseldorfer Tabelle 🙂
Von den 1869 euro wird erstmal der KU abgezogen
nach deiner Rechnung hast du dann noch: 1.639 €
dann wird der TU abgezogen, dann hast du noch: 1.209 Euro!
Von diesen 1.209 Euro musst du leben, davon musst du alles bezahlen.
Umgangskosten kannst du per Gerichtsverfahren an den Selbstbehalt anrechnen (wenn es sich lohnt). Jedoch bist du ja noch 209 euro über dem SB, somit sehe ich da wenig chancen.
Möglichkeit A: mit 1.209 Euro weiterleben
Möglichkeit B: mit 1.000 Euro leben, Vorteil, wenn du weniger verdienst, bekommt ex auch weniger EU
Möglichkeit C: Mehr wie 1.869 Euro netto im Monat verdienen (aber aufpassen wegen Einstufung in der DT)
Grüße
Veni
Vidi
Vici
Die Fahrstrecke ist 65km hin und 65km zurück also 130km pro Tag (Fahrgemeinschaft von Daheim aus mit einer Person, wir fahren im Wechsel, jeder eine Woche)
Hallo Saydo,
Also die Fahrgemeinschaft würde ich so ansetzen, dass Du es wie PKW-Kosten behandelst, aber die Strecke reduzierst. Aber nicht auf die Hälfte, weil es gib ja auch eine Urlaubszeits-Nichtüberlappung. Mit 35km einfach wären die Kosten nach den meisten Leitlinien etwa 350 Euro. Davon ab die 128 Euro Beihilfe bleiben 222€. Das dürfte im Rahmen sein und Dir kaum streitig zu machen.
Dann würde ich von vornherein mit Steuerklasse I rechnen. Du profitiertst vom Ehegattensplitting zur Zeit mit etwa 300 Euro. Dass Du die als EU bezahlen musst, solange der Splittingvorteil besteht, ist mehr oder weniger klar, Ziel sollte aber sein, klarzumachen, dass Du auf Basis Steuerklasse I keinen EU schuldest.
Dein private Altersvorsorge ist natuerlich heftig gross. Wichtig fuer die Behandlung hier wäre noch zu wissen, ob die Zugewinngemeinschaft noch besteht. Also ob der Güterstand Zugewinngemeinschaft war und der Scheidungsantrag noch nicht eingereicht wurde. Weil solange sind solche Vorsorgebeiträge unbeschränkt abzugsfähig, weil sie über den Zugewinn-/Versorgungsausgleich ja beiden zugute kommen.
Wenn das nicht mehr so ist, sind diese 4 Positionen (2mal betriebliche Direktversicherung + Tilgungsanteil in der Hausrate + Lebensversicherung über 51 Euro) natürlich zu viel. Richtwert ist 4% vom Brutto, also etwa 110 Euro.
Versuchen wir's mal, die Direktversicherungen nicht zu erwähnen, die private LV aber auch nicht. Mit Steuerklasse I hast Du dann etwa ein Netto von 1560 Euro. Abzüglich 230 Euro KU und der 222 Euro Netto-Fahrtkosten bleiben 1108 Euro. Ziehen wir die BU-Versicherung noch ab (die sichert schliesslich Dein Einkommen) und das halbe Kindergeld von 77 Euro, dann bist Du da, wo Du hinwillst, nämlich am EU-Selbtbehalt von 1000€.
Je nach OLG-Bezirk ist der Abzug des halben Kindergelds zwar nicht mehr vorgesehen (Thema Tabellen- oder Zahlbetrag), aber wenn nur Zahlbetrag abgezogen wird kannst Du ja zusätzlich Umgangskosten in Abzug bringen.
Also, das muss die Strategie sein: möglichst schnell Klarheit in die Steuerklassen schaffen und als EU nur das anbieten, was Du über die Steuerklasse III an Splittingvorteil hast, auf Basis Steuerklasse I aber eine Leistungsfähigkeit bzgl. EU verneinen!
Gruss und viel Erfolg,
Arndt
Hallo Leute,
Meine zukünftige Ex-Frau und ich lassen uns scheiden. Nach den Berechnungen meiner Anwätin müßte ich ca. 430€ EU und 230€ KU zahlen.
Hallo,
vielleicht habe ich das ja nur übersehen: wie alt ist denn das Kind, und arbeitet deine Nochfrau? Wenn ja, wie viel Stunden und was verdient sie? Wenn nicht, warum?
/elwu
Hallo,
vielleicht habe ich das ja nur übersehen: wie alt ist denn das Kind, und arbeitet deine Nochfrau? Wenn ja, wie viel Stunden und was verdient sie? Wenn nicht, warum?
/elwu
Hallo elwu,
der kleine ist jetzt ein Jahr alt. Meine Nochfrau arbeitet nicht, kann ja auch nicht, da der kleine ja da ist.
Gruß Sadyo
Hallo Ralf,
das müssen sie weder sagen, noch vorrechnen. Mit dem SB von 900 € ist ein sog. Warenkorb geschnürt, der alles was man so zum Leben benötigt beinhaltet. Wofür man diese 900 € ausgibt ist dann völlig egal. Wenn du im Ticker nachschaust wirst du ein URteil finden, das sinngemäß aussagt, das man kein Auto braucht, sondern auch mit dem Fahhrad zur Arbeit fahren kann.
Tina
Hallo Tina,
schön, dass man aber auch an die Leute denkt, die weiter weg arbeiten. Täglich 11 Stunden unterwegs, 130km Fahrt + Verschleiß usw. usw.
Und am Ende hat man, wenn man alles kürzt was möglich ist, ca. 300-400€ zum Leben.
Gruß Saydo
Hallo,
wie sieht das ganze aus, wenn ich nicht mehr arbeiten sollte bzw. gekündigt werde? Was würde passieren?
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht?
Gruß Saydo