Unterhalt zahlen ob...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt zahlen obwohl wir noch unter einem Dach leben?

Seite 1 / 2
 
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Lage: Habe meine Freundin verlassen da sie mich betrogen hat. Wir haben einen Sohn 4 Jahre alt. Wir wohnen im Moment immer noch in einem Haushalt. Ihr Rechtsanwalt fordert ab 1.12. Unterhalt für meinen Sohn. Wenn ich aber im Dezember noch mit den beiden zusammen wohne theoretisch, muss trotzdem ich Unterhalt am 1.12. zahlen? Dachte erst wenn ich mit dem Kind nicht mehr in einem Haushalt lebe?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2019 01:04
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, es gilt der Zeitpunkt der Trennung. Man kann auch getrennt in einer Wohnung leben.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 02:49
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Aber: ich betreue mein Kind ja ebenso täglich. Und ich bezahle alle Lebenserhaltungs Dinge wie Mietw Strom usw usw wirklich ALLES, die KM bezahlt 0% vom täglichen Leben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2019 02:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gelöscht

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 08:19
(@wasserfee)
Registriert

hi,

Aber: ich betreue mein Kind ja ebenso täglich. Und ich bezahle alle Lebenserhaltungs Dinge wie Mietw Strom usw usw wirklich ALLES, die KM bezahlt 0% vom täglichen Leben.

dann stell das sofort ein, keine gemeinsamen Konten, zahle nur noch anteilig.

Kindesunterhalt kann NICHT mit anderen Posten verrechnet werden.

Den MUSST du zahlen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 10:13
(@inselreif)
Moderator

Na ja, vielleicht betreut er das Kind ja mehr und die KM muss Unterhalt zahlen??!

Alsbaldiges Auftrennen ist natürlich trotzdem korrekt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 10:33
(@maxmustermann1234)
Registriert

Du musst schon mehr Informationen mitgeben: seit ihr verheiratet, auf wen läuft die Wohnung, Miete oder Eigentum, welche gemeinsamen Positionen zahlst du alleine (ihre solltest du generell nicht übernehmen). Arbeitet sie und wie hat sie vor dem Kind gearbeitet, wie wird das Kind betreut...

Nur so kann man dir umfassend helfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 11:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Trennung liegt dann vor, wenn es eine Trennung von Tisch und Bett ist und ab diesem Zeitpunkt ist Unterhalt zu zahlen. Trennung von Tisch und Bett bedeutet, dass jeder für sich wirtschaftet, also jeder wäscht seine Wäsche, kauft für sich ein und es gibt strikt getrennte Konten. Die Wohnung ist in Wohnbereiche aufgeteilt oder einer ist ausgezogen.
Ist dem nicht so, dann liegt keine Trennung vor.

Da von Freundin gesprochen wird und von Trennungsunterhalt keine Rede ist gehe ich mal davon aus, dass der TO nicht verheiratet ist. In diesem Fall geht es darum, wer das Kind betreut. Wer kauft ein, kocht, putzt, wäscht für das Kind? Wenn das die Mutter hauptsächlich ist, dann wird das auch so fortgeschrieben und sie hat Anspruch auf den KU.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 12:02
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Also: nicht verheiratet, 6 Jahre zusammen. Wir wohnen noch alle 3 zusammen. Wir waschen unsere Wäsche gemeinsam. Sie legt sich sogar zu mir ins Bett (ich geh immer früher schlafen). Einkaufen jeder für sich. Ich zahle seit ca 3.5 Jahren Miete Strom Internet GEZ usw usw. sie zahlt nur ihr eigenes Zeug wie ihr Handy etc. Kurz: ich zahle alles. Kind Geht in Kiga 5 Tage die Woche a 8 Stunden. Ich zahle Kiga.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2019 13:16
(@wasserfee)
Registriert

das Wichtigste hast du nicht beantwortet:

wer arbeitet wieviel und wer kümmert sich hauptsächlich um Kind und Haushalt?

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 13:25




(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo robshome86, das sieht für mich nach keiner Trennung aus, das sieht für mich nach ausnutzen aus, Entschuldige,aber warum lässt du das mit dir machen?

Also ich würde da keinen Unterhalt für das Kind zahlen, du zahlst doch schon alles lg

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 14:07
(@maxmustermann1234)
Registriert

Besteht gemeinsames Sorgerecht? Wer ist Mieter der Wohnung? Wer von euch arbeitet wann?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 14:11
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

[...]
Also ich würde da keinen Unterhalt für das Kind zahlen, du zahlst doch schon alles lg

unter der gegebenen Situation, dass der TO mit Rechtsanwaltsschreiben zur Offenlegung seines Einkommens in Zusammenhang mit Zahlungen von Kindesunterhalt aufgefordert wurde ist dieser Vorschlag nicht nur sinnfrei sondern auch noch gefährlich...
Allerdings sollte sich @robshome86 schon klar sein wo seine Reise hingeht (hingehen soll)...
Wäre(!) der TO noch verheiratet, wäre die aktuell gelebte Lebensform tatsächlich alles Andere, als dass, was man unter "getrennt leben" (im rechtl. Sinne, siehe auch #7 von @Susi64) anerkennt.
Da er sich hier angemeldet hat und hier um Hilfe bittet könnte man meinen, dass er diese auch braucht. Dazu sollte er aber auch die Ihm gestellten Fragen (-> #6/ 9/ 11) auch (zielführend) beantworten.

Fakt ist, Ihr müßt unter den gegebenen Umständen der Trennung, einhergehend mit der Unterhaltsforderung der KM eure finanzielle Situation neu ordnen.
-> getrennte Konten ist das mindeste!
-> ab 01.12. wird definitiv Unterhalt für das Kind fällig  (hier könnte er allerdings auch schon geholfen bekommen)
Der Rest kann wohl tatsächlich erst beantwortet werden, wenn der TO die Fragen beantwortet (die noch offen sind  :wink:)
Ob man danach immer noch "gemeinsam" wirtschaftet (und Tisch und Bett!! teilt )sei da erstmal dahin gestellt (besonders klug halte ich es nicht)...
In Anlehnung an den Beitrag (#5) vom Inselreifen: geht die KM arbeiten? Wenn ja wie hoch ist Ihr Einkommen?
Wie ist das Verhältnis zur KM (DEF)
Auf Grund der Trennungssituation und des zusammenwohnens unter einem Dach wäre Dir @robshome zu empfehlen, sensible (persönliche) Unterlagen dem Zugriff der Exfreundin zu entziehen!!!-
-> unterbringen der Unterlagen bei den Eltern???

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 15:08
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Kakadu59 , wo bitte ist da eine Trennung, liegen in einem Bett, er zahlt alles, warum sollte er Kindesunterhalt zahlen?

Ratsam wäre es für den TO die Konten zu trennen, sie zum Auszug zu bewegen und seine Papiere zu sichern.

Erst wenn seine Ex die gemeinsame Wohnung verlassen hat und die Betreuung des Kindes bersprochen und sicher gestellt ist, würde ich mir an seiner Situation Gedanken machen, irgendwas zu zahlen.
Vielleicht bleibt das Kind ka bei ihm, wer weiß das? Vielleicht betreut man das Kind im Wechselmodell? im Endeffekt ist nichts geklärt.

Er sollte sich langsam aber sicher,Gedanken machen, wo diese Situation hinführt?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 15:22
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Verzeihung: gemeinsames Sorgerecht. Vaterschaft ist anerkannt. Nicht verheiratet. Ich arbeite 4 Schicht Vollzeit. Kind geht 40 h pro Woche im Kindergarten. Sie arbeitet 3x pro Woche a 6 h als Friseur. Netto hat sie ca 550 Euro monatlich. Mehr arbeiten möchte sie nicht. Gegnerischer Rechtsanwalt verlangt auch ca 330 Euro Betreuungsunterhalt für Sie. Kind ist gesund und munter. Sie ist gesund und munter. Mich interessiert wirklich nur ob ich KindesUnterhalt zahlen muss wenn ich hier wohne mit allen zusammen. Wir betreuen beide unseren Sohn. So wie gehabt auch. Sie geht zB außer Haus zur Freundin kommt 10 h spöter zurück. Ich kümmere mich in dieser Zeit um meinen Sohn. So wie sonst auch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2019 15:31
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Kakadu59 , wo bitte ist da eine Trennung, liegen in einem Bett, er zahlt alles, warum sollte er Kindesunterhalt zahlen?

Ratsam wäre es für den TO die Konten zu trennen, sie zum Auszug zu bewegen und seine Papiere zu sichern.

Erst wenn seine Ex die gemeinsame Wohnung verlassen hat und die Betreuung des Kindes bersprochen und sicher gestellt ist, würde ich mir an seiner Situation Gedanken machen, irgendwas zu zahlen.
Vielleicht bleibt das Kind ka bei ihm, wer weiß das? Vielleicht betreut man das Kind im Wechselmodell? im Endeffekt ist nichts geklärt.

Er sollte sich langsam aber sicher,Gedanken machen, wo diese Situation hinführt?

Bei Unverheirateten ist dem Gesetzgeber perse erstmal egal, wie (und ob) die in Trennungsabsicht lebenden und nicht verheirateten Paare (weiterhin zusammen-) leben.
Für den (zb.) anzunehmenden Fall, dass der TO KU zahlen muß (müsste):
Dem Gesetzgeber wäre auch an dieser Stelle egal, wie der TO seine weitere finanzielle Situation gestaltet soweit eben der ausgehandelte/ ausgeurteilte Unterhalt an den BET gezahlt wird....

Mal angenommen, der TO wird (per 01.12.2019) zu KU "verdonnert":
Tatsächlich könnte er den KU im Innenverhältnis einvernehmlich mit der KM verrechnen (anzuempfehlen wäre das nicht). Wenn er später (sagen wir mal nach 6 Monaten, zB durch Streit :wink:) in eine Situation käme, in der er beweisen müßte, dass Unterhaltszahlungen an die KM geflossen sind und er könnte das nicht beweisen (keine Belege für Unterhaltszahlungen), könnte dies Ihm zum Verhängnis werden...
Im diesem (schlimmsten) Fall wäre er zu Nachzahlungen verpflichtet.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 15:41
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Kakadu59 da gebe ich dir recht, dann muss der TO jetzt Nägeln mit Köpfen machen. Er muss jetzt handeln, sich anwaltlich beraten lassen.

So kann das ja nicht weiter gehen, sie nutzt die Situation aus, und er hält still. Aber um Barunterhalt und Betreuungsunterhalt zahlen zu müssen, lebt man doch nicht unter einem Dach, da müssten ja alle Männer, die mit der KM zusammen leben, Barunterhalt zahle, das ist doch nicht der Fall

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 15:46
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @robshome86,
was ist mit der Wohnung?
Du sprichst von Miete: wer steht im Mietvertrag?
Wie ist die Betreuungssituation?

Auf Grund der Angaben bezüglich der Arbeitssituation der KM (und Deiner eigenen 4-Schichten) gehe ich vorsichtig davon aus, dass die KM aktuell den größten Teil leistet?
Allerdings irritiert mich das hier:

Wir betreuen beide unseren Sohn. So wie gehabt auch. Sie geht zB außer Haus zur Freundin kommt 10 h später zurück. Ich kümmere mich in dieser Zeit um meinen Sohn. So wie sonst auch!

In Deinem 4 Schichtsystem (Vollzeit) wird ja nun auch ein großer Teil(?) an Zeit anfallen, in der Du nicht in der Lage bist(?) als Betreuer zur Verfügung zu stehen?
Wer kümmert sich dann aber um den Sohn, wenn dieser (scheinbar tägliche) Fall

[...] Sie geht zB außer Haus zur Freundin kommt 10 h später zurück.[...]

entritt?

weiter schreibst Du:

[...]
Sie arbeitet 3x pro Woche a 6 h als Friseur. Netto hat sie ca 550 Euro monatlich. Mehr arbeiten möchte sie nicht. Gegnerischer Rechtsanwalt verlangt auch ca 330 Euro Betreuungsunterhalt für Sie.[...]

Betreuungsunterhalt sehe ich hier nicht...
Dies Forderung würde ich ablehnen/ bestreiten

Edith:

[...]
Er muss jetzt handeln, sich anwaltlich beraten lassen.
[...]

Fett: das sehe ich nicht so...
Momentan kommt(käme) er auch noch recht gut ohne teuren Anwalt aus.
Einen ersten richtigen Schritt, nämlich sich hier anzumelden hat er ja schon getan... 😉

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 16:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer ist Mieter der Wohnung?

Das verspricht lustig zu werden. Das Kind ist vier Jahre alt, vollzeitbetreut und sie will Betreuungsunterhalt? Dass der Anwalt das für sie einfordert, schreit schon von ihrer Seite aus nach Krieg.

Ich würde hier mal die Zahlen einstellen und wir rechnen für dich. Dann kann man klären, wie du Auskunft gibst und was du ggf. zahlst.

Gleichzeitig würde ich Madame und ihrem Rechtsexperten dann aber auch klar machen, dass sie dann ihren Anteil an Miete usw. selbst zahlen muss, selbstverständlich ohne dass du Betreuungsunterhalt zahlst. Du kannst nur hoffen, dass du sie schnell aus der Wohnung bekommst. Oder dass es im Idealfall ihre ist und du den Auszug selbst gestaltest.

Und bringe bitte wirklich alles in Sicherheit, was notwendig ist: Papiere/Urkunden, Wertgegenstände oder Dinge mit sentimentalen Werten (Opas Uhr usw).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2019 16:04
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Den Betreuungsunterhalt möchte ich auch ablehnen. Sie möchte nicht mehr arbeiten sagt sie mir ins Gesicht leider. Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Leider! Sie lehnt eine Kündigung ab (kann ja nur von uns beiden gekündigt werden). Das Ich aus dem Vertrag raus komme ist mein Ziel. Aber da müsste unser Vermieter mitspielen den ich noch nicht kontaktiert habe. Möchte zuerst zum Rechtsanwalt gehen wegen Beratung. Termin ist in 7 Tagen bei meinem Rechtsanwalt.
Hauptsächlich betreut Sie unseren Sohn natürlich wenn ich arbeite.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2019 16:08




Seite 1 / 2