Unterhalt zahlen, o...
 
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Unterhalt zahlen, ohne Zustimmung der KM zur Vaterschaft?

 
 anpa
(@anpa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die KM hat der Vaterschaftsanerkennung noch nicht zugestimmt. Muss ich trotzdem Unterhalt zahlen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

anpa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2008 15:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus anpa!
Erst mal willkommen im Forum.

Mit welcher Begründung stimmt sie nicht zu (interessehalber)?

Solange Du die Vaterschaft nicht anerkennen darfst, gilt das Kind als vaterlos, ergo zahlst Du auch keinen Kindesunterhalt (KU)!
Trotzdem würde ich das Geld mal auf die Seite legen, denn KU kann auch rückwirkend eingefordert werden...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 15:34
 anpa
(@anpa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 82Marco,

danke für Deine Nachricht. Ich habe die Vaterschaft anerkannt, jedoch muss die KM die Anerkennung bestätigen bzw. ihr zustimmen, was sie noch nicht getan hat. Muss ich den Unterhalt nachzahlen (8 Monate)?

Grüße aus dem Norden
anpa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2008 15:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@anpa:
ist das Kind 8 Monate alt oder ist die Trennung so lange her?
Rückwirkend ab Zeitpunkt der Geltendmachung=Trennungszeitpunkt, so viel ich weiß.

Grüße
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 15:51
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi anpa,

damit die Kindsmutter  KU von Dir verlangen kann, muss sie Dich wirksam in Verzug gesetzt haben (oder ein Vertreter wie Anwalt, JA etc.).
In Verzug setzen heißt, KU von Dir zu fordern in Verbindung mit der Offenlegung Deines Einkommens zwecks KU-Berechnung. Hat nix mit Trennung zu tun!

Voraussetzung ist dafür die Vaterschaftsanerkennung. Diese liegt aber noch nicht vor. Warum nicht?

Hat die Mutter die fehlende Vaterschaftsanerkennung zu verantworten?

Beispiel:

Vaterschaft wird direkt nach Geburt anerkannt. Der KV aber nicht durch KM in Verzug gesetzt. Dann wird irgendwann doch gefordert. In diesem Fall muss KU nicht nachgezahlt werden.

Es wird hier darum gehen, warum die Vaterschaftsanerkennung erst jetzt zustande kommt! Grundsätzlich steht dem Kind KU ab Geburt zu.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 16:02