Unterhalt zusätzlic...
 
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Unterhalt zusätzlich für die Ex-Freundin

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(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin seit anfang februar single, meine ex hatte kein bock mehr. ist auch egal.
der unterhalt für unseren sohn wurde durchs jugendamt berechnet, den ich seit februar fleißig bezahle. da ich bis dato alleinige verdiener war,
bezieht sie momentan hartz4, rückwirkend zum februar hat sie ihr geld erhalten, alles soweit so gut.

nun hat sie ein schreiben vom jobcenter bekommen, dass weder sie noch ich richtig deuten konnten.
gestern hatte sie dort angerufen und sich das erklären lassen.

die wollen, dass ich zusätzlich zum unterhalt für das kind, noch unterhalt an die ex zahle.
als grund, weil das kind unter 3 jahre ist.
wasn das fürn quatsch? ich dachte, man muss nur unterhalt an die ex zahlen, wenn man verheiratet gewesen ist.
Sind die vom jobcenter total bekloppt? ist das rechtens?

mir kommt das so vor, als wenn die bissl hartz4 sparen wollen und ich die differenz zum regelsatz abdrücken soll.

wer kann mir dazu helfen, und mir nen paar infos geben, was mich vielleicht erwartet.
hab doch kein goldesel im keller!?

lg graphitmps

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 17:33
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist genau so richtig. Bis zum 3. Lebensjahr hat die KM Anspruch auf Unterhalt, denn bis dahin ist ihr nicht zuzumuten arbeiten zu gehen.
DEIN Kind ist der Grund für die Arbeitsverhinderung, also ist es in der Tat logisch das DU auch die Kosten trägst.
Ich war nicht mit deiner Ex in der Kiste, also warum soll ICH (und alle anderen Steuerzahler) für die Folgen aufkommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 17:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus graphitmps und willkommen im Forum!
Das Ganze nennt sich Betreuungsunterhalt (BU) und ist insofern "rechtens".
Ab drei Jahren kann Euer Sohn in die KiTa, was der KM ermöglichen würde, wieder arbeiten zu gehen...wie alt ist denn Sohni?

Prinzipiell versucht die ARGE (teils mit Recht), die Allgemeinheit von Zahlungen zu entlasten und meist Väter in die Pflicht zu nehmen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 17:43
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Du kannst Dich auf drei harte Jahre einrichten, die Du - wenn Du keinen Goldesel hast - am Rand des
Selbstbehaltes fristen wirst. Der Mindestsatz für BU liegt bei ca. 770 €. Was Du wirklich zahlen musst,
hängt von Deiner Leistungsfähigkeit ab. Es wird zunächst Dein unterhaltsrelevantes Einkommen berechnet,
davon geht dann der KU ab. Der Selbstbehalt gegenüber der Ex liegt bei 1050 €, dieser Rest muss
Dir verbeiben. Die Differenz stellt bei durchschnittlichem Einkommen den BU dar.

Einfaches Beispiel
Bereinigtes Nettoeinkommen: 1800 €
KU (Zahlbetrag): 241 €
Selbstbehalt gegenüber Ex: 1050 €
Unterhalt für Ex (BU): 509 €.

Das Schreiben, was Du bekommen hast, stellt wahrscheinlich die Inverzugsetzung dar. Du hast Dein Ein-
kommen offenzulegen, dann wirst Du einen Bescheid erhalten, was Du zu zahlen hast.

Eine gute Idee ist, Deine Ex möglichst schnell in Arbeit zu bringen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 18:06
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

danke für die schnelle antwort.

mein sohn ist ein jahr und 10 monate alt und geht bereits in den kindergarten, da sie vor der trennung ein praktikum begonnen hatte, was anfang april endete. demnach kann sie sehr wohl arbeiten gehen, und ich muss nix zahlen, oder?

lg graphitmps

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 18:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mein sohn ist ein jahr und 10 monate alt und geht bereits in den kindergarten, da sie vor der trennung ein praktikum begonnen hatte, was anfang april endete. demnach kann sie sehr wohl arbeiten gehen, und ich muss nix zahlen, oder?

aktuell ist das Praktikum ja beendet; bis Deine Ex eine bezahlte Tätigkeit aufnimmt bzw. bis zum 3. Geburtstag Eures Sohnes bist Du daher der Unterhaltszahler für sie. Damit wird lediglich fortgeschrieben, was Ihr selbst vereinbart habt:

da ich bis dato alleinige verdiener war

Was Deine Ex jetzt tun könnte, spielt keine Rolle; der Gesetzgeber hat jedenfalls entschieden, dass sie (mindestens) die nächsten 14 Monate nicht arbeiten muss. Vielleicht stellst Du mal ein paar Einkommenszahlen ein; dann können die Unterhaltscracks für Dich rechnen, was an Betreuungsunterhalt für die Ex fällig wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 18:16
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

leider ist es nicht so einfach. Wenn Deine Ex arbeiten geht, und keinerlei HarzIV mehr
bezieht, ist zumindest die ARGE raus und von Dir wird von offizieller Seite kein BU
gefordert.

Trotzdem besteht die Unterhaltspflicht weiter, d.h. Deine Ex kann dann von Dir fordern.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 18:18
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

monatliches nettoeinkommen liegt im jahresdurchschnitt bei 1.600€.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 19:03
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

Fordern würde sie ja garnicht. sie würde auch nicht wollen, dass ich ihr noch unterhalt zahle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 19:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

so einfach ist es nicht. Sie MUSS den Unterhalt von Dir einfordern, weil Du als Unterhaltsverpflichteter dafür sorgen musst, dass ihre Ansprüche nicht den sozialen Kassen zur Last gelegt werden. Bis zum 3. Geburtstag kommst Du da nur raus, wenn sie so arbeiten geht, dass sie keine Sozialleistungen benötigt. Dann muss sie auch keinen Unterhalt für sich einfordern. Klappt das nicht, prüft das Amt ob Du leistungsfähig bist und sollte das so sein, musst Du zahlen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 19:21




(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

okay. habs kapiert.
ich muss nur nicht zahlen, wenn sie arbeit selbst sucht und bekommt. das jobcenter wird ihr ja nix anbieten, da sie meinen sie müsste nicht arbeiten, weil unser sohn unter 3j ist, richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 19:24
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Falsch.

Wenn Sie selbst arbeit sucht kann es passieren das das Einkommen als "überobligatorisch" gewertet wird - und zu zahlst als würde sie nicht arbeiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 19:25
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

das versteh ich jetzt nicht.

ich muss zahlen, weil das JC meint, sie muss nicht arbeiten.
ich muss zahlen, selbst wenn sie sich arbeit sucht und sich selbst versorgen kann, da der kleine in den kindergarten geht.
also komm ich nur da raus, wenn unser sohn 3 wird?

das macht irgendwie keinen sinn für mich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 19:35
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

was zählt denn alles in den eigenbedarf rein von 1050€? alle abzüge, die man persönlich hat oder nur die wichtigsten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 19:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich muss zahlen, weil das JC meint, sie muss nicht arbeiten.

nein, Du musst zahlen, solange Euer Sohn noch keine 3 Jahre alt ist und solange sie in dieser Zeit ausserstande ist, sich durch eigene Erwerbstätigkeit selbst zu unterhalten. Dass sie bis dahin nicht arbeiten MUSS, "meint" nicht das Jobcenter, sondern der Gesetzgeber. Wenn sie trotzdem arbeiten möchte, wird sie niemand daran hindern.

Wie weit bist Du selbst denn in der Lage und bereit, der Mutter Eures Kindes eine eigene Erwerbstätigkeit zu ermöglichen; beispielsweise dadurch, dass Du selbst Euer Kind betreust? Vielleicht findet sie zuhause hocken und Kind hüten ja gar nicht so toll?

ich muss zahlen, selbst wenn sie sich arbeit sucht und sich selbst versorgen kann, da der kleine in den kindergarten geht.

das kommt dann auf die Höhe ihres Arbeitseinkommens an. Pauschalregel: Du musst auch dann zahlen, wenn ihr eigenes Arbeitseinkommen nicht bedarfsdeckend ist; sie also weiter aufstockende öffentliche Gelder benötigen würde.

was zählt denn alles in den eigenbedarf rein von 1050€? alle abzüge, die man persönlich hat oder nur die wichtigsten?

da zählen nicht Abzüge rein; von diesem SB musst Du alle Deine Kosten decken (Miete, Lebenshaltung, Telefon, Auto etc.)

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 20:08
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

von deinem so genannten eigenbedarf, mußt DU alles zahlen, was du zahlen mußt, wie z.b miete,auto,versicherungen,etc. also, rechne durch,, aber ich sag dir jetzt schon, es bleibt net viel, bei ir sind es gerade mal 100 euro, durch 4 dann weißt du, was ich zum leben noch habe ! mußt einsparen wo es nur geht - oder auswandern, in ein land, das nicht viel für unterhalt nach deutschland übrig hat 🙂 soll es auch geben ! aber wie gesagt, von dem eigenbedarf, oder selbsterhalt wie es der deutsche gesetzgeber nent mußt du deine festkosten bezahlen - wenn was übrig bleibt, lege es beiseite - wirst es brauchen ! mir steht das auch noch alles bevor und wir haben 2 kinder und nun ein haus mit schulden ! da kannste dir direkt die kugel geben !

glaube, wenn ich jetzt ne frau finde und mit ihr noch ein kind in die welt setze sieht ein wenig anders aus, dann verkürzt sich der unterhalt an die ersten beiden kinder, weil das "neue" dann mehr zusteht, zumindest so in der art, genau weiß ich es nicht, will ich auch gar net, wenn ich große lust verspüre, gehe ich ab sofort woanders hin - aber wovon ? :-))

es wird hart ! ganz hart !

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 20:17
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

@brille007

also wie schon gesagt, meine ex ist 6 stunden alleine zuhause und macht sich nen bunten. mein sohn geht schon fast ein halbes jahr in die kita, worauf soll sie also aufpassen, dann kann sie auch arbeiten gehen!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 20:19
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

@loeffel1172

da lieg ich aber mit meinen scheiß abzügen weit drüber. von wat soll ick die dann zahlen?
die differenz vom selbsterhalt zum nettoeinkommen bekommt dann sie?

wer hat sich solch eine scheiße ausgedacht, ich habs, kann nur ne frau gewesen sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 20:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

solche Milchmädchenrechnungen wie

glaube, wenn ich jetzt ne frau finde und mit ihr noch ein kind in die welt setze sieht ein wenig anders aus, dann verkürzt sich der unterhalt an die ersten beiden kinder, weil das "neue" dann mehr zusteht, zumindest so in der art,

lesen wir hier des öfteren; sie berücksichtigen nicht, dass ein zusätzliches Kind nicht nur ein paar EUR Unterhalt an bereits vorhandene Kinder "spart", sondern - oh Wunder - selbst auch tatsächlich Geld kostet. In der Regel sogar deutlich mehr als man "gespart" hat.

Insofern ist der Plan "weitere Kinder" eine ganz schlechte Idee, wenn es schon für die vorhandenen Kinder kaum reicht. Und was das Auswandern angeht: Das muss man in Zweifelsfall nicht nur ankündigen, sondern auch tatsächlich durchziehen, wenn man Unterhalt "sparen" will. Dafür muss man dann in einem meist weit entfernten Land leben, wo man keine sozialen Kontakte hat, die Sprache nicht spricht und von deutschen Gehältern, Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen nicht einmal zu träumen braucht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 20:25
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

das ist ja lustig, hier werden schimpfwörter mit geräuschwörtern überdeckt. 🙂
sorry, war nicht so gemeint mit den satzverstärkungswörtern.

hab mir schon überlegt, mir nen seil vonner arbeit mitgehen zulassen, die halten ne menge aus.
dat jute maschinenseil. 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 20:26




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