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Unterhalt zusätzlich für die Ex-Freundin

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 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Erdi
also entscheiden kann das JC überhaupt nichts dies kann nur ein Richter, aber er wird dich auf BU verklagen das ist sicher.
Wie hoch hier BU wird hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab.
770 ist der Mindestbedarf für deine Ex(Hartz4)es wird defintiv nur ein Fahrtweg zur Berufsb. Pauschale berücksichtigt egal wie weit dein Fahrtweg ist.

keine guten Nachrichten sorry ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 14:01
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Leitlinien des OLG Stuttgart: aktuell

10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

Gruss Th

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 14:25
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,

danke fuer die Infos. Sorry wenn ich nerve aber mir ist immer noch nicht klar ob ich jetzt BU nachbezahlen muss ab Dezember oder nicht. Bin auf diesem Gebiet kein Anwalt ( nur Laie ) 🙂 Ich dachte immer ab dem Zeitpunkt ab dem ich zur Auskunft aufgefordert werde ?
Muss doch irgendwo geregelt sein ?

Wenn dies alles nachgefordert wird: Rueckzahlung maximal in Raten moeglich , d.h. Ausgaben, werden diese dann auch vom bereinigten Netto abgerechnet ?

770 Euro ist der Mindestbedarf, soweit ok. Kann doch nicht sein dass wenn man H4 bekommt nachher als BU mehr ? ( keine Ehe )
Angenommen es werden 900 Euro festgelegt und mir bleiben nacher 1050. D.h. ich bezahle mit Kindesunterhalt mehr als ich selbst habe.....

Gruss
Erdi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 14:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi erdi

Dies ist der Thread von graphitmps. Wenn Du Deinen eigenen Fall weiter diskutieren möchtest, mache bitte einen eigenen Thread auf. Siehe auch Forenregel Nr.5. Danke.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 15:10
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

also zur bestimmung des kindesunterhaltes hatte ich zwei möglickeiten:

1. ich reiche die letzten drei Lohnzettel ein, und danach wird es berechnet

oder

2. ich reiche die letzten 12 monate ein, und danach wird es brechnet.

da ich die letzten 3 monate damals viel schicht hatte, hatte ich einen höheren durchschnitt,

als bei der option mit den 12 monaten.

jugendamt hatte genauso wie ich rund 2000€ jahresdurchschnitt ausgrechnet, was am ende ein betrag von 257€ bis zum 6.LJ des sohnes ergab.

wie gesagt, dass ist der durchschnitt, es können durchaus mal 2000€ sein, wenn ich viel in schicht gearbeitet habe, aber es können auch mal nur 1200€ sein, grade im februar immer gehabt.

ich hatte gestern mal beim jugendamt nachgefragt wegen der ganzen sache. die meinten der mindestsatz wäre aber wesentlich niedriger.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2012 20:31
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

@malachit

das mit dem maschinenseil hast du falsch verstanden.
ich arbeite in einer papierfabrik, da gibt es seile auf rollen, die in der papiermaschine eingespannt werden, deshalb "Maschinenseil".
was ich damit vor hatte? für mich nen knoten binden üben, dass er auf garkeinen fall reißt, wenns drauf ankommt.
spaß beseite, jetzt kommt ernst.:-)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2012 20:43
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

hab mit meiner ex getelt. sie sagt, sie bekäme 400€ vom hartz4 amt, plus elterngeld, kindesunterhalt und kindergeld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2012 22:00
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wenn das Amt mit drin ist, siehts mit Deals eher schlecht aus, das Amt wird kommen und sich holen, was geht.
Als Leidensgenosse muss ich Dir sagen, Du hast echt die falsche Sicht auf die Dinge:
Du alleine hast Deiner Freundin einfach so ein Kind gemacht und Ihr dadurch einen unermässlichen Schaden zugefügt. Dieser Schaden will ersetzt werden! Deswegen musst du Ihre alten Einkünfte (H4) ersetzen und zusätzlich den KU alleine tragen und Betreuungskosten sind natürlich auch da. Wenn Du dann "nur" 700€ als böser Schadensverursacher zahlen musst, kommst Du gut davon. Also eins muss man den Frauen echt lassen.... sie haben das bessere Marketing...

mfg

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Geschrieben : 25.04.2012 22:51
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

wißt ihr - was ander der ganzen sache mit dem selbsterhalt der blanke witz ist ?

mann muß immer zahlen - geht die olle fremd und scheitert deshalb die beziehung/ehe darf der depp trotzdem zahlen, ist ja sein kond ! mag ja alles sein, aber wenn das verschulden doch bei dem m* liegt, warum steht ih dann die 770 euro zu ? dann müßte man doch als richter diesen betrag kürzen, sowie es bei manchen hartz 4 leuten der fall ist wenn die was verbockt haben, irgendwie ist das alles totaler humbuck !

_________________________________________

Mäßige bitte Deinen Tonfall. Du hast bei Deiner Registrierung die FORENREGELN anerkannt. Halte sie ein sonst werden solche Beiträge entsprechend Nr. 1 gelöscht.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 23:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mann muß immer zahlen - geht die olle fremd und scheitert deshalb die beziehung/ehe darf der depp trotzdem zahlen,
[...]
dann müßte man doch als richter diesen betrag kürzen, sowie es bei manchen hartz 4 leuten der fall ist wenn die was verbockt haben

kein denkender Mensch wünscht sich "noch mehr Familienrecht", in dem eine Ehe bzw. die Frage nach der Schuld an ihrem Scheitern Jahre später von aussenstehenden Dritten bis ins Detail seziert wird und eheliche Verfehlungen mit finanziellen Massnahmen sanktioniert werden.

Selbst der in diesem Kontext so gerne zitierte "fremdgehende Ehepartner" hat meist vielschichtige Gründe - Desinteresse, Langeweile, mangelnde Körperpflege des anderen Partners zum Beispiel. Möchtest Du das alles wirklich öffentlich verhandelt haben - und dass sich die Höhe Deiner Unterhaltszahlungen am Ende nach der Schwere Deiner ehelichen Verfehlungen bemisst?

Der Ermahnung zu einem zivilisierten Umgangston schliesse ich mich im übrigen an. Für Pöbeleien gibt es Stammtische.

Grüssles
Marti

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 02:56




(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

ich hab da mal ne andere frage und weiß es gehört hier nicht rein.

wie kann ich mich denn hier ausloggen? finde einfach den button dazu nicht.

jetzt wieder zum thema:

Könnt ihr mir sagen, wie das jobcenter meinen nettolohn berechnet? ich meine, berechnen die den unterhalt jeden monat neu, da ich unterschiedlich verdiene, oder nehmen die den jahresdurchschnitt, wie das jugendamt?

lg graphitmps

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2012 15:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

wie kann ich mich denn hier ausloggen? finde einfach den button dazu nicht.

Der Button "Abemelden" befindez sich bei "Deine Daten", dort rechts oben im Fenster.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 15:58
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

moinsen,

kann mir keiner sagen, wie das jobcenter mein unterhalt für die ex berechnet. wird jeden monat neu berechnet?

mal ne andere frage:

es gibt doch, hab ich gehört, ne regelung, dass leute unter 25Jahren keine eigene wohnung haben dürfen und eigentlich zurück zu deren Eltern ziehen müssten. sobald sie hartz4 beanspruchen würden, müssten die eltern doch dafür aufkommen.

in wie fern trifft das noch zu? und ändert sich daran irgendwas, wenn die person alleinerzeihend ist, wie z.b. meine ex. die ist 23jahre und dürfte ja eigentlich keine eigene wohnung haben, oder?

bitte um infos

lg
graphitmps

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2012 10:50
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

zur Höhe des BU siehe Antwort #28 von LBM. Neuberechnung alle zwei Jahre möglich. Wenn sich Dein
Gehalt um mehr als 10% ändert (nach oben), auch früher.

Zu den restlichen Überlegungen: Verabschiede Dich von dem Gedanken, dass jemand anderes als DU für Deine Ex verantwortlich ist und bezahlt. Du bist ihr zum Unterhalt verpflichtet und wirst da auch nicht herumkommen. Die von LBM in etwa gerechnete Summe ist doch moderat und fällt allr Voraussicht noch für 14 Monate an. Ist doch machbar. Kopf hoch!

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2012 11:16
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

mit dieser rechnung würde ich sehr wohl gut davon kommen, aber bedenke bitte, dass mein netto jeden monat anders ist.
da können es auch mal das dreifache sein.

ich weiß drüber aufregen bringt nichts, aber versuchen, dass zu umgehen, kann man wohl probieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2012 11:39
 Mux
(@mux)
Registriert

Aus diesem Grunde musst Du auch die Einkommensnachweise für 12 Monate vorlegen. Das gemittelte Einkommen
berücksichtigt dann auch die üblichen Gehaltsschwankungen. Wenn das mittlere Gehalt, dass sich ergibt, dieses nicht abdeckt - vor allem nach unten - zeige dies an und bitte um Mittlung über einen größeren Zeitraum. Bei Selbstständigen werden z.B. drei Jahre zu Grunde gelegt.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2012 12:42
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