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unterhalt,arbeitsbeschaffung,elternzeit

 
(@flo2002)
Schon was gesagt Registriert

hallo guten abend.

hab mal ne kleine frage.wenn ich falsch sein sollte bitte verschieben.danke

Ich bin unterhaltspflichtig und arbeitslos. Ich bin verpflichtet täglich 8 Stunden mir arbeit zu suchen.

ab februar nehm ich 2 monate elternzeit.

Meine Frage ist ob ich in dieser Zeit auch verpflichtet bin mir arbeit zu suchen.

Vor april oder mai bekomme ich sowieso keine

Ich bedanke mich schon mal für Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 20:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Elternzeit ist kein Grundrecht, das das Recht eines anderen Kindes auf Unterhalt überlagert oder die Notwendigkeit, selbst wieder in Lohn und Brot zu kommen, ausser Kraft setzt.

Was hindert Dich daran, Deine Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben? Und warum soll es erst Mitte nächsten Jahres wieder Arbeit geben? Auf http://jobs.meinestadt.de/ beispielsweise sind aktuell heute bundesweit über 350.000 offene Stellen gelistet. Garantiert auch welche in Deiner Nähe.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 20:35