Unterhaltberechnung...
 
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Unterhaltberechnung bei 3 Kindern?

 
(@robshome86)
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Hallo zusammen! Ich bräuchte Unterstützung bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Im Moment zahle ich für meinen 1. Sohn KindesUnterhalt (120% der DDT). Er ist 9 Jahre alt. Mein 2. Sohn ist 1 Jahr alt (aus neu gegründeter Familie) ist inzwischen auf der Welt und mein 3. Sohn kommt im Juli 2025 auf die Welt. Ich verdiene monatlich 3600 Euro netto. Wie wird das nun berechnet was ich künftig an Kind Nr 1 (9 Jahre) zahlen muss? Eine Jugendamtsurkunde (Titel) besteht mit 120% und ich möchte diese ändern lassen. 

Dieses Thema wurde geändert Vor 3 Monaten 2 mal von robshome86
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2025 14:04
Schlagwörter für Thema
(@der-frosch)
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Hallo robshome,

als erstes müssten Deine 36oo € Netto bereinigt werden, wurde das bei dem ersten Kind gemacht? Laut Tabelle bist Du mit 120 % Stufe 5 der DDT, die Jugendamts Urkunde hätte schon bei der Geburt des 2. Kindes geändert werden müssen, weil Du ab da 3 Personen Unterhaltspflichtig bist und ab Juli 4 Personen, das heißt wenn ich das richtig sehe(  vielleicht wissen andere im Forum hier noch mehr wie ich) herabstufung um 2 Stufen auf Stufe drei. Zur Bereinigung Deines Netto kannst Du den Weg zur Arbeit x 2 x KM nehmen dann hast Du die Fahrtkosten, wenn Du Arbeitskleidung auf der Arbeit brauchst kannst Du die Kosten für Anschaffung und Reinigung ebenfalls abziehen, weiter ist das Netto um Berufliche Versicherungsbeiträge sowie Gewerkschaftsbeiträge zu bereinigen ( über weitere Bereinigungs- Dinge wissen andere hier vielleicht auch mehr) Wenn das alles vom Netto abgezogen ist nimmst Du noch die Steuerstattung sofern eine da ist, teilst die durch 12 und rechnest die zu Deinem Netto hinzu, dann hast Du das Unterhaltspflichtige Einkommen und schaust in die Stufe vom dem Einkommen und kannst dann ablesen wieviel Du zahlen musst für das 1. Kind. Wenn Du magst kannst Du ja mal ein paar Zahlen hier einstellen damit wir darüber schauen können und Dir bei der Berechnung helfen können. Wenn Du ein Haus hast dann wird die Berechnung noch ein wenig anders.

LG der Frosch

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Geschrieben : 23.01.2025 14:42
(@robshome86)
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@der-frosch danke schon mal! Ich lasse das Juni/Juli dann vom JA bzw. vom Rechtsanwalt berechnen was genau heraus kommt. Wollte mich vorab nur mal schlau machen, in welcher Stufe ich dann bei Kind 1 lande. Das wären dann keine 120% mehr sondern 110% wenn ich doch richtig verstanden habe. Ich danke dir für deine Antwort!

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Themenstarter Geschrieben : 23.01.2025 16:05
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Das Berechnen ist dann aber nur die halbe Wahrheit. Die Berechnung stellt erst einmal fest dass du wahrscheinlich zu viel bezahlst. Das ist keine automatische Änderung des Titels nach unten. Du hast einen Titel über 120%. Der muss erst einmal an dich zurück. Entweder deine Ex stimmt dem freiwillig zu oder du musst klagen. 

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Geschrieben : 23.01.2025 17:25
(@robshome86)
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@locutus vielen Dank dir!

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Themenstarter Geschrieben : 23.01.2025 17:35
(@tacheles)
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Geschrieben von: @robshome86

Ich lasse das Juni/Juli dann vom JA bzw. vom Rechtsanwalt berechnen was genau heraus kommt.

Das Jugendamt ist hier gar nicht zuständig, wenn beim ältesten Kind immer noch das Job-Center im Spiel ist. In dem Fall empfehle ich schon jetzt Kontakt mit dem Job-Center aufzunehmen, um von denen selbst zu hören, wie sie sich das Vorgehen genau vorstellen. Mglw. erspart man sich dadurch überflüssige hohe Kosten für den eigenen Anwalt. Anhand der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG und mit Unterstützung des Forums kann man dem Job-Center dann eine komplette Neuberechnung mit aktuellen Zahlen/Daten/Fakten vorlegen und vllt. die außergerichtliche Abänderung der bestehenden JA-Urkunde auf ganz einfachem Wege erreichen. Dann wäre der Drops gelutscht. 

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Geschrieben : 25.01.2025 13:34
(@robshome86)
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@tacheles das Jobcenter ist nicht mehr zuständig- habe Freitag mit denen telefoniert. Das bedeutet: die Kindsmama bekommt keine Stütze mehr. Das Jobcenter riet mir trotzdem folgendes: ich soll mich an die Mama wenden zwecks Änderung des Titels. Diese soll das beim JA berechnen lassen und sich somit auch dort beraten lassen. Falls die Kindsmama sich weigert hilft nur der Rechtsweg (Klage) meinerseits. Ich selbst kann anscheinend nicht zum Jugendamt und sagen „bitte mal ändern“ (habe auch mit dem JA telefoniert). Es ist verrückt 🤷🏻‍♂️

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Themenstarter Geschrieben : 23.02.2025 01:21
(@tacheles)
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Ob die Mutter deines 1. Kindes allein auf Zuruf das Jugendamt beauftragt den Unterhalt herabzusetzen, das wage ich zu bezweifeln.
 

Strenggenommen musst du dich nun direkt an die Mutter wenden und dieser nachweislich ein Herabsetzungsverlangen zustellen (lassen). Sie hat die Möglichkeit, sich zwecks Beratung in Unterhaltsangelegenheiten an das Jugendamt zu wenden. Sie kann dort auch eine Beistandschaft beantragen, wodurch das Kind in Unterhaltsangelegenheiten durch einen Beistand rechtlich vertreten wäre. Die Mutter kann aber stattdessen auch einen Anwalt beauftragen.

Dein Herabsetzungsverlangen muss auch eine aktuelle Unterhaltsberechnung und vollständige aktuelle Auskünfte über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse (1605 BGB) beinhalten.
 
Selbstverständlich kannst du auch sofort einen Anwalt mit dem Herabsetzungsverlangen beauftragen. Allerdings kostet der ordentlich, was sich vermutlich erst nach Jahren amortisiert. 
 
Sollte es zu keiner Einigung über eine Herabsetzung kommen, bliebe nur der gerichtliche Weg. Dabei besteht Anwaltszwang.
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Geschrieben : 23.02.2025 11:41
(@robshome86)
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In Ordnung danke dir schon mal! Die ganzen Anwalts/Prozesskosten muss doch derjenige tragen der hier „verliert“? 

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Themenstarter Geschrieben : 24.02.2025 02:35
(@samson1978)
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Das ist beim Familiengericht eher selten der Fall. Im Normalfall werden die Kosten hälftig geteilt.

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Geschrieben : 24.02.2025 07:31




(@marce)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eine Änderung des Titels, aufgrund der höheren Belastungen durch die mehrfach gestiegenen Unterhaltssätze, leider auch gerichtlich durchsetzen müssen. Dadurch war ich deutlich unter meinen Mindestselbstbehalt gesunken.

Die Gegenseite musste alle Kosten alleine tragen. Blöd ist nur, die Gegenseite sind die Kinder und die sind im Urteil auch namentlich als die Schuldner genannt. Ihre Mutter, die sich trotz genauer und nachvollziehbarer Berechnung durch meinen Anwalt quergestellt hatte und damit die Klage notwendig gemacht hatte, hat dann tatsächlich die Kosten vom Sparkonto der Kinder beglichen.

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Geschrieben : 24.02.2025 11:00
(@tacheles)
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Geschrieben von: @samson1978

Das ist beim Familiengericht eher selten der Fall. Im Normalfall werden die Kosten hälftig geteilt.

Du meinst vermutlich Kindschaftssachen (z.B. Sorge und Umgang). Dabei entscheidet das Familiengericht nach billigem Ermessen (siehe Beispiellink).

In Unterhaltssachen ist jedoch gem. § 243 FamFG vom Gericht zu entscheiden. Das sieht dabei schon ganz anders aus. Trotzdem bleibt ein kleines Restrisiko... Deshalb wäre es im konkreten Fall schon sinnvoll, wenn man die Mutter vorab außergerichtlich zu einem Vollstreckungsverzicht in gewisser Höhe "überzeugt". Noch besser kann dies die Beistandschaft, denn darauf hören "Titelbesitzer" eher. 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2025 11:34
(@robshome86)
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Super danke euch allen!!

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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2025 15:42