Hallo Ich benötige euere Hilfe bei einer neuberechnung des kindesuntdrhaltes.
Ich bin unterhaltspflichtig den Kindern aus der ersten Ehe:
Tochter 8 und Sohn 14.
Meine neue Frau hat einen Sohn mitgebracht 10 Jahre bekommt für ihn keinen Unterhalt und wir haben eine gemeinsame Tochter die drei wird.
Monats Einkommen 2900 Euro netto durchschnittlich.
Ausgaben : auto Kredit 270 € Kindergarten 320 €für unsere kleine und die fährt zur arbeìt eine Strecke zirka 44 km.
Könnte mir jemand bei der eigenberechnung helfen.
Vielen Dank
Hallo,
bestehen Unterhaltstitel für die älteren Kinder?
In welchem OLG-Bezirk wohnt ihr bzw. die älteren Kinder?
Geht deine Frau arbeiten?
Steuererstattung/Nachzahlung?
Grundsätzlich bist du 4 Personen zu Unterhalt verpflichtet:
K 1; 14 J.
K 2; 8 J.
K 3; 3 J.
KM von Kind 3
Der Sohn deiner Frau zählt nicht.
Der Kitabeitrag deiner Kleinen ist Mehrbedarf.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, damit kann um 2 Stufen abgestuft werden.
2.900 € Nettoeinkommen
berufsbedingte Aufwendungen (30 km á 0,30 €, 14 km á 0,20 €) = 393,33
zusätzliche Altersvorsorge?
anrechenbares Netto: 2.506,67 €
Wäre Stufe 4 - aber durch mehr Unterhaltsberechtigte Stufe 2
K 1: 387
K 2: 317
K 3: 261
= 956
2.506,67 - 956 = 1.541 €
Bedarfskontrollbetrag liegt bei 1.180 €.
Damit bist du leistungsfähig für alle Kinder.
Was zahlst du derzeit an die älteren Kinder?
Sophie
Danke erstmal.
Also ich bekomme zirka 800 €Steuern zurück und meine neue Frau geht auf 400 €Basis arbeiten möchte aber demnächst etwas mehr arbeiten .
Für die beiden ersten Kinder habe ich einvernämlicht 566 gezahlt gehabt. Nun war mein Sohn für ein Jahr auf Probe bei uns wo wir kein Unterhalt von der Mutter bekommen haben nun möchte mein Sohn wieder nach Mama. Die 566 waren damals die erstberechnung. Da mein Sohn wie gesagt wieder nach Mama geht möchte ich gerne alles neu berechnen .
Meine Frau und der Kindergarten müsste da noch mit einfliessen oder ??? Sophie
Habe noch was vergessen. Ich wohne in NRW
Hallo,
dein Selbstbehalt gegenüber deiner liegt bei 1.200 €. Da sie im 4. Rang steht bekommt sie nur etwas, wenn noch Verteilmasse da ist. ERst kommen die minderjährigen Kinder.
Und der Mehrbedarf, den kannst du ja von der Differenz 1.541 - 1.180 = 361 € zahlen.
Damit bleibt dann aber nichts für deine Frau.
Evtl. könnt ihr ja prüfen, ob ihr mit dem Unterhalt für die anderen Kinder wohngeldberechtigt und/oder Anspruch auf Aufstockung habt.
Sophie
Hallo Enzo,
warum willst du die Zahlungen anpassen? Hat die KM danach gefragt? Sonst würde ich, wenn ihr vorher zurechtgekommen seid, die Füße mal still halten.
Was ist mit Unterhaltsvorschuss für den 10 jährigen Sohn deiner Ehefrau? Wäre das nicht auch eine Möglichkeit?
Gruß,
Rohga
Hallo enzo,
berufsbedingte Aufwendungen (30 km á 0,30 €, 14 km á 0,20 €) = 393,33
zusätzliche Altersvorsorge?
anrechenbares Netto: 2.506,67 €
Wenn man, wie eigentlich üblich, nicht mit 200, sondern mit 220 Arbeitstagen im Jahr rechnet, dann kommen bei den berufsbedingten Fahrtkosten 432,66 Euro raus, und somit ein bereinigtes Netto von 2.468 Euro. Das ist allerdings nach wie vor die 4. Zeile der Düsseldorfer Tabelle, und ändert auch sonst nichts Wesentliches an Sophies Berechnung.
Die Frage nach der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester, Lebensversicherung u.ä.) ist noch offen - hast du da irgendwas, was wir in der Berechnung berücksichtigen können? Denke bitte außerdem kurz darüber nach, ob du außer den Fahrtkosten noch weitere berufsbedingte Kosten hast (der Autokredit ist aber mit der Kilometerpauschale bereits abgegolten). Eventuell besteht für dich mit diesen beiden Dingen die Möglichkeit, auf ein bereinigtes Einkommen von 2.300 Euro oder knapp darunter zu kommen, das wäre dann "nur" noch die 3. Zeile der Düsseldorfer Tabelle (und in der Folge dann eine Herabstufung in die 1. Zeile, d.h. Mindestunterhalt).
Meine Frau und der Kindergarten müsste da noch mit einfliessen oder ??? Sophie
Sophie hat deine Frau bei der Anzahl der Unterhaltsberechtigten berücksichtigt, deshalb geht es um zwei Zeilen und nicht nur um eine Zeile abwärts. Im übrigen ist deine Frau nur nachrangig unterhaltsberechtigt gegenüber den minderjährigen Kindern, und da es bei ihrem verbleibenden Unterhaltsanspruch für euch beide nur um die Frage "linke oder rechte Hosentasche" geht, brauchen wir hier auch nicht weiter nachzurechnen, wie viel (oder besser gesagt, wie wenig) Unterhalt sie von dir verlangen könnte, wenn sie dir den Stuhl vor die Türe stellen würde.
Kindergarten ist, wie Sophie schon geschrieben hat, Mehrbedarf. Folglich ist erst mal der "normale" KU zu berechnen und wenn dann noch was übrigbleibt, geht's an die Berechnung des Mehrbedarfs. Da dies ebenfalls nur euren gemeinsamen Haushalt betrifft, ist auch hier die Berechnung i.W. müßig. Wenn du's sportlich nimmst, könntest du allenfalls argumentieren: Da nach Abzug des Mehrbedarfs für den Kindergarten der Bedarfskontrollbetrag gerissen ist, ist eine Herabstufung von Zeile 2 nach Zeile 1 vorzunehmen. Bevor man über so etwas auch nur nachdenkt, muss man vor allen Dingen wissen, inwiefern das zuständige Oberlandesgericht den Bedarfskontrollbetrag überhaupt anerkennt, und dazu ...
Habe noch was vergessen. Ich wohne in NRW
... müsstest du uns bitte erst mal sagen, welches OLG überhaupt zuständig ist.
Bitte beachte: Erstens, wo du wohnst, ist unerheblich, zuständig ist das OLG am Wohnort der Kinder. Zweitens, NRW ist groß und besteht aus gleich drei OLG-Provinzfürstentümern: Düsseldorf, Köln und Hamm.
dein Selbstbehalt gegenüber deiner liegt bei 1.200 €. Da sie im 4. Rang steht (...)
Nur der guten Ordnung halber: Es ist laut BGB § 1609 der zweite oder ggf. dritte Rang (je nachdem, ob der Unterhaltsanspruch der Ehegattin wegen der Kinderbetreuung bzw. wegen langjähriger Ehe besteht, oder "nur" wegen eines anderen Grundes). Der vierte Rang ist hingegen für die volljährigen, nicht-privilegierten Kinder reserviert.
Was ist mit Unterhaltsvorschuss für den 10 jährigen Sohn deiner Ehefrau? Wäre das nicht auch eine Möglichkeit?
Unterhaltsvorschuss gibt's meines Wissens nach wie vor nicht, wenn der betreffende Vater bzw. wie hier die betreffende Mutter wieder verheiratet ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Was ist mit Unterhaltsvorschuss für den 10 jährigen Sohn deiner Ehefrau? Wäre das nicht auch eine Möglichkeit?
Da sie (wieder) geheiratet hat, fällt Unterhaltsvorschuss flach.
Da sie (wieder) geheiratet hat, fällt Unterhaltsvorschuss flach.
..... :gunman: ....das war mir nicht bekannt bzw. bewußt. Habe es gerade auch nochmal nachgelesen. Sch.... Gesetzgebung. War ja klar, dass hier wieder der Versorger der gelackmeierte ist :knockout: ....was für eine verdrehte Welt...
..... :gunman: ....das war mir nicht bekannt bzw. bewußt. Habe es gerade auch nochmal nachgelesen. Sch.... Gesetzgebung. War ja klar, dass hier wieder der Versorger der gelackmeierte ist :knockout: ....was für eine verdrehte Welt...
Gelackmeiert sind so ziemlich alle. Ausser die Juristen und die, die den Mangel verwalten.
Davon ab... wer nach den ersten Erfahrungen mit der deutschen Familienrechtshunta nochmal heiratet und oder weitere Kinder in die Welt setzt, muss sowas einfach einkalkuliert haben.
Ok. Danke. Ich schaue mal wie weit sich meine ex auf den Betrag der Alten Zahlung einlässt. Sollte sie es nicht bin ich gezwungen zum Anwalt zu gehen ?????damit alles Hand und Fuss hat ???
Ich wohne übrigens in Dinslaken.
Ich wohne übrigens in Dinslaken.
Sofern die Kinder auch dort wohnen, ist das also OLG Düsseldorf; siehe http://gerichtssuche.org/
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
wenn das Kind in Dienslaken lebt, dann sind hier die <a href="https://www.dfgt.de/resources/LL_Duesseldorf_2015.pdf>Unterhaltsleitlinien" des OLG Düsseldorf</a> (Stand 2015, neuere habe ich nicht gefunden) gültig.
Anhand dieser Leitlinien (und den Tipps aus dem Forum) kannst Du den Unterhalt ausrechnen.
Etwas anderes macht der Anwalt auch nicht und wenn es der KM nicht gefällt, dann muss sie das nicht akzeptieren.
Sie kann eine Beistandschaft beim JA einrichten lassen und dann rechnet das JA für sie kostenlos. Du kannst Dich wegen dieser Rechnung nicht an das JA wenden.
Diese Rechnung solltest Du prüfen und erst akzeptieren, wenn sie richtig ist. In aller Regel wird dann ein Titel erstellt, deshalb sollte die Rechnung nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Ist damit das JA bzw. die KM, dann kannst Du verklagt werden und erst, wenn es ein Gericht festlegt, dann ist es endgültig und entspricht einem Titel.
VG Susi
Ich müsste ihr also 700 €für die Kinder zahlen richtig 🤔🤔🤔dass kann doch nicht sein.
Moin
Alles oberhalb des Mindestunterhaltes wird angemessen genannt. Das heißt für Dich, dass Dein Arbeitsweg bzgl. Kosten anzuerkennen ist, wenn der Mindestunterhalt gewährleistet wird. Sprich, richte Dich eben genau auf diesen Mindestunterhalt ein.
Kind 8J: 297€
Kind 14J: 364€
zusammen: 661€
Alles andere dürfte von problematisch bis sinnlos teuer werden.
Gruss oldie
PS: Wer hat behauptet, Kinder sind billig? 🙂
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
PS: Wer hat behauptet, Kinder sind billig? 🙂
Ich weiß zwar nicht, wer das erzählt hat, aber ich weiß immerhin, dass irgendjemand ...
Nun war mein Sohn für ein Jahr auf Probe bei uns wo wir kein Unterhalt von der Mutter bekommen haben
... genau dieses "Kinder sind billig" ziemlich erfolgreich an Enzos Exfrau erzählt hatte!
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Malachit
Und nun? Ändert das was an seinen Optionen? Frust schieben kann jeder, und ist auch beim Betroffenen ok. Du gehörst nicht dazu.
Gruss oldie
Edit und PS: Falls mein Smilie der Anlass ist: Ich kenne keine unterschiedlichen Smilies bzgl. hämischen verarschendem vs. sarkastisch gemeinten Anliegen und gehe davon aus, dass der Lesende den Sinn im Kontext erkennen vermag (zumal der Bezug im Beitrag davor liegt).
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
wir machen hier die Gesetze nicht, wir rechnen was bei Anwendung der Gesetze herauskommt.
Das heißt nicht, dass hier jeder alles unterschreibt und Frust ablassen ist manchmal sehr hilfreich.
Im konkreten Fall sehe ich es wie oldie, wenn die beiden Kinder bei der KM leben wirst Du den Mindestunterhalt für beide Kinder stemmen müssen. Die einzige Chance euer Familieneinkommen zu erhöhen ist, wenn Deine Frau mehr als einen 450-Euro-Job hat.
Die andere Variante ist zu prüfen inwieweit Anspruch auf Wohngeld und dgl., im schlimmsten Fall aufstockendes H4, besteht.
Andere legale Lösungsvorschläge gibt es nicht.
VG Susi
Susi
Wird den das Einkommen meiner neuen Frau auf irgend einer Weise mitberücksichtigt oder ist sie da aussen vor ??