Unterhalts Berechnu...
 
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Unterhalts Berechnung

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei der Unterhaltsberechnung für Deine Kinder spielt das Einkommen Deiner Frau nur eine Rolle bei der Frage ob sie von Dir unterhaltsberechtigt ist. Die Sache ist die, dass Ehepartner einander per Gesetz zu Unterhalt verpflichtet sind und bei einem geringen Einkommen es klar ist, dass Du für sie sorgst. Damit wird sie bei den unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt und das bedeutet, dass es in der DDT eine Stufe herunter geht.

Verdient Deine Frau mehr, geht es nur noch darum ob oder auch nicht sie als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird oder nicht. Ansonsten spielt das Einkommen Deiner Frau keinerlei Rolle solange Du kein Mangelfall bist, also zumindest den Mindestunerhalt zahlen kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2017 12:12
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok sie verdient momentan 400 € wie Viel dürfte sie verdienen damit sie immer noch berechnet werden darf ??

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Themenstarter Geschrieben : 01.06.2017 12:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn Deine Frau nicht arbeitet, ist ihr Mindestbedarf 880€. Arbeitet sie, dann sind es 1080€. Da sie für das große Kind keinen UH bekommt, ist sie selber UH-pflichtig. Das heißt, bevor Deine Frau nicht mehr als 1080€ + 297€ = 1377€ Einkommen (inkl. Unterhalt von Dir) erzielt, ist sie ein absoluter Mangelfall. Eine Haushaltsersparnis habe ich nicht in Erwägung gezogen, ebenso ihre berufsbedingten Aufwendungen oder AV oder sonstwas.

Gruss oldie

PS: Du hast im Postfach eine Antwort.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2017 12:36
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2017 13:27
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