Hallo,
ich bin seit zwei Jahren von meiner Frau geschieden.
Aus dieser Ehe habe ich mit meiner Frau eine Eigentumswohnung die uns beide je zu einer hälfte gehört.
Die Zinsen und die Tilgung zahle ich alleine. Die Finanzierung läuft auf und beide und meine Ex Frau wohnt
mit unsere Sohn in der Wohnung.
Auf der Wohnung ist noch eine Hypothek von ca. 170000€ die Zinsen und Tilgung belaufen sich auf 980 Euro im Monat.
Die Summe von 980 Euro zahle ich alleine. Dafür zahle ich für meinen Sohn keinen Unterhalt.
Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt das dies so nicht gehen würde und dass sich der Unterhalt nicht mit der Finanzierung
verrechnen lassen. Ist dies so richtig ?
Mein zweites Problem ist, dass das Jugendamt ein schreiben von mir haben will, dass ich den Unterhalt mit der Finazierung
verrechne. Eventuell kann mir hier einer einen Tip geben.
vielen Dank für eure Hilfe...
Moin,
es handelt sich tatsächlich um einen isolierten und damit nicht verrechenbaren Anspruch.
Aus welchem Grund ist das JA im Boot?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Supp,
hier können unsere Experten sicherlich am Besten weiterhelfen.
Ich selber kenne nur die Regelung, dass KU auch wirklich zu leisten ist. Und so auch, dass man es erkennen kann auf dem Überweisungsträger. Du bewegst Dich halt ständig in einer Art "Grauzone". Lässt Ex Dich durch Rechtsanwalt / Jugendamt in Verzug setzen oder fordert einen Titel ein, kommst Du finanziell schon unter Druck denke ich mal. Und 980 Euro Abtragung sind ja kein Pappenstiel.
Was macht den die Ex beruflich? Möchte sie an "andere Geldtöpfe" des Staates anbohren? Daher wohl auch das Interesse des JA.
Ich wäre da auch sehr vorsichtig mit der Korrespondenz. Lass im Zweifel wirklich nen Anwalt ran bzw. stell das Schreiben mal ein. Weil nachher landet Dein Schriftsatz in einer Akte und Du kommst aus der einmal "ungünstig formulierten" Verrechnung nicht mehr raus. Vater Staat versucht nämlich nicht aus Nächstenliebe den KU einzutreiben, sondern sich von möglichst vielen Zahlungen zu drücken. Gruß Ingo
Vielen Dank für eure schnellen Anwworten,
meine ex ist Arbeitslos soweit wie ich weis. Deshalb war sie auch beim Amt wegen des Geldes. Es ging hier wohl um Wohngeld was sie beantragen wollte.
Hier hat sie halt dann angegeben, dass ich die Wohnung bezahle und ich dafür keinen Unterhalt für unseren Sohn bezahle. Dies hätten wir so vereinbart.
Ja und jetzt will das Amt dies wohl von mir schrieftlich bestätigt haben.
Hi Supp,
ohne hier jemand auf die Füße treten zu wollen, der zu der Thematik mehr weiß, wäre ich allein vom Gefühl hier sehr vorsichtig, irgendetwas zu bestätigen.
Allein steuerlich gesehen, wird KU bei der Steuer nicht berücksichtigt. Zinsen für Immobilien dagegen unter Gewissen Umständen schon (wenn Du mit Deiner Ex nen Mietvertrag hättest). Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Gesetzgeber hier eine größere Lücke gelassen hat und so eine "Verrechnung" einfach zulässt. Gruß Ingo
P.S.: Das gerade noch bei Google gefunden, weil es mich auch interessiert (somit ohne Gewähr):
"Bei Kindern ist allerdings kein Wohnwert anzurechnen, auch nicht wenn sie mit einem Elternteil, der Allein- oder Miteigentümer ist, zusammen leben. Grund: In den Sätzen der Düsseldorfer Tabellei st bereits berücksichtigt, dass die Kinder keine Miete zahlen müssen."
Hi,
ich sehe das Konstrukt auch als problematisch an.
Ich gehe davon aus, das ihr einen Mietvertrag miteinander habt. Ist aber für die derzeitige Betrachtung auch eher nebensächlich.
Deine Ex möchte Wohngeld. Dazu muß sie aber entweder einen Mietvertrag und dessen BEzahlung nachweisen oder einen Darlehensvertrag, ebenfalls mit ihren Zahlungen.
Beides kann sie nicht. Das Darlehen wird komplett von dir gezahlt, somt wohnt sie Mietfrei und kann gar kein Wohngeld beziehen. Daran wird auch eine Bestätigung deinerseits nicht ändern. Zumal 980 € jenseits von jeglichem Unterhalt für euer Kind ist.
Wen nsie arbetislos ist kann sie aber auch ALGII Leistungen für sich und für euer Kind beantragen. Dann wird sie aber auch gefragt, warum du weder für sie noch für euer Kind Unterhalt zahlst. Sie wird dann nur Geld bekommen ,wenn sie ihre FOrderungen gegen dich an die ARGE abtritt oder wenn sie vorher dich zur Zahlung auffordert. Im schlimmsten Fall zahlst du KU und EU für sie und das gesamt Darlehen alleine weiter.
Am besten wäre es alles sauber zu trennen. Ein Mietvertrag mit ihr und du lässt hier mal den KU ausrechnen und überweist den mit korrekter Bezeichnung.
Wobei mir völlig schleierhaft ist, wie man bei einem Volumen von 170000 € mit 908 € die Wohnung jemals abzahlen will. Evtl. solltest ihreuch auch darüber unterhalten sie zu verkaufen bevor sie euch beiden das Genick bricht.
Gruß TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina,
ich denke mitlerweile auch, dass ich hier eine andere Lösung finden muss.
Du sagst das Amt will einen Mietvertrag oder einen Darlehensvertrag. Den Darlehensvertrag gibt es ja. Auch von ihr und von mir unterschrieben.
Sie hat jetzt gemeint das sie ja die Raten von ihren Konto abgehen lassen könnte und ich ihr dann den Unterhalt überweise. Währe dies so möglich ?
Oder währe hier ein Mietvertrag für beide Seiten besser ?
Moin.
Ich sehe es auch so wie Tina.
Es ist höchste Zeit euer kleines Zahlungsmodell zu beenden und korrekte Geldflüsse zu etablieren:
1. KU
2. Miete für das halbe Haus
3. Aufteilung der Annuitäten auf beide zu gleichen Teilen.
4. Wenn nötig, EU bezahlen.
Wenn ihr das sofort macht, dürfte auch kein Schaden entstehen, für die Zukunft aber schon.
Wenn dann evtl. Mauscheleien mit den staatlichen Unterstützungskassen nicht mehr so gut funktionieren, ist das eben so. Wenn man erwischt wird, muss man eben aufhören.
Und wenn es keine gibt, entsteht ja auch kein Schaden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.