Egal was bei der Sache herauskommt LG wird auf keinen Fall auf seine Kinder verzichten er wird wieder " seinenen Gürtel enger schnallen "und ich ihn sicherlich unterstützen.
Eurer Dilemma kann ich sehr gut nachvollziehen - es ist wirklich belastend.
Dennoch, auch deshalb kann ich euch wirklich nur raten, mit den echten Zahlen eine Vergleichsbetrachtung der sozialrechtlichen Lage eurer Zweitfamilie zu machen. Eine kurzzeitige Schleife in den "ergänzenden Bezug" kann vorallem während des Verfahrens kann sich für euch als finanziell sehr positiv auswirken. Möglicherweise könnt ihr damit (dann nachträglich wenn das FamG zum Ende gekommen ist) bestimmte Teile des KU und der Nachzahlbeträge über den §11b ...Abs 7 SGBII loswerden. Wir haben hier im Vätertreff www.umgangskosten.de gerade mehrere Fälle "in der Klage" wo es genau um diesen Grenzbereich der Bedürtigkeit wegen KU + Umgangskosten geht. Der "amtliche Armutsbescheid", also das argumentieren bei Famileingericht mit einem Dokument der anderen Behörde hat sich als sehr wirksame Mittel zur Begrenzung des KU auf das leistbare erwiesen. Wenn ihr allein im "Familienrechtsdunst" bleibt, sieht es m.M. nach nicht so gut aus.
gruss
maxo
Hallo und vielen Dank für euere Mühen.
Ich will nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht und wir am Rande des Existenzminimums tümpeln.
Je nach Monat beleiben auch mal bis an die 200 € -250 € über, auf meiner Seite aber ich möchte auch mal das ein oder andere sparen und Rücklagen bilden und es nicht in Unterhalt und Umgangskosten investieren. Es hört sich vielleicht egoistisch an , ist es aber nicht.
Es kann nicht Sinn der Sache sein den Vater in den Ruin zu treiben und das wird passieren wenn der Titel nicht abgeändert wird.
LG war gestern beim AW, der hat sich echt Mühe gegeben. Der ist selbst sauer auf dieses System. Er hat jetzt erst mal den Wohnvorteil angesprochen und aufs Einkommen aufgerechnet und darauf hingewiesen das die Zahlbeträge 2007 auf der Tabelle 2005 beruhten und nicht 272 € pro Kind waren. das ein Kind 1. Alterstufe war das andere 2. Stufe.
Wenn man alles berrechnet inc. Umgangskosten war er Knapp über dem SB ca. 40€. Also 100 % leistungsfähig somit war er verpflichtet auch so zu titulieren bzw. jedes Gericht hätte es vermutlich so ausgeurteilt und er hätte dann noch die Gerichtskosten zu tragen gehabt.
ZUm ERlös des Hausverkaufs machte er darauf aufmerksam das dies schon fast 4 Jahre zurückliegt und das auf Grund seiner EK Veränderung dieses Vermögen für Umgänge und auch Unterhalt verwendet wurde und nicht mehr exsistent ist.
Zu dem Zitat des BGH Urteils erwiederte er das es Änderungen der Berechnungsgrundlage gab z.B 2008 Tabellenänderung nochmals 2008 Hausverkauf und Wegfall des Wohnvorteiles, 2009 Alterstufenänderung, 2010 Änderung der Tabelle und Zahlbeträge, 2011 Erhöhung des SB. Also insgesamt 5 Veränderungen. Außerdem hat sich noch das Einkommen geändert.
Nun muß man sehen wie es sich entscheidet.
In einem anderen Link habe ich gelesen(geschrieben von Beppo) das UH wenn inerhalb einen Jahres nicht eingefordert wird verfällt. Wie erklärst du das bzw wie ist dies begründet. Ich Frage deshalb , LG hat 2010 nicht erhöht somit vielen seitem ca. 60 € UH Schulden pro Monat an. Bis jetzt wurde er noch nicht aufgefortert diese zu zahlen.
Euch allen nochmals besten Dank.
Hallo,
gestern kam der Entwurf von AW zur Stellungnahme Protokoll. In diesem rechnet er nun auf das EK einen Wohnwert, Abzüglich den Kreditraten fürs Anwesen, abzuglich 5 % Pauschale abzüglich Umgangskosten, abzüglich damaliger SB verbleiben ca, 545 € Für den UH. Zahlbetrag damals also 446€ =100% Leistungsfähigkeit.
Nun verbleibt ein Rest von ca. 108 € nun schreibt er dass wenn man davon die Umgangskosten davon abzieht ein Mangelfall entstehen würde. :knockout:
Er hat doch aber schon in der Bereinigung die Umgangskosten abgezogen. Denkfehler AW oder haben wir Denkfehler ?