Unterhaltsabtretung
 
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Unterhaltsabtretung

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(@satriani)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Exfrau möchte für den Kindesunterhalt unserer gemeinsamer Tochter eine Abtretung beim Jugendamt beantragen. Was bedeutet dies genau. Habe immer gezahlt, allerdings nicht zum ersten des Monats. Da meine Firma unpünktlich zahlt hatten wir uns auf einen Zahlungstermin zum 15. des Monats geienigt. Nun meint sie aber das sie das Geld unbedingt zum ersten haben möchte und wählt deswegen diesen Schritt. Wäre schön wenn mich einer Aufklären könnte.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2006 12:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Satriani,

Deine Ex gehört offensichtlich zu der Sorte "wer keine Sorgen hat, macht sich welche". Zu welchem Termin der Unterhalt kommt, ist faktisch doch "latte", wenn er regelmässig kommt. Es besteht ja schliesslich keine Notwendigkeit, Geld, das man am 15. bekommt, bis zum 1. des nächsten Monats ausgegeben zu haben; man muss es sich eben einteilen. Wenn Du erst am 15. zahlen kannst, hat sie Dir schlimmstenfalls Dir einmalig einen zinslosen Kredit für 14 Tage gegeben; that's all.

Mit der Abtretung meint sie offensichtlich einen so genannten "Titel" - Du kannst (bzw. solltest) den Unterhalt beim Jugendamt titulieren lassen - und gut is'. Was drin steht, bestimmst Du dort selbst - und wenn es der 15. als Zahlungstermin ist, wird sich niemand dort sträuben, das genau so hinzuschreiben, ganz egal, was Deine Ex möchte. Wichtig ist allerdings (wird oft vergessen), den Titel bis zum Erreichen des 18.  Lebensjahres der Tochter zu befristen; sonst kann das eine "neverending story" werden.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2006 12:56
(@Harpyie)

Hallo Satriani,

und das Wichtigste : den Betrag nicht vom JA ausrechnen lassen !  :gunman:

Die verrechnen sich liebend gerne zu Ungunsten der Väter!
Also nur den bislang gezahlten Betrag einsetzen und, wie brille007 schon schrieb, begrenzen auf das 18. Lebensjahr. Nach diesem hat das JA nichts mehr zu melden. Dann regelst Du das mit Deinem volljährigen Kind selbst!

Am Titel selbst kommst Du nicht vorbei, das Kind hat den gesetzlichen Anspruch darauf.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2006 13:38
 Uli
(@Uli)

Hallo Satriani,

zunächst herzlich wikommen bei Vatersein.de!

meine Exfrau möchte für den Kindesunterhalt unserer gemeinsamer Tochter eine Abtretung beim Jugendamt beantragen.

Für mich klingt das weniger nach dem Einfordern eines Titels als vielmehr nach dem Einrichten einer Unterhaltsbeistandschaft. Wenn dem so wäre, dann tritt Deine Ex ihr Sorgerecht nur den KU betreffend an das Jugendamt ab. Du müsstest den Unterhalt auf ein Konto des Jugendamtes überweisen, dass diesen dann an die Ex weiterreicht. Ansprechpartner in Sachen Unterhalt wäre dann ausschließlich der Sachbearbeiter. Dieser würde dann ggf. gegen Dich klagen oder Dich zur Unterzeichnung eines Unterhaltstitels auffordern.

Pünktlicher hätte Deine Ex ihr Geld dann auch nicht, weil dieses ja erst beim Jugendamt eingehen muss, dort entsprechend verbucht werden muss und erst dann an sie weitergereicht wird. So etwas macht eigentlich nur Sinn, wenn es erhebliche Probleme in Sachen Unterhalt gegeben hat, was bei euch ja offensichtlich nicht der Fall war.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2006 14:25
(@satriani)
Schon was gesagt Registriert

Denke sie meint auch die Beistandsschaft. Na ja, werde mal abwarten was da auf mich zukommt.

Ciao

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2006 17:23
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Beistandschaft wird eingerichtet, nach wenigen Monaten pünktlichen Eingang des Unterhalts wird die Beistandschaft seitens des JA wieder gecancelt. Im Grunde gehts wohl tatsächlich darum, das der Unterhalt zum Monatsersten im voraus dem Kind! zur Verfügung stehen soll!, wenns aber anders nicht geht, dann gehts halt nicht. Wichtig ist, keinen Titel unterschreiben wenn nicht geklagt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 11:16
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Satriani,

beim Sohn meiner "Ex" war es so, dass sie den Unterhalt auch vom Jugendamt erhält. Der Vater zahlt ans Jugendamt. Damit hat sie pünktliche Zahlungseingänge.

Das Ganze geht jetzt schon seit vielen Jahren so, ob es eine "Unterhaltsbeistandschaft" oder was auch immer ist kann ich nicht sagen. Das Ganze wurde in Absprache mit dem Jugendamt so vereinbart.

@suffering_d

Die Beistandschaft wird eingerichtet, nach wenigen Monaten pünktlichen Eingang des Unterhalts wird die Beistandschaft seitens des JA wieder gecancelt.

... ist wohl nicht (immer) so in Deutschland, vielleicht aber in Österreich. Oder warum sollte die Unterhaltsbeistandschaft nach wenigen Monaten wieder "gecancelt" werden?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 13:58
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn pünktlich gezahlt wird, woraus sollte sich der Sinn einer Beistandschaft ergeben? Wird in D, aber auch in Ö wohl gehandhabt nach Bundesland. Jenachdem welches JA nichts zutun hat, aber denoch Kinder an die Wand geworfen werden etc. Keine Ahnung, vielleicht brauchen manche halt eine Daseinsberechtigung ihrer Untätigkeit.

Wer weiss das schon heutzutage.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 14:18
(@schmusepapa)
Registriert

@suffering_d,

mag ja alles stimmen, was du schreibst. Es klingt hat allwissend und allgemeingültig, und das ist es nicht. Es gibt auch andere Erfahrungen als Deine.

Wenn pünktlich gezahlt wird, woraus sollte sich der Sinn einer Beistandschaft ergeben?

Ganz einfach: Madame will den Unterhalt zum 1. eines jeden Monats haben. Das ist zwar völlig kleinkariert, wie bereits geschrieben, aber ändern kann man das auch nicht. Und bei einem Gerichtsverfahren kommt sie damit vermutlich durch.

Ich denke es spielt viel Angst oder Unsicherheit der Mutter mit, irgendwann kein Geld fürs Kind zu bekommen (so war es auch bei meiner "Ex").

Auch wenn ich es selbst für "kleinkariert" halte, wäre mit einem Titel und Zahlungen ans Jugendamt dann mal Ruhe.

Wichtig dabei ist, dass man sich bei der Berechnung des KU vom Jugendamt nicht "über den Tisch" ziehen lässt. Berechnung selbst durchführen, statischer Titel, Begrenzung der Laufzeit.

Jenachdem welches JA nichts zutun hat, aber denoch Kinder an die Wand geworfen werden etc. Keine Ahnung, vielleicht brauchen manche halt eine Daseinsberechtigung ihrer Untätigkeit.

Hat das was mit dem Thema zu tun oder betreibst du hier Frustabbau und / oder Selbstdarstellung?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 14:54
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Weder noch, ich finde das sich die Jugendämter mal um wirkliche " Fälle" kümmern sollten, sich nicht bei Elternteilen anmelden sollten, so sollten sie in Erfahrung gebracht haben das der "Haussegen" schief hängt. Nein, statt dessen geben die einer Beistandschaft zur Zahlung von Unterhalt statt, obschon sie diesen als Regelmässig ausmachen können. Die Damen und Herren freuen sich, das sie eine Daseinsberechtigung haben und verlieren dabei aber das WESENTLICHSTE aus den Augen, die Kinder.

Ist das nicht so? Ist doch so, denn anders kann es nicht sein das diese werten Damen und Herren untätig sind wohlweisslich Gewalttaten gegenüber Kindern! Und DU sprichst von einem Sinn, einen Titel? Ja, dann leb Du in Deiner Welt in der ein Titel Gott ist, aber wenn dem so wäre, so wäre Gott selbst einem Jeden ein Klotz am Bein.

Der Mensch zahlt pünktlich, was es dazu das JA bedarf sollte man mal die EX fragen, oder Leute die sich einer solchen Sachen annehmen und GRAD diese Leute fragen ob sie keine anderen Aufgaben haben.

Kleinkariert sind in meinem Sinn die Leute die um einen Titel betteln, aber das ist meine Auffassung der Sachlage.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 15:02




(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Doppelpost

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 15:03
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo suffering_d,

Nein, statt dessen geben die einer Beistandschaft zur Zahlung von Unterhalt statt, obschon sie diesen als Regelmässig ausmachen können.

... und wer sagt das?

Aus dem Ausgangspost:

meine Exfrau möchte für den Kindesunterhalt unserer gemeinsamer Tochter eine Abtretung beim Jugendamt beantragen.

Ich kann nicht erkennen, dass das Jugendamt schon irgendwas dazu beschlossen hat. Die Frage war doch, was das beudet und wie es jetzt weitergeht.

Lese doch erst mal den gesamten Beitrag durch, bevor du etwas schreibst.

Die Damen und Herren freuen sich, das sie eine Daseinsberechtigung haben und verlieren dabei aber das WESENTLICHSTE aus den Augen, die Kinder.

Es gibt leider viele Fälle, bei denen es so ist, da muss ich dir zustimmen. Hat trotzdem nix mit dem Thema zu tun und ist pauschale Hetze. Ich persönlich gehöre zu denen Personen, die mit dem Jugendamt gute Erfahrungen gemacht haben. Dies ist natürlich von fall zu Fall unterschiedlich. Ich wehre mich hier aber gegen deine pauschale Hetze.

Und DU sprichst von einem Sinn, einen Titel? Ja, dann leb Du in Deiner Welt in der ein Titel Gott ist, aber wenn dem so wäre, so wäre Gott selbst einem Jeden ein Klotz am Bein.

Ich möchte hier nicht religiös werden. Tatsache ist aber (ob es dir nun passt oder auch nicht), dass das Kind ein Recht auf einen Titel hat. Ich persönlich finde das auch nicht richtig, es ist halt aber nunmal so in unserem Rechtssystem.

Richtig ist folgendes (von @Harpyie):

Am Titel selbst kommst Du nicht vorbei, das Kind hat den gesetzlichen Anspruch darauf.

Kommt die Mutter nun auf die Idee zu klagen, so hat @Satriani hohe vermeidbare Gerichts- und Anwaltskosten.
Diese kann er vermeiden, wenn er so vorgeht, wie von @brille007 vorgeschlagen. Dann kann die Mutter zwar immer noch klagen, aber ohne Rechtsgrundlage.

Wenn @Satriani so vorgeht wie von dir vorgeschlagen, kann es teuer für ihn werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 15:30
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Gut, lesen und verstehen, kann sein das sich da durchaus ein Problem ergeben kann, denn:

Da meine Firma unpünktlich zahlt hatten wir uns auf einen Zahlungstermin zum 15. des Monats geienigt. Nun meint sie aber das sie das Geld unbedingt zum ersten haben möchte und wählt deswegen diesen Schritt.

Das war das Anfangsproblem und deswegen kommst Du daher und rechtfertigst die Beistandschaft? Nicht wirklich, oder doch?

Und die Sachlage mit dem Titel hast Du nicht wirklich begriffen, ein Titel ist so unnötig wie ein Klotz am Bein. Selbst wenn da jemand klagen sollte, so kannst Du die Klage abwehren, in mehreren Schichten. Schade ist, das manche immer denken sie seien die Angeklagten und meinen sie müssten immer alles bejahen was die Gerichte, Anwälte, Exen, Freunde usw. hergeben.

Dem ist nicht so. Sieh doch mal die Gesetzgebung so, wie Du mit Deinem Rechtsempfinden im Reinem bist, fällt Dir etwas dabei auf?

Das Gesetz ist nicht immer auf Deiner Seite, obwohl Du Recht hast, denn das Gesetz ist Auslegungssache in vielen Schichten, man sollte nicht immer Angst vor dem Gesetz haben - auch nicht vor Menschen die Gesetze für sich auslegen, aber man soll zweifeln und kämpfen.

Kein JA und AMEN, wir sind in keiner Kirche.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 15:43
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo suffering_d,

Das war das Anfangsproblem und deswegen kommst Du daher und rechtfertigst die Beistandschaft? Nicht wirklich, oder doch?

Wieder gilt: Lesen, analysieren, denken, schreiben.

Aus meinen Posts:

Tatsache ist aber (ob es dir nun passt oder auch nicht), dass das Kind ein Recht auf einen Titel hat. Ich persönlich finde das auch nicht richtig, es ist halt aber nunmal so in unserem Rechtssystem.

sowie

Ganz einfach: Madame will den Unterhalt zum 1. eines jeden Monats haben. Das ist zwar völlig kleinkariert, wie bereits geschrieben, aber ändern kann man das auch nicht. Und bei einem Gerichtsverfahren kommt sie damit vermutlich durch.

Ich denke es spielt viel Angst oder Unsicherheit der Mutter mit, irgendwann kein Geld fürs Kind zu bekommen (so war es auch bei meiner "Ex").

Auch wenn ich es selbst für "kleinkariert" halte, wäre mit einem Titel und Zahlungen ans Jugendamt dann mal Ruhe.

Wie du aus meinen Beiträgen schließt, dass ich die "Unterhaltsbeistandschaft" (oder was auch immer) rechtfertige, bleibt dir überlassen. Schreib doch mal, aus welchen Passagen du diese "Rechtfertigung" ableitest.

Ich denke es sollen hier Tipps gegeben werden, wie mit konkreten Situationen umgegangen werden soll. Und die konkreten Tipps leuteten dann wie folgt:

geh zum Jugendamt, mache einen Titel über einen Betrag xxx, den nicht das Jugendamt ausrechnen soll, sondern @Satriani selbst; ob er nun den 15. oder den 1. als Zahlungstermin angibt, muss er selbst wissen. Die Einrichtung einer Unterhaltsbeistandschaft wird dann wohl aber abgelehnt werden.
Wenn @Satriani die Zahlungen des Unterhaltes über das JA macht und dann erst mal "Ruhe" ist, halte ich das für einen gangbaren Weg. Ich zahle den Unterhalt direkt an "Ex". Wenn sie das nun übers JA machen wollte, würde ich es machen. Ich bin zum Unterhalt unserem Kind gegenüber verpflichtet, und ob das Geld direkt auf ihr Konto oder die "Umleitung" über das JA nimmt, ist völlig egal. Ich habe weder Nerven noch Zeit für einen solchen "Kleinkrieg".

Und die Sachlage mit dem Titel hast Du nicht wirklich begriffen, ein Titel ist so unnötig wie ein Klotz am Bein. Selbst wenn da jemand klagen sollte, so kannst Du die Klage abwehren, in mehreren Schichten. Schade ist, das manche immer denken sie seien die Angeklagten und meinen sie müssten immer alles bejahen was die Gerichte, Anwälte, Exen, Freunde usw. hergeben.

Dem ist nicht so. Sieh doch mal die Gesetzgebung so, wie Du mit Deinem Rechtsempfinden im Reinem bist, fällt Dir etwas dabei auf?

Das Gesetz ist nicht immer auf Deiner Seite, obwohl Du Recht hast, denn das Gesetz ist Auslegungssache in vielen Schichten, man sollte nicht immer Angst vor dem Gesetz haben - auch nicht vor Menschen die Gesetze für sich auslegen, aber man soll zweifeln und kämpfen.

Was würdest du denn @Satriani konkret raten? Ich kann aus deinem Geschwafel leider keine irgendwie geartete zielführende Vorgehensweise oder Strategie feststellen.

Also: Butter bei die Fisch! Etwas "Handfestes" würde sicher helfen...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 16:06
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Merkst Du etwas, was ich auch merke? Du sabbelst wirres Zeug. Was willst Du jetzt beweisen und welche Frage hat der Opener gestellt gehabt? Hm, ich hab sie Dir selbst als Zitat eingefügt weiter oben, aber Du sabbelst irgendetwas, von dem vermutlich nicht mal weisst welche Konsequenzen Dein Gesabbel hätte.

Ein TITEL IST UNNÖTIG, ich weiss nicht was es daran nicht zu verstehen gibt, selbst wenn ich Mist schreib, so wärst Du wohl der Überzeugung, das ein Titel aufgrund der Frage des Openers leiwand wäre, ja?

Ist ja unglaublich.

Weisst, der Unterschied zu Dir und mir ist recht einfach, ich gehe nicht zum Schlachter wenn ich nicht gezwungen werde.

Ich weiss nicht welch e in Problem Du hast, aber rate gefälligst nicht Leuten aufgrund Deines vermutlich eigenen Versagens die falschen Vorgehensweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 16:16
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

OnTopic: Unterhalt an JA überweisen, Kontonummer anfordern mit AZ, aber! NICHTS unterschreiben und nach ein paar Monaten, wirst sehen, stellen die das wieder ein. Fertig san ma  😉

DAS ist mein Rat.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 16:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@suffering_d

:verwarnung: wegen Angriffs auf den User Schmusepapa.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 16:38
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab ihn nicht angegriffen, sorry. Zumindest nicht mehr, als er mich.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 16:43
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo suffering_d,

OnTopic: Unterhalt an JA überweisen, Kontonummer anfordern mit AZ, aber! NICHTS unterschreiben und nach ein paar Monaten, wirst sehen, stellen die das wieder ein.

na das ist ja mal was konkretes...

Und wenn "Ex" oder ihr Anwalt auf die Idee kommt, einen Titel anzufordern, kostet das eine ganze Menge Geld, in ein paar Monaten, wirst sehen, fertig san ma.

Denn auf die Erstellung eines Titels kann die Mutter bestehen. Und wenn der Anwalt Geld verdienen will, dann rät er der Mutter dazu.

Deine Vorgehensweise birgt erhebliche Risiken. Auf die wollte ich hinweisen.

Was in deinem Fall funktioniert hat, muss nicht immer funktionieren.

Lies dir mal folgenden Beitrag durch:

http://www.vatersein.de/forum-topic-878.0.html

und beachte Punkte 1, 4 und 5.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 16:57
(@schmusepapa)
Registriert

@suffering_d,

die Antwort, aus welchen Beiträgen oder Auszügen du schliesst, dass ich einen Unterhaltstitel für "toll" (bzw. "leiwand") halte, solltest du bitte noch beantworten. Ich vermisse deine Antwort immer noch. Ich finde nichts dazu in meinen Beiträgen. Bitte konkret antworten, mit Zitat.

Danke

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 18:04




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