Hallo an alle,
also eine Beistandschaft dreht sich nicht nur um die pünktliche Zahlung des Unterhalts und es ist auch nicht zwingend so, dass der KU ans JA gezahlt werden muss. Man kann das so vereinbaren aber zwingend vorgeschrieben ist das nicht.
Ich kenne das so, dass sich das JA bei einer Beistandschaft um alles kümmert was den KU angeht. Sprich regelmäßig Einkommensnachweise anfordern, Titel ausstellen, Mahnungen und sonstige Schreiben an den KV sowie Infos über den Stand der Dinge an die KM, Pfändungen einleiten, usw.
Eine Beistandschaft wird vom betreuenden ET beantragt und kann auch nur von diesem wieder gekündigt werden.
So nun noch mein schwächliches Wissen zum Thema Titel.
Richtig ist wohl, dass ein Anspruch auf einen Titel besteht, aber meine RA erklärte mir mal, dass kein Grund zur Klage besteht, solange der KV regelmäßig den KU (natürlich nach seinem Einkommen berechnet) bezahlt.
Trotzdem wäre ein Titel beim JA über den Mindest-KU nicht unbedingt von Nachteil, zumindest erspart dir das den Prozeß und die Kosten hierfür. Und du nimmst ihr den Wind aus den Segeln, sprich sie hat keinen Grund mehr zu klagen, es sei denn sie meint du musst mehr zahlen.
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!