Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an euch. Ich habe einen jüngeren Bruder der bei meiner Mutter lebt und entsprechend ist mein Vater unterhaltspflichtig. Nun ist er leider bereits aufgrund von Depressionen bereits seit März diesen Jahres Krankgeschrieben und bezieht auch schon seit einiger Zeit Krankengeld. Sein Nettoeingkommen betrug vor der Krankschreiung ca. 1600 Euro, dies hat sich natürlich nun aufgrund der Krankschreibung deutlich reduziert. Er musste ursprünglich ca. 330 Euro Unterhalt zahlen und meine Mutter ist leider der Meinung, das er dies weiter zahlen muss. Aus meinem Freundeskreis weis ich das dies bei einem Freund in einer sehr ähnlichen Situtation nicht der Fall war.
Ist es wirklich so das er nun von seinen ca. 1050 Euro Krankengeld ca. 330 Euro Unterhalt zahlen muss er also auf ca. 720 Euro zum leben kommt? Wenn man sich den Harz 4 Regelsatz anschaut und hier die Miete dazurechnet (er zahlt 350 Euro) dann komme ich auf 772 Euro. Er kommt also unter das Existenzminimum.
Ich habe zwar gelesen bei nicht erwärbstätigen der Eigenbedarf bei 880 Euro liegt aber ich verstehe nicht erwärbstätig als arbeitslos und er ist ja weiterhin bei seinem Arbeitgeber angestellt und bezieht eine Art Lohnersatzleistung (Krankengeld).
Ich habe versucht mit meiner Mutter über das Thema zu sprechen, allerdings ist sie der Meinung sie benötigt über 530 Euro im Monat für meinen 19 Jährigen Bruder. Ich habe drei Geschwister und als wir alle 4 zuhause gewohnt haben hatten meine Eltern ganz sicher nicht über 2000 Euuro monatlich für uns Kinder zur Verfügung (nun lebt nur noch mein einer Bruder zuhause). Außerdem denke ich das sie auch was von ihrem eigenem Einkommen (ca. 1300 Euro, ohne Unerhalt und Kindergeld) für ihr eigenes Kind ausgeben kann (dies ist ja in den aufgeführten 530 Euro nicht inklusive). Alles in allem eine sehr traurige Situation.
Ich hoffe ihr könnt mir mit ein paar Informationen helfen und mir sagen wie hier am besten vorzugehen ist. Mein Rechtsempfinden sagt mir das die Unterhaltszahlungen anzupassen eventuell sogar gar nicht zu leisten sind. Was denkt ihr?
Mein Vater kann sich leider aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mit diesen Themen alleine beschäftigen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Moin,
gibt es einen Titel über den Unterhalt? Wenn ja, ist dieser zu bedienen bis er geändert wird. Das kann dein Vater machen, ion dem er sich mit deinem Bruder einigt oder ein Gericht. Da dein Bruider volljährig ist, ist die Mutter nicht mehr die Ansprechpartnerin, egal, wo dein Bruder lebt.
MWn. gilt auch Krankengeld (also alle Lohnersatzleistungen) als "nicht erwerbstätig", ich bin mir da aber nicht sicher.
Also die erste Frage: ist ein Titel vorhanden? Wenn nein ist alles gut, dein Vater kann die Zahlungen einstellen und darauf warten, bis der Sohn sich rührt.
Ist ein Titel vorhanden, dann:
sollte dein Vater mit seinem Sohn reden. Nützt das nichts, muss er einen Antrag auf Herausgabe des Titels stellen. Leider ist der Titel aber in dem Fall solange zu bedienen.
Auch die Mutter ist jetzt barunterhaltspflichtig und muss im Falle einer Klage auf Unterhalt ihr Einkommen offenlegen. Und was sie der Meinung ist für deinen Bruder an Kohle zu brauchen ist ihr Problem. Es steht ihr nämlich schlicht nicht mehr zu, seit er 18 geworden ist. Sie darf es nicht einmal für ihn forderen oder etwas davon nehmen (es sei denn, die beiden einigen sich und er gibt was ab)
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Zusätzlich noch die wichtigste Frage: was macht dein Bruder? Geht er noch zur Schule?
Oder macht er eine Ausbildung? Denn dann wäre sein Ausbildungsgehalt auf den Unterhalt anzurechnen.
Und wichtig. Ansprechpartner ist dein volljähriger Bruder. Hat er denn zugestimmt, dass sein Unterhalt weiter an die KM geht? Wenn nicht könnte er ihn theoretisch nämlich nochmal fordern, da der Unterhalt ihm zusteht und er sich eigentlich mit seiner Mutter über eine Kostenbeteiligung am Haushalt reden muss 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Zusätzlich noch die wichtigste Frage: was macht dein Bruder? Geht er noch zur Schule?
Oder macht er eine Ausbildung? Denn dann wäre sein Ausbildungsgehalt auf den Unterhalt anzurechnen.
Und wichtig. Ansprechpartner ist dein volljähriger Bruder. Hat er denn zugestimmt, dass sein Unterhalt weiter an die KM geht? Wenn nicht könnte er ihn theoretisch nämlich nochmal fordern, da der Unterhalt ihm zusteht und er sich eigentlich mit seiner Mutter über eine Kostenbeteiligung am Haushalt reden muss 😉
Er geht noch zur Schule und wohnt bei meiner Mutter, er hat also im Moment kein eigenes Einkommen. Danke für den Tipp, dass der Unterhalt direkt an ihn gehen müsste. Soviel ich weiss hat es hier bisher keine Zustimmung gegeben.
Moin,
gibt es einen Titel über den Unterhalt? Wenn ja, ist dieser zu bedienen bis er geändert wird. Das kann dein Vater machen, ion dem er sich mit deinem Bruder einigt oder ein Gericht. Da dein Bruider volljährig ist, ist die Mutter nicht mehr die Ansprechpartnerin, egal, wo dein Bruder lebt.
MWn. gilt auch Krankengeld (also alle Lohnersatzleistungen) als "nicht erwerbstätig", ich bin mir da aber nicht sicher.
Also die erste Frage: ist ein Titel vorhanden? Wenn nein ist alles gut, dein Vater kann die Zahlungen einstellen und darauf warten, bis der Sohn sich rührt.
Ist ein Titel vorhanden, dann:
sollte dein Vater mit seinem Sohn reden. Nützt das nichts, muss er einen Antrag auf Herausgabe des Titels stellen. Leider ist der Titel aber in dem Fall solange zu bedienen.Auch die Mutter ist jetzt barunterhaltspflichtig und muss im Falle einer Klage auf Unterhalt ihr Einkommen offenlegen. Und was sie der Meinung ist für deinen Bruder an Kohle zu brauchen ist ihr Problem. Es steht ihr nämlich schlicht nicht mehr zu, seit er 18 geworden ist. Sie darf es nicht einmal für ihn forderen oder etwas davon nehmen (es sei denn, die beiden einigen sich und er gibt was ab)
WF
Ich gehe davon aus, dass ein Titel vorhanden ist. Da soviel ich weis sich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auf die Höhe der Unterhaltszahlungen geeinigt wurde. Allerdings ist es natuerlich ein sehr guter Punkt zu sagen, dass er mit meinem Bruder über das Thema reden sollte. Könnte sich mein Vater den mit meinem Bruder auf niedrigere Zahlungen einigen? Wie müsste sowas dokumentiert werden, damit später keine weiteren Forderungen entstehen können?
Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich habe soeben noch diesen Artikel gelesen:
Ich gehe daher davon aus, das die Unterhaltsvereinbarung geschlossen wurde als mein Bruder noch Minderjährig war. Ich gehe davon aus, das diese sowieso aufgrund der Volljährigkeit hätte neu geschlosen werden müssen.
Liege ich da richtig?
Wenn dein Bruder 19 ist, hätte der Unterhalt ab Volljährigkeit neu festgesetzt werden müssen. Dein Vater sollte also tätig werden:
- wenn ein Titel besteht, so sollte er diesen einfordern
- wenn kein Titel besteht, Zahlungen erstmal einstellen und Unterhalt korrekt berechnen
- er sollte mit seinem Sohn reden, wie sie den Unterhalt gestalten wollen und ihm den Unterhalt dann überweisen. Dein Bruder muss dann mit seiner Mutter reden
- Die Mutter ist auch unterhaltspflichtig, der Unterhalt wird je nach Anteil am bereinigten Netto aufgeteilt. Dein Vater sollte also deine Mutter dazu auffordern ihre Einkünfte offenzulegen (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid, Erklärung über (Immobilien-)Vermögen.
Wahrscheinlich ist er momentan für Unterhalt nicht leistungsfähig, aber das kann nur ein Gericht rausfinden. Klagen kann deine Mutter nicht, denn dein Bruder ist volljährig und müsste das dann schon selbst tun. Wie ist denn die Beziehung zwischen deinem Bruder und deinem Vater? Das ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt.
Hallo,
ja, als erstes ist Dein Bruder zuständig, deshalb sollte sich Dein Vater mit ihm zusammensetzen.
Deinem Bruder steht das volle Kindergeld (und nicht nur das halbe) und mindert damit den Unterhaltsanspruch, ansonsten ist der Unterhalt nach Einkommen gequotelt zu bezahlen (siehe MM1234)
In Ergänzung zu MaxMustermann1234, solange Dein Bruder eine allgemeinbildende Schule besucht ist er privilegiert, d.h. es gibt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der Selbstbehalt liegt bei 880/1080 Euro.
Wenn Dein Bruder aber die Schule beendet hat, dann ist er nicht mehr privilegiert und der Selbstbehalt steigt auf 1300 Euro. Da es dann keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr gibt ist Dein Vater dann vermutlich leistungsunfähig bzw. nur für den 1300 Euro übersteigenden Betrag leistungsfähig.
Sollte Dein Bruder studieren, dann muss er Bafög beantragen und diese mindert dann wiederum den Unterhaltsbedarf.
VG Susi
Vielen Dank für euren Input. Habt mir sehr geholfen.